Tag Autoritäres

  • Lesetipp: Der Grundrechte-Report 2024

    Ein Buch liegt auf einem Tischchen eines Regionalzugs: „Grundrechte-Report“ in Rot, „2024“ in Schwarz, auf weißem Grund mit einem Foto einer Aktion zur Verteidigung des Asylrechts.

    1a Reiselektüre: Der Grundrechte-Report 2024 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, herausgegeben von Peter von Auer und anderen, Fischer 2024.

    Jedes Jahr veröffentlicht eine breite Koalition von in der BRD aktiven Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report. Er enthält, numerisch sortiert nach den betroffenen Artikeln des Grundgesetzes, wahre Geschichten zu aktuellen Angriffen auf Grundrechte. In diesem Jahr wurden das 44 Kurz-Essays, die eigentlich alle dokumentieren, wie wenig die <hust> Verteidigung der Freiheit mit Waffen und Militär – oder, wie in der Erzählung von der „wehrhaften Demokratie“, mit Geheimdienst und Polizei – zu tun hat und wie viel mit der alltäglichen Wachsamkeit von ZivilistInnen. Jahr um Jahr belegt der Grundrechte-Report aber auch, wie alle Staatsgewalt (sowie ihre nähere Umgebung) ständig der autoritären Versuchung ausgesetzt ist, und wie sie ihr nur zu oft nachgibt.

    Für meinen Geschmack deutlich zu staatstragend, aber doch hinreichend antiautoritär und im Bewusstsein defizitärer Realität bringt das Friedrich Zillessen in seiner im 2024er Report enthaltenen Abschätzung der Folgen von relativen AfD-Mehrheiten in diversen Legisla- und Exekutiven auf den Punkt:

    Eine tatsächlich »wehrhafte« Demokratie ist vor allem eine vorbereitete Demokratie mit einer informierten Zivilgesellschaft und demokratischen Parteien, die einen autoritär-populistischen Zug erkennen, wenn er gemacht wird.

    Wehrhaft durch Folter

    Wie das „wehrhaft“ demgegenüber in der berüchtigten Verfassungswirklichkeit aussieht, diskutieren Hannah Espin Grau und Tobias Singelnstein im Report am Beispiel von polizeilichen Schmerzgriffen. Anwendung und Androhung dieser, so die beiden eher zurückhaltend, können

    im Einzelfall […] eine unmenschliche Behandlung darstellen und damit gegen das Folterverbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

    Wenn, wie im Report dargestellt, ein Polizist knurrt, sein Opfer werde „die nächsten Tage, nicht nur heute, Schmerzen beim Kauen und beim Schlucken haben“, wenn er mit seinem Griff fertig sei, ist in so einer Aussage jede Modalität, jede Einzelfallabwägung fehl am Platz.

    Neu ist das indes nicht; in meinem engeren politischen Umfeld empörte mich schon vor rund 20 Jahren, wie eine Handvoll PolizistInnen eine schmerzhafte Fesselung anwandte, um einen Freund zur Kooperation bei der Abnahme von Fingerabdrücken zu zwingen.

    Empörender noch als der eigentliche, für polizeierfahrene Menschen nicht sehr überraschende Vorgang war die nonchalante Selbstverständlichkeit, mit der die Polizei diese klare Folter im – gerichtsoffiziellen! – eigenen Bericht eingestanden hat. Die BeamtInnen zeigten sich darin sogar erstaunt, dass auch nach weiterem Anziehen der Fesselung, das „erfahrungsgemäß“ ausgesprochen schmerzhaft sei, keine Kooperationsbereitschaft zu erkennen gewesen sei.

    Hintergrund der Nonchalance ist, so erläutern Espin Grau und Singelnstein, die Behauptung der deutschen Polizei, nicht vom Folterverbot erfasst zu sein, da dieses für Bagatellfolter – unterhalb eines „minimum level of severety“, so die europäische Menschenrechtskonvention – nicht greife. Bagatellfolter ist eingestandenermaßen mein Wort, und ich wünschte, ich hätte es nicht erfinden müssen.

    Sechs von sechs Versuchen verfassungswidrig

    Zu solch zweifelhaften Rechtskonstrukten tritt ein entschiedener Wille der Parlamente oder jedenfalls der die Mehrheitsfraktionen kontrollierenden Regierungen, autoritäre Herrschaftsmittel wie Bagatellfolter – oder Vorratsdatenspeicherung, oder Ewigkeitsgewahrsam, zu dem sich auch ein Beitrag findet im Grundrechte-Report – zu legalisieren oder vielleicht besser: zu verrechtlichen. Zu diagnostizieren bleibt die Bereitschaft „der Politik“, den Erzählungen und Forderungen der reaktionären Polizeimehrheit so weitgehend zu folgen wie Zivilgesellschaft und (fortschrittliche Teile der) Justiz sie jeweils lassen.

    Ein besonders groteskes Beispiel für die Unfähigkeit des Bundestags, menschenrechtliche Maßstäbe an seine Gesetzgebung anzulegen, erwähnen Kalle Hümpfner und Tuuli Reiss eher nebenbei in ihrem Beitrag zum – was für eine Bezeichnung! – Transsexuellengesetz. Schon dessen Erlass im Jahr 1980 war der Legislative nur durch Dauernörgeln der Judikative und jede Menge zivilgesellschaftlichen Druck abzuringen. Es gibt aber sicher keine freundliche Erklärung dafür, dass seine Iterationen seit 1981 atemberaubende sechs Mal vorm BVerfG scheiterten; angesichts der Verfahrensdauern bis zum BVerfG ist davon auszugehen, dass gegen das Transsexuellengesetz immer mindestens eine (später) erfolgreiche Verfassungsbeschwerde lief und dass der Bundestag nie einen glaubhaften Versuch gemacht hat, ein menschenrechtskonformes Gesetz zu schreiben.

    Klar, ein Mal mag mensch, gerade in einem in der Mehrheitsgesellschaft so tabubesetzten Thema wie Queers, danebengreifen; Menschenrechte sind zwar eigentlich einfach, aber im Machtkalkül leicht zu übersehen. Zwei Mal übergreifen, na ja. Aber wer ein Gesetz sechs Mal so schreibt, dass das Verfassungsgericht eingreifen muss, macht das mit Absicht und entscheidet sich offensichtlich bewusst für (in diesem Fall) Ressentiment und gegen Menschenrechte.

    Amazon. Menschenrechte?

    Auf eine ganz eigene Art bedrückend ist der Beitrag von Andreas Engelmann über Beschäftigtendatenschutz. Diese Geschichte beginnt, als die niedersächsische Datenschutz-Aufsichtsbehörde Amazon untersagt, die Handlungen seiner MitarbeiterInnen engmaschigst zu analysieren. Krass ist, wie ehrlich die Amazon-Manager bei der Angabe ihrer Motivlage sind. Sie wollen „produktivere Arbeitskräfte […] zielgenau einsetzen“, die Daten für „Feedbackgespräche“ nutzen und dabei vor allem die „produktivsten und unproduktivsten Mitarbeitenden“ ansprechen, etwa durch „Qualifizierungsangebote“.

    Das ist eine so dystopische Horrorshow, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, welche SchurkInnen sich das ausgedacht, wer die Software dafür geschrieben hat. Aber siehe da, das VG Hannover hat das ja nun wirklich völlig offensichtlich gebotene Verbot der Datenverarbeitung durch die LfDI aufgehoben; die Verarbeitung, also der schwerwiegende Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten, sei notwendig, um Amazons Liefergarantien einhalten zu können. Engelmann kritisiert die Entscheidung mit den schönen und eigentlich hoffnungsfrohen Worten:

    Renditeerwartungen unterliegen, anders als die Persönlichkeitsrechte, keinem grundrechtlichen Schutz.

    Immer weniger Recht auf Versammlung

    Beim linearen Lesen erstaunlich fand ich, dass in Clemens Arzts Übersicht über behördliche Angriffe auf das Versammlungsrecht durch Allgemeinverfügungen – diese leugnen Artikel 8 des Grundgesetzes gleich komplett und untersagen Versammlungen vollständig – zwar Corona, letzte Generation und Pali-Soli erwähnt sind, nicht jedoch der „Tag X“ in Leipzig (3.6.2023), also die Kundgebungen gegen das Skandalurteil im Antifa-Ost-Verfahren („Lina E.“).

    Dabei hatte das Gericht nicht nur in einem eklatant politischen Urteil eine Beschuldigte für absurde fünf Jahre in den Knast geschickt. Nein, im Anschluss hat die Justiz auch noch munter tagelang alle Kundgebungen zum Thema untersagt und eine in der Folge angemeldete Kundgebung gegen diesen atemberaubenden Verfassungsbruch von der Polizei unterdrücken lassen. Hunderte Menschen verbrachten eine sehr unangenehme Nacht in einem Polizeikessel. Wer unklug genug war, ein Mobiltelefon mit auf die Demo zu nehmen, war das dann auch los. Häufig liegen die Dinger bis heute bei der Polizei, die versucht, aus ihnen Daten rauszukramen – oder doch jedenfalls ihre BesitzerInnen zu ärgern.

    Diese fast schon provokativ zur Schau gestellte Missachtung der Menschenrechte hat indes ganz zu Recht einen eigenen Beitrag im Report. Wer ergänzend zu Peer Stolles Abhandlung über diese „Verselbstständigung polizeilicher Repression“ etwas mehr lesen will, findet in der Zeitung der Roten Hilfe 1/2024 zwei einschlägige Artikel (S. 28ff).

    Sollte jemand glauben, pauschale Demonstrationsverbote nach chinesischem Vorbild – und mögen sie auch als „Allgemeinverfügung“ technokratisch einen liberalen Mantel erhalten – würden wenigstens durch eine im Vergleich zu Beijing rechtsstaatlich gezähmte Polizei grundrechtsschonend durchgesetzt, kann sich in Tina Kellers Beitrag über die Räumung von Lützerath eines Schlechteren belehren lassen:

    Es wurde immer an mehreren Orten im Gelände gleichzeitig geräumt, und es wurden Menschen mit Hebebühnen aus Bäumen oder Hochsitzen geholt, während direkt daneben übereilt mit schwerem Gerät Häuser abgerissen oder Bäume gefällt wurden [beachtet die freundlichen Passivkonstruktionen!] Dies hatte zur Folge, dass […] mehrfach Geäst beinahe in Seile fiel, an denen noch Menschen gesichert waren. […]

    Zahlreiche Demonstrierende erlitten Verletzungen – auffällig dabei war die Häufigkeit von Verletzungen im Kopfbereich, was auf gezielte Schläge der Polizei schließen lässt.

    Und nein, das war gewiss nicht wegen schlechter Laune nach dem gelungenen Auftritt des Schlammpriesters:

    (Rechte: Keine Ahnung, also eher nicht CC0 wie hier sonst üblich)

    Kein Verlass auf Gerichte

    Ich habe damit aufgemacht, dass es bestimmt nicht das Militär ist, das unsere Grundrechte – und mithin das, was dem großen Wort „Freiheit“ irgendeinen nachvollziehbaren Inhalt verleiht – verteidigt. Der Grundrechte-Report zeigt, dass diesen Job weiter im Wesentlichen nie Parlamente machen und leider oft genug auch nicht Gerichte.

    Im Grundrechts-Report stellt Benjamin Derin in einem Lamento über das Ewigkeitsgewahrsam – das BVerfG hat schon 2004 zwei Wochen grundloses Einsperren abgesegnet, seine bayrischen KollegInnen fanden inzwischen auch unbegrenztes Wegsperren Unschuldiger mit ein paar Klimmzügen vertretbar – klar:

    Die Hoffnung auf höchstgerichtliche Begrenzungen präventiver Gewahrsamsregelungen …
  • Zum Tag der politischen Gefangenen: Weimar und die wehrhafte Demokratie

    Ein Mensch hält eine Pappe mit der Aufschrift „Faschist:innen verbieten ist wie Schnaps gegen Suff“.

    Ich recyle zum 18. März meine Pappe von neulich, um das Diktum des Hamburger Verfassungsrechtlers Horst Meier etwas auf den Punkt zu bringen: „Das Parteiverbot ist eine einzigartige Schöpfung westdeutschen Verfassungsgeistes, in der Kalter Krieg und hilfloser Antifaschismus eine vordemokratische Symbiose eingangengen sind.“

    Als ich mich anlässlich der großen Anti-AfD-Demos im Januar skeptisch zur autoritären Versuchung im Umgang speziell mit der AfD geäußert habe, habe ich munter behauptet, es hätte reichlich mildere (von geeigneter mal ganz zu schweigen) Mittel als ein Verbot der NSDAP gegeben, um ein Ende von Weimar im Faschismus zu verhindern:

    Es hätte vermutlich immer noch gereicht, wenn die Vorgängerorganisationen von CDU, FDP und AfD (letztere wäre im Augenblick bei mir noch die DNVP) Gewaltenteilung und Rechtsstaat nicht mit voller Absicht abgewickelt hätten. Es sind Einsichten wie diese, die die autoritäre Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bei ihrer Erfindung verhindern sollte.

    Dazu würde ich gerne einen weiteren Datenpunkt liefern. Derzeit feiert nämlich die Rote Hilfe ihren 100. Geburtstag, unter anderem mit einem Film (den ich warm empfehlen kann, sollte er mal in einem Kino in eurer Nähe laufen) sowie einer Ausstellung zur wechselvollen Geschichte der Organisation. Letztere kommt mit einem aufschlussreichen Katalog, in dem Folgendes zu lesen ist:

    Nachdem die RHD [Rote Hilfe Deutschlands] mehrere Teilamnestien erwirkt hatte und die Zahl der inhaftierten Genoss*innen Anfang 1931 auf 1.300 gesunken war, füllten die hohen Urteile gegen fortschrittliche Kräfte die Gefängnisse schnell aufs Neue: Ende 1931 saßen 6.500 Aktivist*innen in Haft, und im Sommer 1932 zählte die RHD sogar 9.000 politische Gefangene, die ebenso wie ihre Familien Unterstützung brauchten

    Es stellt sich also heraus: Die Weimarer Republik war ausgesprochen „wehrhaft“. Sie sperrte innerhalb von einem guten Jahr mal eben deutlich über 5'000 „Linksextremisten“ ein, etwas, das die „wehrhafte“ BRD in diesem Ausmaß nie hinbekommen hat[1]. Ich behaupte, notabene, nicht, dass diese Massenverhaftungen die Machtübergabe an die NSDAP beschleunigt haben. Aber sie haben sie offensichtlich auch nicht behindert.

    Anlässlich des morgigen Tags der politischen Gefangenen (18. März) möchte ich das kurz in Relation setzen zu den 19 politischen Gefangenen, die die Rote Hilfe in ihrer aktuellen Zeitung zum 18.3. für die BRD zählt (S. 15). Oder den 1000 politischen Gefangenen, die Memorial für Russland zwischen 2009 und 2022 insgesamt rechnet.

    Es bleibt, dass auch der Mythos von der mangelnden „Wehrhaftigkeit“ der Weimarer Demokratie als Ursache von Weltkrieg und antisemitischem, rassistischem und ablistischem Massenmord einer Prüfung nicht standhält, ebensowenig wenig wie die Mythen von der fehlenden 5%-Hürde oder der hohen Inflation. Die platte Wahrheit ist und bleibt: Es waren die „bürgerlichen“ Parteien, ihr Präsident und ihre ParlamentarierInnen, die die NSDAP-Regierung sehenden Auges installiert haben. Obendrauf war der NS-Apparat, ganz besonders in Polizei und Justiz, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genau der Apparat der Weimarer Republik, und übrigens im Wesentlichen auch der Apparat der frühen BRD.

    Das ist keine schöne Wahrheit, vor allem nicht für die beteiligten Parteien und Institutionen. Aber wer aus der Geschichte lernen will, wird nicht um ein Mindestmaß an Entmystifizierung rumkommen. Und daraus zumindest eine Konsequenz ziehen: Faschismus bekämpft mensch nicht durch autoritäre Formierung der Gesellschaft.

    [1]

    Allerdings: Zwischen 1956 und 1964 haben deutsche Gerichte rund 10'000 Menschen im Zuge des Verbots der KPD verurteilt. Zwar saß nur eine überschaubare Minderheit der Betroffenen auch wirklich im Knast, aber es gab durchaus unfassbare Urteile. Rolf Gössner berichtet in „Die vergessenen Justizopfer des Kalten Krieges“ (Aufbau Verlag 1998) etwa:

    [Die Niedersächsische Gemeinschaft zur Wahrung demokratischer Rechte] NG war im Jahre 1958 verboten und aufgelöst worden, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung stand noch aus. Dennoch wurden zwei ihrer Mitglieder, der Landrat a.D. Richard Brenning und der Journalist Heinz Hilke, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg angeklagt und auch wegen „Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung in Tateinheit mit Geheimbündelei“ zu je vierzehn Monaten Gefängnis verurteilt – anschließende Polizeiaufsicht und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre inklusive.
  • Nachrichten aus dem Polizei-Rechtsstaat

    Am 2. Mai 2022 haben zwei Polizisten auf dem Marktplatz in Mannheim den 47-jährigen Ante P. umgebracht. Als Nicht-Schwabo[1] mit einer psychischen Diagnose gehörte ihr Opfer zur gegenüber tödlicher Polizeigewalt in der BRD gefährdesten Gruppe überhaupt; ich darf ein paar Beispiele aus den sofo-hd-Jahrestagen zitieren:

    23.12.2023 – in Mannheim-Schönau töten Polizisten den türkischstämmigen Ertekin Ö. mit vier Schüssen. Ö. hatte in einer psychischen Krise und wegen Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt wegen seiner Kinder selbst die Polizei gerufen. Die Polizei eröffnete das Feuer aus der Distanz, als sie ihn auf der Straße mit nacktem Oberkörper und einem Messer in der Hand antraf.

    12.1.2023 – In Mosbach-Neckarelz erschießt die Polizei einen Mann, der sich mit einem Messer bewaffnet der Wohnung seiner Ex-Partnerin genähert hat. Das Opfer hatte sich in psychiatrischer Behandlung befunden.

    17.11.2022 – In Usingen im Taunus stirbt eine 39-jährige in Polizeigewahrsam. Die Polizei gibt an, sie habe ihr Handfesseln angelegt, weil sie randaliert habe. „Kurz darauf verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Frau [...] Die unverzüglich alarmierten Rettungskräfte begannen noch vor Ort mit Wiederbelebungsversuchen“

    5.1.2020 – In Gelsenkirchen schlägt der aus der Türkei kommende Mehmet B. mit einem Ast auf ein leeres Polizeiauto ein und soll danach in der Nähe stehende Beamte bedroht haben. Diese eröffnen das Feuer und töten B. mit vier Schüssen. Die erste Sprachregelung der Polizei ist, dass ein Terroranschlag vorlag, doch rudert der Innenminister später auf „psychisch auffälliger Einzeltäter“ zurück. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen den Schützen natürlich ein.

    2.11.2019 – Im Hunsrückdorf Hoppstädten-Weiersbach jagt ein größeres Aufgebot Polizei einen Exil-Eritreer, der PassantInnen mit einer Axt bedroht haben soll. Schließlich spüren zwei BeamtInnen den gesuchten „neben einem Geräteschuppen am Boden kauernd“ auf einem Tennisplatz auf und erschießen ihn in seiner, so die das Verfahren gegen den Schützen einstellende Staatsanwaltschaft, „Aufwärtsbewegung“.

    12.1.2019 – In Berlin stirbt ein griechischstämmiger Mann an den Folgen von Polizeimaßnahmen („lagebedingter Erstickungstod”). Er war im vorherigen Dezember im Gefolge eines psychotischen Schubes in einer Bäckerei auffällig geworden. In der Gefangenensammelstelle Tempelhof hatten ihn danach Beamte mit Pfefferspray traktiert und anschließend in Bauchlage fixiert, bis er kollabierte.

    9.2.2016 – In Hamburg stirbt der einen Monat zuvor wegen des Besitzes von 1.65 Gramm Marihuana in Untersuchungshaft genommene Yaya Jabbi. Die Polizei gibt an, er habe sich an der Gardinenstange in seiner Zelle erhängt, das einen Suizid bestätigende Gutachten kommt ausgerechnet von Klaus Püschel, der zuvor die ebenfalls klar rassistisch eingesetzte Brechmittelfolter in Hamburg verantwortet hat.

    13.4.2018 – In Fulda wirft der vor einer Abschiebung nach Afghanistan stehende 19-jährige Matiullah Jabarkhil Steine auf eine Bäckerei, in der seine Bitte um altes Brot rüde zurückgewiesen worden war. Rasch treffen mindestens vier Polizisten ein und verfolgen den fliehenden Jabarkhil. Nach 150 Metern eröffnet ein Polizist das Feuer und tötet Jabarkhil mit zwölf Schüssen. Im Januar und August 2019 stellen Staatsanwaltschaften die Verfahren gegen die Tatbeteiligten ein.

    Und so weiter ad nauseam. Wer noch kann, sollte auf deathincustody.info nachlesen; das spart zwar die polizeilichen Tötungen „zur Gefahrenabwehr“ aus, ist aber trotzdem ziemlich bedrückend.

    Am ersten März nun fand in Mannheim das erstinstanzliche Strafverfahren gegen die beiden Täter im „Fall“ Ante P. ein Ende. Dabei ist allein die Tatsache des Verfahrens eine gewisse Besonderheit, die wohl nur den zahlreichen Videoaufnahmen zu verdanken ist, die PassantInnen am Marktplatz angefertigt und dann auch veröffentlicht haben. Ein vergleichbarer Vorfall nur acht Tage nach der Tötung von Ante P. im Mannheimer Waldhof ohne entsprechendes Material kam nicht mal vor Gericht.

    Dass das Gericht die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess im Wesentlichen freigesprochen hat – einer der beiden ist mit 120 Tagessätzen á 50 Euro zwar kurz mal vorbestraft, aber angesichts einer Tötungshandlung darf eine Strafe im unteren Bereich der Urteile beim „Bullenschubsen“ nach §114 StGB als Freispruch gelten[2] –, wird niemand überraschen, der meine kurze Zusammenstellung oben überflogen hat oder anderweitig mit Rechtshilfe zu tun hat. Aber darum geht es mir hier gar nicht, denn als Antiautoritärer bin ich ja froh über jede Strafe, die nicht verhängt wird.

    Nein, es sind mehr die Umstände des Verfahrens, die zornig machen. Das Grundrechtekomitee hat dazu gestern eine Pressemitteilung herausgegeben, die Pflichtlektüre sein sollte für Menschen, die finden, ausgerechnet die eigene Regierung sollte Menschenrechte in aller Welt herbeibomben und -waffenliefern oder durch Export von Repressionstechnologie „befördern“: Katastrophales Urteil in Mannheim - unverhohlener Ableismus und institutionelle Nähe von Strafjustiz und Polizei.

    Wer es etwas genauer wissen will, sei auf den ebenfalls höchst aufschlussreichen Prozessbericht der Initiative 2. Mai verwiesen, den ich hier spiegele; es wäre wirklich schade, wenn er durch z.B. Bitrot auf seiner Quellseite aus dem Internet verschwände.

    [1]Als Schwabo bezeichne(te)n viele BewohnerInnen Jugoslawiens „die Deutschen“; weil ich immer noch schlechtes Gewissen habe, dass ich meiner Regierung Anfang der 1990er nicht genug Widerstand entgegengesetzt habe, als sie Jugoslawien in Mord und Totschlag stürzte, nehme ich ihr Wort gerne, um das Konzept zu bezeichnen, das andernorts (aus meiner Sicht weniger glücklich) „Biodeutsch“ oder „Kartoffel“ heißt.
    [2]Zum Vergleich: Wegen trivialster Verstöße gegen Auflagen (im Wesentlichen „Mütze zur Corona-Maske getragen“) bei einer Demonstration gegen Polizeigewalt kurz nach der, nun, Polizeimaßnahme am 2.5.2022 hat ein Gericht 50 Tagessätze verhängt.
  • Von der größten Demo in Heidelberg seit Jahrzehnten und der autoritären Versuchung

    Jemand hält eine mit Edding handbeschriebene Pappe for dem Körper: „Wer von der AfD redet, darf von Kretschamann nicht schweigen/Abschiebestopp jetzt!“

    Bei der größten Demo in Heidelberg seit Menschengedenken wollte ich mit „Abschiebestopp jetzt!“ daran erinnern, dass wir ja bereits ein großes Deportationsprogramm am Laufen haben. Auch ein grüner Ministerpräsidente lässt zum Beispiel über Baden-Baden Roma ins Kosovo deportieren (wogegen sich dann und wann Protest regt; siehe auch Grüne Positionen in der Opposition).

    Eigentlich meide ich Demonstrationen, die sich recht offen an die Seite aktueller oder historischer Obrigkeiten stellen. Das gilt um so mehr, wenn die fragliche Obrigkeit praktisch gleichzeitig zu den Demos de facto faschistoide Gesetze (das Grundrechtekomitee dazu) verabschiedet. Allzu schnell kommt mensch dabei in die Grauzone zur Huldigung oder gar zum Aufmarsch.

    Gestern aber habe ich trotz dieser Bauchschmerzen an der wirklich beeindruckend großen Anti-AfD-Demo in Heidelberg teilgenommen. Solange es glaubhaft auch gegen „Remigration“ – besser bekannt unter dem konventionellen Namen Abschiebungen – geht, kann ich unter dem imaginierten Blick der Nachwelt nicht daheimbleiben.

    Und es ist ja wirklich großartig, dass da geschätzt 18'000 Menschen auf der Straße waren. Die letzte Demo zu dem Thema – genauer zum entsetzlichen Gemeinsamen Europäischen Abschiebesystem[1] GEAS – in Heidelberg im November war ja leider eher weniger gut besucht:

    In etwa 100 Menschen in einer breiten Reihe vor der Heidelberger Stadtbücherei.

    Außerdem stellt sich in aller Regel auch bei regierungsfreundlichen Demonstrationen heraus, dass sich dort erstaunlich viele Menschen guten Willens sammeln. So war das auch gestern. Es gab viel Zuspruch für meine eingestandenermaßen möglicherweise leicht spalterische Botschaft. Allerdings war von den Regierungsparteien in Baden-Wüttemberg in der Demo auch nicht viel zu sehen.

    Verbote fürs Gute?

    Auch der gute Wille ändert aber nichts daran, dass ausgerechnet auf einer (letzlich) Antifa-Demo die autoritäre Versuchung breit zu spüren war. Manches „Nazis raus“ mag augenzwinkernd gerufen worden sein und im Bewusstsein, dass es wirklich fies wäre, wem anders die deutschen FaschistInnen überzuhelfen, zumal ja die meisten „anderen“ inzwischen schon genug eigene FaschistInnen haben.

    Mein Eindruck war aber, dass doch eine breite Mehrheit der Demonstrierenden ein Verbot der AfD befürwortete. Die Frage vorerst beiseite, ob das irgendeine positive Wirkung hätte: Es ist eben selbst schon autoritär, wenn rechte Gesinnung ausgerechnet über Verbote, Strafen, Zwang, und klar, durch die Obrigkeit geheilt werden soll. Ich habe versucht, das auf der Rückseite meiner Pappe auszudrücken:

    Eine Person hält vor dem Hintergrund einer Demo eine Pappe: „Faschist:innen verbieten ist wie Schnaps gegen Suff“.

    Ich habe mich mit meiner Nachricht, dass Verbote gegen Faschismus stark nach einer Schnapskur für Alkoholkranke klingen, ziemlich zurückgehalten. Mag sein, dass mich dabei übermäßiges Harmoniebedürfnis zurückhielt.

    Ich will keinesfalls ausschließen, dass der Zweck im Einzelfall mal Mittel heiligen mag. Insofern ist es schon statthaft, darüber nachzudenken, ob mensch nicht doch etwas verbieten möchte, wenn die Machtverhältnisse das zulassen. In diesem Fall mag es sogar (aber nur kurz) erlaubt sein, im Hinblick auf den Zweck voll aufzudrehen und in gefährliche Nähe einer Shoah-Relativierung zu gehen. Aber hätte ein Parteiverbot der NSDAP die Shoah verhindert?

    Nation, Volk, Konkurrenz, Hierarchie, Militär: Problem

    Ich bin so gut wie sicher, dass das nicht der Fall gewesen wäre, um so weniger, als zwischen 1922 und 1925 die NSDAP (in leicht wechselnden Varianten) verboten war. Anfang der 1930er jedenfalls hätten Hindenburg, Schleicher und Co gewiss alternative Wege zur Machtübergabe gefunden – oder es hätte halt einen Putsch gegeben.

    Aber hypothetisch die Eignung von Verboten zur Abwendung faschistischer Verhältnisse unterstellt, würde es im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit an der Notwendigkeit fehlen. Für die Verhinderung der Shoah hätte dann bereits gereicht, dass der ganz „normale“ Reichspräsident Hindenburg die NS-Regierung nicht ernannt hätte („milderes Mittel“); er hätte reichlich alternative Wege gehabt. Es hätte vermutlich immer noch gereicht, wenn die Vorgängerorganisationen von CDU, FDP und AfD (letztere wäre im Augenblick bei mir noch die DNVP) Gewaltenteilung und Rechtsstaat nicht mit voller Absicht abgewickelt hätten. Es sind Einsichten wie diese, die die autoritäre Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bei ihrer Erfindung verhindern sollte.

    Natürlich wussten Hindenburg und die ihn unterstützende informelle Koalition recht genau, was sie da taten. Sie waren nur selbst von der Verehrung für Nation, Volk, Konkurrenz, Hierarchie, Militär und nicht zu vergessen Antikommunismus durchdrungen. Inhaltlich lagen sie auf einer Linie mit der NSDAP, auch wenn ich gerne glaube, dass viele von ihnen die Methoden des NS-Apparats (also damals vor allem der SA) nicht schätzten. Ich gebe ihnen sogar, dass nennenswert viele von ihnen jedenfalls anfangs weder mit den Verhältnissen in den frühen Konzentrationslagern einverstanden waren noch mit dem Massenmord in Auschwitz, Treblinka und Co oder seinem Vorgänger etwa in Grafeneck oder Hadamar (Beleg).

    Von Nazi-Gewehren und Antifa-Pfefferspray

    Auch Menschen, die meine Einschützung teilen, ein Verbot bewirke allenfalls ein tieferes Einsinken in den autoritären Morast, mögen einwenden: „Aber irgendwas muss man doch machen!“ Ich würde dem „irgendwas“ darin heftig widersprechen. Wenn dieses „irgendwas“ nämlich autoritärer Grundrechtsabbau ist, ist es allemal besser, nichts zu tun. Grundrechte, die weg sind, sind sehr schwer wiederzubekommen, ganz zu schweigen davon, dass Maßnahmen „gegen rechts“ erfahrungsgemäß wenig später mit zehnfacher Wucht nach links durchschlagen.

    Ein schönes Beispiel dazu ist, dass die Behörden in den letzten zwei Jahren jede Menge kleiner Waffenscheine von Menschen aberkannt haben, die sie für Antifas hielten. In den mir bekannten Fällen ging es dabei darum, legal Pfefferspray zur Abwehr von Naziübergriffen mitnehmen zu können. Die ganze Aktion lief in direktem Fallout der rechten Schießerei von Georgensgemünd und der folgenden Verschärfung des Waffenrechts unter der Flagge einer klaren Kante gegen Rechts.

    Dabei würde ich noch nicht mal dem (letztlich ohnehin eher zwecklosen) Pfefferspray nachweinen, aber im Nebeneffekt entstanden zumindest gelegentlich, vielleicht sogar grundsätzlich, Einträge in der PIAV-Tabelle zu Waffen- und Sprengstoffkriminalität. Wenn die vielleicht bei einem Grenzübertritt oder im Rahmen der ja für die fremde Polizei häufig überhaupt nicht kontextualisierbaren Prüm-Transfers auftauchen, kann das bei einem Polizeikontakt den Unterschied machen zwischen einem „Guten Tag, der Herr“ und einem „das SEK knallt dich auf die nächstbeste Motorhaube“.

    Wie baue ich mir Untertanen?

    So versuchend der autoritäre Weg des Verbots sein mag: Nach solchen Überlegungen scheint es mir aussichtsreicher, zunächst so tiefschürfend wie möglich die Frage zu beackern, was eigentlich die Ursachen sind für den fast globalen Trend zur autoritären bis durchgeknallten Zivilreligion von Nation, Volk, Konkurrenz, Hierarchie, Militär – bei hinreichend konsequenter Umsetzung also zum Faschismus.

    Dazu haben, ja, schon viele Menschen sehr viel geschrieben, zumeist mit Betrachtungen über erodierende Mittelschichten, Männer (bzw. moderner Baby-Boomer) mit Bedeutungsverlust, dem Abendland an und für sich (in schlechtester Tradition), imaginierten Identitätsverlusten usf. Das ist jedenfalls teilweise bestimmt nicht falsch. Als unbelehrbarer Antiautoritärer (und zumal Klaus Theweleit leider Fußballfan geworden ist) möchte ich aber dafür werben, etwas allgemeiner über Herrschaft nachzudenken, also darüber, wie Obrigkeiten es eigentlich schaffen, ihre Untertanen zur Unterordnung zu bringen.

    Die halbe Politologie stellt diese Frage, wenn auch häufig mit aus meiner Sicht ethisch fragwürdiger Betonung: „wie schaffen wir das?“ statt „wie schaffen die das?“. Auch zur Einordnung solcher Arbeiten fand ich meine Variante der Klassifikationen von Herrschaftstechniken eigentlich immer recht nützlich. Danach kann eine Obrigkeit setzen auf:

    • göttliche Bestimmung oder eventuell besondere Brillianz („du gehorchst, weil du dazu bestimmt bist“)
    • Angst vor der Obrigkeit („du gehorchst, weil ich dir sonst wehtue“)
    • Wohlstandsversprechen („du gehorchst, weil es dann dir oder spätestens deinen Kindern dann besser geht“)
    • Angst vor der Nicht-Obrigkeit („du gehorchst, weil ansonsten [Wölfe | Japaner | Chinesen | Russen | Griechen | Clans | Arme | Kinderschänder] kommen und dich [fressen | ausnehmen | beherrschen]”).

    In realen Machtverhältnissen mischen sich natürlich die einzelnen Techniken in verschiedenen Verhältnissen, die zudem durchweg stark abhängen davon, welche Untergruppe der Untertanen gerade adressiert wird: Höheren Klassen wird mensch als guter Herrscher eher etwas versprechen, niedrigen Klassen oder leicht rassifizierbaren Gruppen eher mit Schmerz und Pein drohen. Welche Mixtur dominiert und wie sehr sie gleichmäßig über die Untertanenschaft ausgebracht wird, bestimmt ganz wesentlich, wie so eine Gesellschaft funktioniert und wie angenehm Menschen in ihr leben können.

    Lasst mich deshalb die vier Szenarien etwas ausführlicher betrachten, bevor ich wieder auf den Zusammenhang mit der AfD komme.

    Göttliche Bestimmung

    Ich fand die These, Religion sei als Mittel erfunden worden, Machtausübung zu legitimieren, schon immer attraktiv. Empirisch hat das augenscheinlich prima funktioniert, etwa bei all den FürstInnen „von Gottes Gnaden“, dem göttlichen Kaiserhaus (das ist das IHDD auf allen möglichen römischen Inschriften) oder auch bei den (fast) frühesten schriftlichen Überlieferungen von Herrschaft überhaupt, dem Codex Hammurapi, dessen einschlägigen Inhalt einE Wikipedia-AutorIn so wiedergibt:

    [Es] wird zunächst erklärt, dass der babylonische Stadtgott Marduk durch Anu und Enlil, die höchsten Götter des sumerisch-akkadischen Pantheons, zur Herrschaft über die Menschheit berufen worden sei. Dementsprechend sei Babylon als seine Stadt auch zum Zentrum der Welt bestimmt worden. Damit eine gerechte Ordnung im Land bestehe, Übeltäter und Unterdrückung von Schwachen ein Ende fänden und es den Menschen gut gehe, sei dann Hammurapi zur Königsherrschaft über die Menschen erwählt worden.

    Bemerkenswert daran ist bereits, dass schon in dieser ganz frühen Fassung der Claim göttlicher Bestimmung wohl doch nicht als ausreichend empfunden wurde, denn sonst hätte Hammurapi kaum noch verweisen lassen auf „Menschen gut gehe“ (Wohlstandsversprechen) und die „Übeltäter“ (Angst vor der Nicht-Obrigkeit).

    Andererseits lässt die moderne Verehrung für <hust> Führungsfiguren zwischen (aktuell) Franz Beckenbauer, (etwa genauso aktuell) Elon Musk oder (seit gefühlt schon immer) Lady Di …

  • War Gavrilo Princip ein radikaler Tierschützer?

    Ein treuer Leser dieser Seiten hat mich neulich auf ein paar der bizarreren Faktoide aus der Wikipdia hingewiesen. Zunächst: Im Artikel zu Franz Ferdinand von Österreich-Este – dessen Tod unmittelbarer Auslöser des ersten Weltkriegs war –, heißt es:

    Wie aus den vollständig erhaltenen Schusslisten hervorgeht, erlegte Franz Ferdinand im Laufe seines Lebens 274.889 Stück Wild. Darunter bei Großwildjagden auf seinen langen Weltreisen viele exotische Tiere wie Tiger, Löwen und Elefanten. Allein im Jahr 1911 erlegte er 18.799 Stück Wild, „Tagesrekord“ waren an einem Junitag 1908 2763 Lachmöwen.
    Ausschnitt eines gemalten Bildes: Hirsche fliehen einen Berg runter und springen in Panik in ein abgesperrtes Becken.  Dort schwimmen sie dann.  An der Seite stehen Menschen in einem Pavillion und schießen die Hirsche ab.

    Wer sich fragt, wie wer wie Franz Ferdinand 25 Tiere am Tag abknallen konnte: Nun, es hängt davon ab, wie viel Mühe sich andere geben. Hier ist ein Ausschnitt aus einem Bild eines unbekannten Künstlers von 1758, das illustriert, wie es auch ein eher unbeweglicher Mann wie Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz hinbekam, bei Dilsberg (das Wasser ist der Neckar) in großer Zahl Hirsche zu erschießen. Das ganze Bild könnt ihr im Kurpfälzischen Museum in Heidelberg sehen.

    Blutrünstige Blaublüter vs. moderne Wirtschaft 0:1

    Um solche Zahlen in Perspektive zu bringen: Franz Ferdinand soll 1872 zum ersten Mal Tiere umgebracht haben und hatte bis 1914 Zeit dafür, also gut 40 Jahre. Zwecks rundem Ergebnis nehmen wir an, dass er sonntags nicht schoss; dann hat er im Schnitt an jedem Tag seines Jägerlebens 300'000/40/300 = 25 Tiere niedergemäht oder etwas wie zwei pro Stunde, wenn wir annehmen, dass auch er schlafen und essen musste.

    Das ist ein kleiner Schlachthof. Beim Versuch, eine Ahnung zu bekommen, wie sich das wohl mit einem professionellen Schlächter der Moderne vergleicht, habe ich über diesen Thread auf fleischbranche.de den Begriff „Kopfschlachter“ kennengelernt (Bedeutung: Schlächter im Akkord) und dann das hier gelesen:

    bei den schweinen haut ihr ja ganz gut rein mit 1000 stück. bei uns läuft schweineschlachtung nur nebenher 2x die woche, da haben wir dann um die 250 stück, in 2,5 std. sind wir damit durch. Bei rinderschlachtung haben wir meist so zwischen 200 bis 350 stück, jetzt zur kälteren jahreszeit wirds wieder mehr, momentan um die 300 an dem einen schlachthof. an dem kleinen schlachthof wo ich auch arbeite sind es nur um die 70 stück, meist große bullen, in etwa 6 std. da hier das band langsamer läuft muss jeder einzelne hier mehr machen. ich muss hier die tiere reintreiben, schießen, aufhängen, abstechen, kopf abschneiden, vorderfüße abschneiden und brust und vorderoberschenkel vorenthäuten. ich benutze den Dick Stahl mit dem grauen griff und arbeite meist mit swibo messern. ausrüstung und klamotten muss bei uns jeder selbst kaufen, sogar das dreckszeug waschen muss jeder in eigen regie machen.

    In einem modernen Schlachthof töten die ArbeiterInnen (aber klarerweise auch im Team) also etwas wie 100 Schweine pro Stunde; bei Rindern geht es etwas langsamer. Damit wirkt Franz Ferdinands Mittel von zwei Tieren pro Stunde nicht mehr so sensationell.

    Dennoch muss mensch sich fragen: Was macht einen Menschen so blutrünstig? In diesem Fall kann mensch den Standardmechanismus der Selektion von SchurkInnen im Wettbewerb schon mal ausschließen, der Erzherzog war ja bereits in seine „hohe“ Position reingeboren.

    Eine Fayence-Gruppe: Grün gekleidete Menschen mit Dreispitz fummeln die eingeweide eines erschlagenen Hirsches aus ihm raus.

    Auch das Original dieser Fayence ist im Kurpfälzischen Museum zu sehen, und auch das kommt aus der Zeit von Karl Theodor – nur für den Fall, dass wer Zweifel hatte, dass diese Leute die blutigen Aspekte ihrer Ballerei nicht im Auge hatten.

    Ein Attentat als Posse

    Es ist vielleicht nicht wichtig, ihn zu kennen, aber der Gavrilo Princip aus der Überschrift war der Mensch, der Franz Ferdindand (und versehentlich auch seine Frau) am Veitstag 1914 in Sarajevo erschossen hat. Es wäre ein schöner Twist in der Weltgeschichte, wenn er das in Wirklichkeit getan hätte, um dem Franz Ferdinand'schen Gemetzel eine Ende zu setzen.

    Aber nein, die Wikipedia-Seite zum Sarajevo-Anschlag lässt leider keinen Hauch von Zweifel zu: Princip war doch nur einer von all den anderen Patrioten, die aus objektiv unerfindlichen Gründen ständig aufeinander schießen müssen. Immerhin war sein Club (im Gegensatz zu Genscher und Co) noch hinter einem Gesamt-Jugoslawien her und hatte zusätzlich einen Namen, wie ihn der kleine Nick nicht besser hätte wählen können: „Die Schwarze Hand“.

    Überhaupt sind es zunächst Namen und Titel, die die Lektüre des Wikipedia-Artikels lohnend machen. Ich wähle mal ein paar aus:

    • Marschall Oberst Graf Rumerskirch
    • Kriegsminister Alexander Ritter von Krobatin
    • Oberst Dragutin Dimitrijević als Chef der Verschöwrung, der, logisch, bestimmt mit dem russischen Militärattaché in Belgrad, General Wiktor Artamonow, unter einer Decke steckte (Eat the Rich!)
    • Ottokar Graf Czernin
    • Franz Conrad von Hötzendorf als „Vertreter der Kriegspartei“ („seit 1907“)

    Auch der Verlauf der Verschwörung wirkt absolut wie eine Groteske aus Wiener Vorstadttheatern:

    Gegen zehn Uhr fuhr die Kolonne an Mehmedbašić vorbei, der eine Bombe werfen sollte, aber nichts unternahm. Er erklärte seine Untätigkeit später damit, dass er von Ilić die Anweisung bekommen habe, die Bombe nur dann zu werfen, wenn er den Wagen des Thronfolgers erkenne. Dies sei ihm aber nicht gelungen.

    Die Identifikation des Ziels scheint für die Verschwörer tatsächlich ziemlich schwierig gewesen zu sein, denn wenig später „erkundigte sich [ein weiterer Attentäter] bei einem Polizisten, in welchem Fahrzeug der Erzherzog säße“. Der Polizist gab eine zutreffende Antwort, und so traf die Bombe, die der Attentäter daraufhin warf, Franz Ferdindand sogar. Sie prallte aber ab und explodierte woanders. Der Attentäter versuchte nach dem Wurf, sich heldenhaft-romantisch mit Zyankali umzubringen, aber das Zeug war zu alt, und außerdem hat er jede Menge davon vor Aufregung verschüttet.

    Mit Stil gescheitert

    Angesichts dieser Szene ging Princip – er hätte weiter hinten auf Franz Ferdinand schießen sollen – erstmal ins Kaffeehaus. Wie kann jemand mit solchen Reflexen eigentlich aus dem k.u.k.-Reich austreten wollen? In der Stil-Wertung ist das jedenfalls ganz oben dabei, gleich zusammen mit „Let's go bowling“[1].

    Franz Ferdindand machte derweil auf dicke Hose und ließ im Wesentlichen einfach weiterfahren, obwohl es dieses eine Mal wirklich weitere Attentäter gab:

    Vaso Čubrilović sagte später aus, dass er nicht geschossen habe, weil ihm die Herzogin leid getan hätte, Cvetko Popović sagte aus, dass er Angst gehabt habe und in diesem Augenblick nicht gewusst habe, was mit ihm geschehe.

    Sagt, was ihr wollt: Wenn alle PatriotInnen den ethischen Kompass hätten, nichts zu machen, wenn (mehr oder minder) Unbeteiligte darunter leiden würden – oder ersatzweise hinreichend viel Angst –, dann wäre das hier eine viel bessere Welt. Der mit dem Mitleid ist übrigens in der späteren Volksrepublik Jugoslawien Minister für Forstwirtschaft geworden. Mein erster Gedanke, als ich das gelesen habe: In dieser Position wird er vermutlich mit den deutsch-jugoslawischen Karl May-Verfilmungen der 1960er beschäftigt gewesen sein. Trotzdem ist er in dieser ganzen Geschichte klar mein Lieblingscharakter.

    Princip schließlich – und auch das wusste ich nicht – kam zu seinem tödlichen Schuss nicht etwa in einer Kennedy-fährt-durch-Dallas-Situation mit großem Aufzug, sondern weil sich der erzherzögliche Chauffeur verfahren hatte und ausgerechnet vor dem Starbucks^W Delikatessengeschäft Moritz Schiller anhielt, in dem Princip sich mit einem Käffchen über die fehlexplodierte Bombe hinwegtröstete.

    Übrigens waren wohl nicht nur die Waldtiere wenigstens teilweise ganz zufrieden mit Princips Schuss. EinE Wikipedia-AutorIn verrät:

    Der Tod des Thronfolgers löste in Österreich-Ungarn keine allgemeine Trauer aus. Der Gesandte in Bukarest und spätere Außenminister Ottokar Graf Czernin erinnerte sich später, in Wien und Budapest habe es mehr Erfreute als Trauernde gegeben.

    Irre Twists Galore

    Die ganze Franz Ferdinand-Geschichte ist voll von irren Twists. So wusste ich zum Beispiel bis zu meinem jüngsten Wikipedia-Binge auch nicht, dass Princip im Jahr 1918 in Theresienstadt sein Leben verloren hat.

    Theresienstadt? Ja. Es stellt sich heraus, dass das Konzentrationslager in der deutsch besetzten Tschechoslowakei entfernte Vorgänger in k.u.k.-Zeiten hatte, nämlich ein Gefängnis für verschärfte Haftbedingungen in der „Kleinen Festung“. Es war später tatsächlich der Keim, aus dem die deutsche Besatzungsmacht und ihre Gestapo Anfang der 1940 ihr „Vorzeige-KZ“ schuf.

    Mein „sein Leben verloren“ von oben ist sicher die freundlichste mit der Wirklichkeit verträgliche Formulierung. Der k.u.k.-Apparat – der Princip nur dehalb nicht direkt justiziell umbrachte, weil er zum Tatzeitpunkt nach damaligem Recht minderjährig gewesen war – hielt Princip bis 1916 durchweg in Ketten, und auch danach noch in feuchtkalten, dunklen Zellen vollständig isoliert. Irgendein Wärter muss ihn dennoch mit Tuberkulose infiziert haben, denn daran ist er am 28. April 1918 mit nicht mal 25 Jahren gestorben, ein paar Monate, bevor die Donaumonarchie ebenfalls das Zeitliche segnete.

    Wie üblich bei PatriotInnen ist Princip eine zutiefst tragische Figur, denn die Staaten, die Österreich-Ungarn folgten, waren ziemlich durchweg nochmal fürchterlicher als dieses (was sicherlich auf Dollfus-Österreich zutrifft; über das Zwischenkriegs-Jugoslawien weiß ich zu wenig).

    Princips geritzte letzten Worte allerdings machen schon etwas her, zumal er da offenbar eingesehen hatte, dass die Mängel der Donaumonarchie bestimmt nicht ein auf einen Mangel an Grenzen zwischen den „Völkern“ zurückgingen, sondern dass es eigentlich auch damals schon um oben und unten hätte gehen sollen:

    Unsere Geister schleichen durch Wien und raunen durch die Paläste und lassen die Herren erzittern.
    [1]Wer dieses Zitat nicht kennt, sollte ganz schnell das Coen-Meisterwerk Big Lebowski angucken. Der Film ist im vorliegenden Zusammenhang auch befriedigend, weil …
  • Nacktscannen oder Strafen: Von den Grenzen der Freiwilligkeit

    Ein weiterer Grund, Viren zu loben: Ich habe es geschafft, fünf Jahre und einen Monat nicht zu fliegen, was im Wissenschaftsbetrieb außerhalb von Pandemien nicht einfach ist. Doch ist jetzt es vorbei: es hilft nichts, wenn ich meinen Job machen will, komme ich für die nächsten drei Wochen nicht um die USA herum, und so musste ich mich heute erneut all den schon halb vergessenen unangenehmen Ritualen einer Flugreise unterziehen.

    Nicht viel Schamgefühl außer Flugscham

    In etwa das unangenehmste Ritual unter diesen ist wohl die „Sicherheitskontrolle“, wobei in Frankfurt inzwischen immerhin das Rausfummeln von Computern sowie in Abhängigkeit von der Mondphase auch anderen Elektrogeräten entfällt. Kennt wer die offizielle Erzählung, welcher Wundertechnik (vielleicht „KI“?) wir diese Erleichterung verdanken? Unter „den Umständen entsprechend gute Nachrichten“ zu rubrizieren ist auch, dass an den dämlichen Nacktscannern weiterhin zu lesen ist, mensch unterwerfe sich ihrer Analyse „freiwillig“.

    Nicht, dass ich viel Schamgefühl jenseits der Flugscham hätte, aber da die Dinger wie kaum etwas anderes für das Geschick des Sicherheits-Industriellen Komplexes stehen, der öffentlichen Hand mit autoritären Versprechen allen möglichen Tech-Plunder unterzujubeln, habe ich zumindest in der BRD immer abgelehnt, sie auf mich anwenden zu lassen. Der Preis dafür war ein Abtasten etwa der Art, die es zuvor für ein Piepen des Metalldetektors gesetzt hatte.

    Demonstrativ grobes Fingern

    Bis vor fünf Jahren haben die Abtastenden in allen vielleicht fünf Fällen, in denen ich bei dem Zirkus mitspielen musste, einen gewissen Respekt für die Entscheidung demonstriert; manchmal fragten sie sogar mit echtem Interesse nach meinen Motiven.

    Heute hingehen hat der Abtaster die Prozedur demonstrativ grob durchgeführt und spürbar viel gründlicher rumgefingert als unter den öffentlichen Narrativen („Sprengstoffgürtel und -schuhe finden“) plausibel. Durch eine (wirklich) milde Rückfrage in dieser Sache ließ sich der Abtaster hinreißen zu einem ranzenden: „Tja, wer nicht in den Scanner geht, kriegt halt das hier“. Ich denke, es ist keine Paranoia, wenn ich in seiner Rede mehr als nur einen Hauch von Strafabsicht wahrgenommen habe.

    Ein weniger schlecht gelaunter Kollege relativierte das zwar ein wenig, indem er meinte, jetzt gerade – „Israel, Palästina“ – sei viel Sorgfalt geboten. Aber dennoch: Wann genau hört Freiwilligkeit auf und wann wandelt sich Sicherheitstheater in Strafe für unbotmäßige Technikverweigerung?

    Ballern ganz offiziell im Mainstream

    Es wäre gut, diese Grenze abgesteckt zu sehen wann immer irgendein autoritärer Quatsch (sagen wir, Fingerabdrücke im Personalausweis oder personengebundene Bahnfahrkarten) daherkommt und es heißt: „Habt euch doch nicht so, es ist ja freiwillig“. Ah… Na gut, speziell bei den Fingerabdrücken im Perser hat sich die Autorilla zugegenermaßen gar nicht erst mit eskalierendem Rumnerven abgegeben und gleich den Zwang ausgerollt.

    Mir selbst nicht klar geworden bin ich darüber, ob das in irgendeiner Beziehung steht zu einer anderen Post-Corona-Änderung am Flughafen: Ballerspiele sind auch dort ganz offiziell im Mainstream angekommen. Am hochsicheren Flugsteig Z in Frankfurt sind sie inzwischen auf einem Salienzniveau mit Toiletten und Raucherzonen:

    Ein Flugsteig, in dem ein paar Leute rumlaufen.  Davor ein quadratisches Schild mit Aufschrift „Gaming“ und einem Piktogramm aus einem stilisierten Gamepad und einem Männerklo-Icon.
  • Antimonarchistische Aktion: In Zukunft „Baiern“ sagen

    Nach Maßstäben eines entschiedenen Antimonarchisten konnte ich bisher relativ viel anfangen mit König Ludwig I von Bayern – immerhin hat er dem Land eine (wenn auch ziemlich lausige) Verfassung gegeben.

    Vor allem jedoch hat er in meiner bisherigen Erzählung im Jahr 1848 für eine leidenschaftliche Affäre mit einer recht resoluten Tänzerin („Lola Montez“, die „Ohrfeigen verteilte und eine Pistole zog“) seine Krone weggeworfen. Das hat selbstverständlich der Freiheit seiner Untertanen nicht viel geholfen – keine Überraschung: „Es rettet uns kein höhres Wesen, kein Gott, kein Kaiser, kein Tribun“ –, aber in diesem Film war es eine wirklich große und stilvolle Geste.

    Ernüchterung in der Ausstellung

    Meine Ludwig-Toleranz hat etwas abgenommen, seit ich vorgestern mit meinem Museumspass die Ausstellung über Ludwig I im historischen Museum der Pfalz[1] in Speier angesehen habe. Ein Minuspunkt dabei war die Kiste, nach der Baiern (und auch Speier) mit y zu schreiben sei. In den Worten Ludwigs:

    Faksimile einer in einer etwas krakeligen und unleserlichen Schrift verfassten Note.

    Der Grund fürs y in Baiern: „Ich will ferner, daß wo der Name Bayern vorzukommen hat, er wie es eben von mir geschah geschrieben werde, nämlich mit einem y statt i – 20. Oktober 1825 Ludwig.”

    Nicht, dass ich etwas gegen kreativen Umgang mit Sprache hätte oder gegen radikale Eingriffe in die Orthografie, im Gegenteil: Würde Ludwig das heute schreiben, wäre ich der erste, der ihn wegen seines „daß“ reaktionärer Tendenzen verdächtigen würde.

    Politische Rechtschreibung

    Die Konfusionierung der Orthografie durch willkürliche Abweichungen vom Lautprinzip jedoch ist schon für sich blöd. So richtig blöd wird sie dann, wenn sie aus kreuzdummen Gründen passiert. Und das ist nicht nur beim „Thron“ der Fall, sondern unzweifelhaft auch hier: Ludwig I begeisterte sich damals nämlich für das sinnlose Gemetzel des griechischen „Freiheitskriegs“, den ich am Ende meines Chios-Posts wie folgt eingeordnet habe:

    Aus heutiger Sicht wird wahrscheinlich niemand bestreiten, dass das alles Quatsch war. Für die Griechen bestand ihre „Freiheit“ aus einem bayrischen König, der „Griechenland“ zwar exzessiv „liebte“, 1862 aber von einem britischen Schiff evakuiert werden musste, weil seine Machtbasis komplett erodiert war und schon wieder Aufstand herrschte. Sein letzter Nachfolger schließlich ging 1968 unter, als er selbst einen Militärputsch plante, ihm andere Militärs aber zuvorkamen.

    Die sinnlosen Ypsilons des ersten Ludwig Wittelsbach nun sollten eine Art „stand with Greece“ ausdrücken, ein wenig wie Lord Byrons Märtyrertod in gleicher Sache, nur etwas weniger tödlich und vielleicht einen Hauch weniger albern. Letzteres ist einzuräumen, war doch des Königs Begeisterung für diese Sorte Freiheit aus seiner Sicht sogar verständlich. Dies jedenfalls in der Rückschau, denn Ludwig konnte im Endspiel um die Macht in Griechenland einen seiner Söhne als griechischen König installieren (wenn auch vor allem, weil sich die Großmächte erster Klasse beim Aufteilen des osmanischen Kadavers gegenseitig blockiert haben).

    Um welche Sorte Freiheit es dabei ging, mag auch hervorgehen aus der Tatsache, dass Ludwig wenige Jahre nach seinem y-Stunt die 1832 in Hambach (sein Territorium, und er hat seinen Altersruhesitz auch gleich in der Nachbarschaft errichten lassen) feiernden NationalistInnen mit Feuer und Schwert verfolgen ließ und bei der daraufhin etablierten Zentralbehörde für politische Untersuchungen fleißig mitspielte.

    Klar: in Zeiten des zweiten Krimkriegs können wir kaum mit Steinen werfen, wenn Freiheitsgetöse aus HerrrscherInnenmund zusammengeht mit Waffenhandel, Patriotismus, Heldenkult, unfähigen Statthaltern, und natürlich Aufrüstung sowie Grundrechtsabbau im eigenen Land. Aber deswegen müssen wir noch lange nicht patriotisch-pathetischen, romantisch-verlogenen Unfug in alle Ewigkeit weitermachen.

    Lasst uns deshalb einen kleinen Teil der nächsten Rechtschreibreform vorwegnehmen und „Speier“ und „Baiern“ schreiben. Zwei Fallen weniger in der verrückten deutschen Orthografie!

    Ludwig liebt Lyrik

    Was habe ich noch gelernt über den ersten Ludwig Wittelsbach? Nun, vor allem, dass sich seine Lyrik zumindest von der der Vogonen positiv abhebt. Die Ausstellung illustriert das nicht ohne etwas feine Ironie so:

    Spot-erleuchtete Buchstaben an der Wand: „Die Nonne in Himmelsforten“ von Ludwig I: „Ach! Die Zelle/Wird zu Hölle/Wenn das Herz erglüht/Wer in Mauern muss vertrauern/Wenn die Liebe blüht“

    Heinrich Heine, treffsicher wie immer, konterte das mit:

    Herr Ludwig ist ein großer Poet,
    Und singt er, so stürzt Apollo
    Vor ihm auf die Kniee und bittet und fleht:
    Halt ein, ich werde sonst toll, o!

    Außerdem verliert meine Version des Mit-Lola-Montez-Durchbrennens etwas an Überzeugungskraft, wenn die Ausstellung seinen Rücktritt eher darstellt als beleidigten Rückzug, weil ihm der revolutionäre Pöbel von 1848 schlicht immer mehr konstitutionelle Fesseln anlegen wollte. Ich muss den KuratorInnen zugestehen, dass ihre Version glaubhafter ist als meine, die irgendwo zwischen Roman Holiday und Robin Hood zu liegen kommt. Aber natürlich ist sie wirklich nicht dazu angetan, mein antiautoritäres Herz zu bewegen.

    Nicht ganz erwartet hatte ich die Dichte von Bezügen auf Heidelberg im Leben von Ludwig I; so verbrachte er Teile seiner Jugend im heutigen Heidelberger Stadtteil Rohrbach. Wie viele biographische Details führt die Ausstellung das durch recht nett zusammenfingierte königliche Tagebücher zum Selbstblättern ein. Der Band zu Kindheit und Jugend Ludwigs legt ihm neben Träumen von Rohrbach auch revanchistische Gefühle im Hinblick auf die rechtsrheinische Pfalz – ein ehemals bairisches Territorium, mit dem Napoleon in Ludwigs Jugend den Markgraf von Baden entlohnt hatte – in den Mund („an Baden verloren“). Irgendwann muss ich mal mehr recherchieren über alte Feindschaften zwischen (den Herrschern von) Altbayern und Baden.

    Auch kaufte Ludwig W. 1827 die Kunstsammlung der Gebrüder Boisserée, die diese in der späteren Heidelberger Gestapo-Zentrale (und dem heutigen germanistischen Seminar) zusammengetragen hatten, und schuf so den Grundstock der alten Pinakothek in München.

    In einem Schritt ins 20. Jahrhundert

    Weiter hat er das „Ludwig“ zum Namen „Ludwigshafen“ von Heidelbergs schmutziger – größtes Chemiewerk Europas – Schwester im Rhein-Neckar-Raum beigesteuert; vorher hieß der Ort „Rheinschanze“ und war eine Art Mannheimer Brückenkopf am Westufer des Rheins. Allerdings gehörten zu der Zeit beide Ufer auch noch dem gleichen Herrn, eben dem Pfalzgraf bei Rhein, als dessen Erbe Ludwig sich verstand.

    Und, etwas entfernter von sowohl von Ludwig I als auch von Heidelberg: Das historische Museum der Pfalz in Speier selbst verdankt seine Existenz einem Sohn Ludwigs, nämlich dem „Prinzregenten“ Luitpold, der regierte, weil nach dem spektakulären Abgang von Ludwigs Enkel Ludwig II (der mit Neuschwanstein und dem fatalen Bad im Chiemsee) in der Thronfolge ein weiterer Otto Wittelsbach (nicht der, den die Royal Navy aus Griechenland evakuiert hat) dran gewesen wäre. Otto W. allerdings war aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1871 geistig ziemlich derangiert zurückgekommen (was ihn ehrt) und konnte daher zwar König sein, aber dennoch nicht regieren.

    Tatsächlich wird der Initiative des Ludwig-Sohns seit jeher auf dem Haus gedacht; es ist mir nur vorgestern zum ersten Mal richtig aufgefallen:

    Teil-Außenansicht des historischen Museums; auf einer Sandsteinmauer hängt eine Werbefahne für die Ludwig-Ausstellung, links daneben in Gold in die Wand eingelegt: „Regnante Luitpoldo Princ Reg Bav Exstructum AºMDCDVIII”

    Die Jahreszahl 1908 auf der Bauinschrift ist übrigens kein Scherz. Ludwigs Gattin Therese von Sachsen-Hildburghausen (die von der Oktoberfestwiese) hat Luitpold zwar schon 1821 zur Welt gebracht, dieser konnte aber tatsächlich 1908 noch Richtfest in Speier feiern. Er starb erst 1912 – eigentlich erstaunlich für ein Kind des Königs, der gerade so nicht mit Lola Montez durchgebrannt ist.

  • BKA: Telefonsupport ade

    In seinem Volkszählungsurteil erklärte das Bundesverfassungsgericht schon 1983:

    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.

    Diese Erwägung ist, was hinter den Auskunftsrechten steht, die seit den Urzeiten des Datenschutzes bestehen (auch wenn viele Unternehmen sie erst mit den verschärften Sanktionen der DSGVO bemerkt haben). Sie sorgte auch dafür, dass mensch von Anfang bei den diversen Polizeien kostenlos Auskunft verlangen konnte über die dort zur eigenen Person gespeicherten Daten. Seit 2003 hat zusätzlich der Auskunftsgenerator bei datenschmutz.de das etwas weniger nervig gemacht.

    Weil ich diesen Dienst betreibe, fragen mich gelegentlich NutzerInnen, was wohl irgendwelche Auskunfte bedeuten, die sie von Behörden bekommen. So auch neulich, als sich jemand wunderte, wie er in die Datei PIAV-WSK komme – „WSK“ steht hier für Waffen- und Sprengstoffkriminalität. Schon der Namen lässt ahnen: das ist keine Datei, in der mensch gerne einen Eintrag hat.

    Die Speicherung war zudem selbst nach Maßstäben deutscher Polizeidatenbanken besonders wenig nachvollziehbar. Aus dem lakonischen „Landfriedensbruch”, das in der Auskunft stand, konnte jedenfalls ich keine WSK-Relevanz erkennen. Und so dachte ich mir, ich frage mal wieder beim BKA nach. Früher stand auf den Auskünften die Durchwahl zum behördlichen Datenschutzbeauftragten des BKA, der die Auskünfte abwickelt[1], und das hat früher manchmal wirklich geholfen.

    Nicht mehr. Auf den Briefen steht inzwischen nur noch die Nummer der BKA-Telefonzentrale. Böses ahnend rief ich neulich dort an und hörte kaum überrascht irgendeine Warteschleife irgendwas aus dem Telefon quaken. Ich fingerte schon nach dem Auflegeknopf, als sich überraschend schnell doch ein Mensch meldete, dazu noch mit ganz unbeamtigen Sound. Jedoch musste ich „Rückfrage zu Auskunftsersuchen“ nicht fertigsprechen, bevor er auch schon sagte (nicht ganz wörtlich): „Das machen die Datenschützer. Wir haben Anweisung, da nicht hinzuverbinden, und die heben auch nicht ab. Schreiben Sie eine Mail.“

    Diese Einstellung des Telefonsupports mag nur ein kleiner Nadelstich gegen das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung (also das „mit hinreichender Sicherheit überschauen” des BVerfG) sein. Aber wer hinreichend oft „sagen wir nicht wegen Gefährdung des Bestands des Bundes“ in halb autogenerierten amtlichen Antwort- oder eher Abwimmelmails gelesen hat, wird ahnen, dass der Wegfall von Gesprächsmöglichkeiten ein durchaus erheblicher Verlust ist. Ich jedenfalls werde erstaunt sein über jedes Faktoid, das das BKA per Mail herauslässt.

    PIAV-WSK und der Landfriedensbruch

    Die Speicherung, die ich gerne geklärt gehabt hätte, war übrigens in gewisser Weise ähnlich beunruhigend wie die Einstellung des Telefonsupports.

    Ihre Vorgeschichte war ein Naziaufmarsch irgendwo und eine Gegenkundgebung von ein paar Antifas, die die Polizei zusammengeknüppelt hat. Wie üblich in solchen Fällen, hat die Polizei allen, die sie testierbar verletzt haben könnte, präventiv ein Landfriedensbruch-Verfahren reingewürgt, weil das gegen mögliche Anzeigen der Opfer zusätzlich immunisiert (nicht, dass es das bräuchte; die polizeiliche Straffreiheit ist seit dem verlinkten amnesty-Bericht von 2004 eher schlimmer geworden). Wie zumindest nicht unüblich – so weit funktioniert der Rechtsstaat des Öfteren noch – hat gleich das erste Gericht das Verfahren wegen Bullshittigkeit eingestellt.

    Das sollte für die Polizei Grund sein, den Vorwurf aus ihren Datenbanken zu löschen („regelmäßig“ heißt das in den zahlreichen Urteilen zur Thematik). Ist es aber schon seit jeher (der verlinkte Artikel ist von 2009) nicht, und es finden sich leider zu viele Gerichte, die die speicherwütigen Behörden davonkommen lassen mit: „Klar müsst ihr im Prinzip löschen, aber was ihr hier macht, geht gerade noch so” (mehr zur Logik der Negativprognose). Die Polizei hört das als: „Speichert eingestellte Verfahren nach Lust und Laune“.

    Insofern steht der arme Mensch nun dank LKA Baden-Württemberg als politisch motivierter Krimineller in diversen Datenbanken. Weil fast alle wissen, dass die diversen Staatsschutze Limo-PHWs mit Freude, Fleiß und freier Hand verteilen (übersetzt: Das ist alles Quatsch), ist das zwar ärgerlich, aber vom Schaden her meist noch überschaubar.

    Weniger überschaubar dürfte der mögliche Schaden bei Waffen- und Sprengstoff-Dateien sein, zumal sich das „PIAV” vor dem WSK auf die breit zugreifbare und schwer durchschaubare, wenn auch nicht mehr ganz neue BKA-Superdatenbank bezieht (vgl. Piff, Paff, PIAV von 2017). Während die Einzelregelungen zu PIAV BKA-Geschäftsgeheimnis sind, macht die Auskunft zudem keine verwertbare Angabe zur Frage, wer genau alles die fraglichen Daten sieht und damit vom Waffen- und Sprengstoffverdacht „wissen“ wird.

    Da das BKA die Telefonberatung eingestellt hat, will ich mich mal an einer spekulativen Erklärung der mysteriösen Speicherung versuchen: Im Oktober 2016 hat im beschaulichen Georgsgmünd ein besonders verstrahlter Faschist („Reichsbürger”) einen Polizisten erschossen, der bei der Beschlagnahme seiner – also des Faschisten – Waffen helfen wollte.

    Da es jetzt einer der ihren war – und nicht einer der hunderten anderer Menschen, die FaschistInnen in der BRD in den letzten 30 Jahren umgebracht haben –, ging daraufhin ein Ruck durch die Polizei. Schon nach einigen weiteren, wenn auch weniger tödlichen, Vorfällen dieser Art begann sie, diesem Milleu den Waffenbesitz etwas zu erschweren und ließ sich dafür auch entsprechende Gesetze geben. Disclaimer: Nein, ich glaube nicht, dass das was bringt – aber das ist ein anderes Thema.

    In Zeiten jedoch, in denen die Antisprache vom Extremismus Staatsraison ist, treffen staatliche Maßnahmen „gegen rechts“ natürlich gleich doppelt Linke. Und deshalb vermute ich, dass Menschen mit einem PHW „linksmotivierter Gewalttäter“ (und dafür reichte dem baden-württembergischen LKA schon das eingestellte Polizeischutzverfahren mit Landfriedensbruchgeschmack) ebenfalls keine Waffenscheine mehr bekommen sollen. Sollte es eine nichtleere Schnittmenge von Schützenverein und Antifa geben, dürften bestehende Waffenscheine wohl eingezogen werden.

    Dieser Teil findet ziemlich sicher statt. Spekulativ ist, dass der Mechanismus dazu die PIAV-WSK ist, denn ich habe wie gesagt keine Ahnung von Waffenscheinen und der Art, wie sie vergeben werden. Es ist aber plausibel, dass die Behörden, die sie ausgeben, irgendeine Regelanfrage an die Polizei stellen, und die dann halt Bedenken aus der PIAV-PSK generiert.

    Solange das nur Menschen aus der Schnittmenge von Schützenverein und Antifa trifft, dürfte die Wirkung minimal sein. Aber auch ein Blick in eine trübe Glaskugel reicht mir für die Vorhersage, dass es ein paar Leute ziemlich hart treffen wird, wenn sie plötzlich in den Ruch der Sprengstoffkriminalität kommen. Und wenn es nur ist, dass sie deshalb eine Lehrstelle in einer doofen Behörde verlieren.

    Nachtrag (2023-07-08)

    Wenige Stunden, nachdem ich das geschrieben habe, war ich beim Tag der offenen Tür des Rhein-Neckar-Kreises. Dabei hatte ich Gelegenheit, die Leute, die hier die Waffenscheine ausstellen, nach der PIAV-WSK zu fragen. Die Antwort war nur beschränkt kohärent, aber es klang so, als könnten die Leute dort zwar direkt auf das Bundeszentralregister zugreifen, hätten aber von der PIAV-WSK noch nichts gehört. Das ist zumindest konsistent mit meiner Spekulation.

    [1]

    Tatsächlich machen das fast alle Polizeien so: die behördlichen Datenschutzbeauftragten bearbeiten die Anträge. Mich hat das immer etwas irritiert, denn eigentlich sollten diese den Auskunftsprozess beaufsichtigen und begleiten, und das nicht bei sich selbst tun müssen; ich verweise auf Artikel 39 Abs. 1 DSGVO:

    Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:

    1. Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutz­ vorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
    2. Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
    3. Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35;
    4. Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
    5. Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

    Bei den Behördenleitungen kommt das aber schon traditionell an als „Na ja, der ganze Hippiequatsch halt“.

  • Irgendwo in Afrika

    Heute morgen durfte im Deutschlandfunk der schwäbische CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei eine Viertelstunde lang weitgehend unwidersprochen „Ausländer raus“ durchdeklinieren, was vermutlich wieder niemand skadalisieren wird. Normalität im Afrikamanagement halt.

    Vielleicht zum Trost ist dem Interviewenden Philipp May ein Lapsus unterlaufen. Ich hoffe ja, er ist dem Stress zuzuschreiben, dem Interviewten nicht ins Gesicht zu sagen, dass er da in einem Fort ziemlichen Faschokram erzählt rechte Narrative bedient:

    May: …werden jetzt zum Beispiel äh ihre Menschen äh ihre Geflüchteten ähm nach nach ähm sagen Sie schnell – Frei: Ruanda – May: Ruanda, danke bitte, äh, danke

    Wenn das ganze Interview nicht so ein fieser Mist wäre, bei dem Menschen mit Bürokratensprache wie „Nichteinreisefiktion“ in Volk und Nicht-Volk sortiert werden, wäre das eigentlich eine schöne Variation des Themas Live.

  • Klarsprache: Frontex braucht einen Neuanfang

    Screenshot mit dem zitierten Text unten und dem Logo des Bundesinnenministerium sowie dessen Fediverse-Handle, @bmi@social.bund.de

    Ich fand 140-Zeichen-Regeln vom Typ Twitter immer etwas fragwürdig – zumal, wenn selbst ein Text-Tweet auch auf der API mit seinen Metadaten dann doch viele Kilobyte Daten überträgt. Aber: manchmal sorgt die Verkürzung der üblichen Worthülsen in politischen Erklärungen überraschend für Klarsprache, oder jedenfalls etwas, das Dinge klarer benennt als möglicherweise beabsichtigt. So trötete das deutsche Innenministerium gestern als O-Ton der Ministerin:

    Deutschland hat sich sehr für einen Neuanfang bei Frontex eingesetzt. Europäisches Recht und Menschenrechte müssen an Europas Außengrenzen eingehalten werden.

    Das ist ohne Zwang zu lesen als: Frontex hat bisher an den Außengrenzen europäisches Recht gebrochen und die Menschenrechte missachtet, und das so systematisch, dass der Laden umgekrempelt werden muss, damit das aufhört. Diese Feststellung ist gewiss keine Neuigkeit für Menschen, die den Umgang der EU mit Geflüchteten oder Noch-Nicht-Geflüchteten auch nur aus dem Augenwinkel beobachten. Regierungsamtlich so klar gesagt schrappt das aber schon ziemlich hart am Affront entlang.

    In der eigentlichen Pressemitteilung ist hingegen mehr Platz. So verschwimmt dort die klare Ansage aus dem Tröt leider etwas in „zentralen Elementen“ und „klaren Haltungen“:

    Deutschland hat sich sehr für einen Neuanfang bei Frontex eingesetzt. Frontex ist für den Schutz der europäischen Außengrenzen ein zentrales Element. Dabei ist unsere Haltung klar: Europäisches Recht und die Menschenrechte müssen an Europas Außengrenzen eingehalten werden.

    Liebe_r ÖffentlichkeitsarbeiterIn des BMI: Wenn der Effekt der klärenden Kürzung Absicht war: Chapeau (und sowieso: Danke, dass ihr helft, den Twitterzwang, den viele Menschen fühlen, abzubauen). Wenn nicht: Ich hoffe, das gibt jetzt keinen Ärger…

  • Rekordverdächtig: 98.5% der Fingerabdrücke beim BKA waren rechtswidrig gespeichert

    Ich wollte schon lange eine Top Ten der radikalsten Übergriffe durch Polizeidatenbanken (ist das dann eigentlich ein „Cyberangriff“?) führen, vielleicht mit der Metrik: Wie viele der gespeicherten Datensätze haben eine rechtliche Überprüfung nicht überlebt (vulgo: waren offensichtlich rechtswidrig gespeichert)?

    Mit drin wäre sicher die „Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität“ des LKA Baden-Württemberg, die 2005 im Ländle 40'000 politisch motivierte Kriminelle (bzw. ihre FreundInnen) sah. Wer das Bundesland kennt, versteht den Witz.

    Nach ein paar Begehungen durch zwei aufeinanderfolgende Landesbeauftragte für Datenschutz (von Informationsfreiheit war hier damals noch weniger Rede als jetzt) war die AD PMK im Oktober 2011 auf rund 10'000 Datenshätze geschrumpft. Unter Annahme konstanter politischer Kriminalität übersetzt sich das in zu 75% auch in der Einschätzung der Polizei selbst illegal gespeicherte Daten: Das ist schon mal eine Ansage[1].

    Ausweislich des aktuellen 31. Tätigkeitsberichts des BfDI (also des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) hat das BKA in einem noch viel heikleren Bereich den Stuttgarter Staatsschutz völlig deklassiert: bei ihm stellten sich maximal 1.5% der fürs Amt gespeicherten Fingerabdrücke als nicht völlig offensichtlich rechtswidrig gespeichert heraus.

    Wenn es keine schlechten Menschen wären…

    Kurz der Hintergrund: Das BKA betreibt „Verbunddatenbanken“, in die alle Polizeien der BRD Daten für alle Polizeien der BRD (und noch ein paar andere Behörden) speichern. Auch wenn die Daten physisch beim BKA liegen, bleiben die einspeichernden Behörden verantwortlich für die Speicherung, haben also insbesondere zu entscheiden, wann die Daten wieder gelöscht werden (müssen).

    Wie alles beim BKA sollen eigentlich auch die Verbunddatenbanken nur für Kriminalität von „länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung“ genutzt werden. Tatsächlich reicht auch schon mangelnde Kooperation, wenn mensch polizeiliches Pfefferspray ins Gesicht bekommt.

    …wären sie auch nicht in der Datei.

    Wenn nun wer so richtig gar nicht kooperiert hat, unterzieht ihn/sie die Polizei einer erkennungsdienstlichen (oder: ED) Behandlung, wobei die bekannten Verbrecherkartei-Fotos und Fingerabdrücke genommen werden; speziell letztere sind wirklich ernsthaft, denn diese wird die Polizei dauernd gegen Spuren von allen möglichen „Tatorten“ (insbesondere: Gaffer bei Bannerdrops, Flaschen aus Baumhäusern, Werbevitrinen mit Adbusting usf ad nauseam) abgleichen.

    Da ED-Behandlungen per definitionem aedilorum nur stattfinden, wenn „es erheblich“ ist, landen diese Daten auf jeden Fall als „E-Gruppe“ im INPOL-Z-System des BKA. Sie hängen aber am Vorwurf in dem spezifischen Verfahren, in dem sie genommen wurden[2], also im Beispiel von oben etwa Bullenschu…, ähh, „Tätlicher Angriff“ und an dessen Speicherung im KAN des BKA.

    Wenn nun das Land diesen Eintrag löscht – und ja, das findet statt –, müsste eigentlich auch die daran hängende E-Gruppe gelöscht werden. Ihre Speicherung hatte ja einen Zweck, nämlich die Aufklärung und/oder Verhinderung künftigen Schubsens. Wenn sich dieser Zweck erledigt hat – deshalb wird ja rechtslogisch der Haupt-Eintrag gelöscht–, müssen natürlich auch die Fingerabdrücke weg.

    Über 11 Jahre hinweg 4.5 Millionen Fingerabdrücke löschen…

    Das BKA mit seiner Tradition großer Fingerabdruck-Karteien konnte sich dazu aber in der Regel nicht durchringen. Wenn wir schon die schönen Fingerabdrücke haben! Wer weiß, wofür sie nochmal gut sein werden! Und wenn das keine schlechten Menschen wären, wären sie ja erst gar nicht ED-behandelt worden!

    Und so hat das BKA über einige Jahrzehnte hinweg viele dieser verwaisten Einträge in ihrer Datei Erkennungsdienst – heute eben die E-Gruppen – adoptiert, hat also gesagt: „jaja, die Landespolizei braucht diese Daten vielleicht nicht mehr zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber wir, wir brauchen die noch.“

    …macht jede Minute einen illegalen Datensatz weniger.

    So ging das, bis sich im Jahr 2011 der BfDI das Ganze ansah und das BKA darüber aufklärte, dass das so nicht geht. „Das werden schon schlechte Menschen sein“ ist schon rein menschenrechtlich kein „Grund zur Annahme“ (so §484 StPO), dass die Daten mal für Verfolgung oder Verhütung taugen könnten. Es reicht sogar datenschutzrechtlich[3] nicht, jedenfalls nicht für einen so tiefen Eingriff in die Grundrechte der Opfer der amtlichen Speicherfreude. Technisch braucht es zu dessen Rechtfertigung eine Negativprognose, also eine Ansage, warum genau und wie die gespeicherte Person demnächst straffällig werden wird (oder würde, wäre da nicht die Speicherung).

    Die konnte das BKA nicht beibringen. Und so hat das Amt in der Zeit seit 2011 atemberaubende 4.5 Millionen der so adoptierten Fingerabdrucksätze gelöscht. Das Fazit des 31. Tätigkeitsberichts des BfDI (S. 92) ist:

    Die im BKA noch verbleibenden 70.000 E-Gruppen werden derzeit geprüft. Ich habe das BKA gebeten, den Altbestand bis zum 31. Dezember [2022] zu bereinigen.

    Nehmen wir mit maximalen Wohlwollen gegenüber dem BKA mal an, dass sie für all die 70'000 verbleibenden E-Gruppen noch irgendwelche Negativprognosen zusammengezimmert bekommen (haben), so waren doch satte

    1 − (70000)/(4500000 + 70000) = 98.4%

    der Fingerabdrücke rechtswidrig – sagen wir, wie es ist: illegal – in BKA-Computern.

    Das ist, auch nach Maßstäben der deutschen Polizei und bei Einrechnung mildernder Umstände (z.B. verstorbene Verdächtige, vielleicht auch ohne BfDI-Intervention verjährte Datensätze), schon sehr beachtlich. Übrigens nicht nur als eher für Unterhaltungszwecke taugende Metrik, sondern auch in Wirklichkeit: Praktisch sicher sind aus diesen Daten z.B. obszöne (also: als präjustizielle Bestrafung eingesetzte) Hausdurchsuchungen generiert worden.

    Es wäre eigentlich schon schön, wenn das hoffentlich schlechte Gewissen einiger Beamter in Wiesbaden (dort hat das BKA seinen Hauptsitz) diese wenigstens ein paar Mal um sechs Uhr morgens aufschrecken ließe – denn das ist so die klassische Zeit für diese Sorte Hausdurchsuchung.

    [1]Ich will damit natürlich nichts über die restlichen 25% sagen; dass ihre Daten in windigen Staatsschutz-Datenbanken verarbeitet werden, hat jetzt gewiss auch nicht viel mit Rechtsstaat und Menschenrechten zu tun. Aber immerhin war das nicht mehr so offensichtlich rechtswidrig, dass der LfD viel tun konnte oder wollte.
    [2]Okok, das stimmt so nicht, denn in diesem freien Land gibt es durchaus auch zu „Präventionszwecken“ genommene ED-Daten. Aber auch die müssen an anderen Datensätzen dranhängen, die begründen, was da eigentlich präventiert werden soll. Also: das sollten sie.
    [3]Das ist bewusst ein wenig dem „menschenrechtlich“ gegenübergestellt, denn ich werde immer etwas skeptisch wenn ich „datenschutzrechtlich“ lese. Das tut ein wenig so, als sei das halt eine Frage für ParagraphenreiterInnen. Aber das ist es in der Regel nicht. Datenschutz ist vor allem ein Menschenrecht, und wer ihn zu einer quasi bürokratischen Frage zu degradieren scheint, kriegt zumindest meine hochgezogenen Augenbrauen.
  • Die 5-Prozent-Hürde illustriert

    Geteiltes Bild: Links ein gammeliger, zwischen zwei Autobahn-Fahrspuren eingeklemmter Weg mit Fahrradfreigabe, rechts ein großzügiger, zweispuriger Fahrradweg, der in gebührendem Abstand von lärmenden Autos geführt wird.

    Hilft die 5%-Hürde beim guten Regieren? Fahrradwege entlang von Autobahnen als Test: Links die BRD mit 5%-Hürde, rechts die Niederlande ohne. Sucht euch aus, was ihr lieber hättet.

    Auch wenn ich beispielsweise die 5%-Hürde schon rein informationtheoretisch wirklich bitter finde, glaube ich eigentlich, dass das Wahlrecht etwa im Vergleich mit dem aktuell viel stärker bedrohten Versammlungsrecht für eine partizipative Gesellschaft relativ nebensächlich ist.

    Doch da bei Wahlrechtsdiskussionen hierzulande regelmäßig eher gefährlicher Unsinn vorgebracht wird wie etwa in Ramaz' Einwurf auf der taz-LeserInnenbriefseite vom 22.3.2023,

    Aus der Weimarer Zeit hat die BRD gelernt, das eine 5-Prozent-Hürde gesund für ein ordentliches Arbeiten ist,

    kann ich schon wieder nicht an mich halten.

    Nein, die Weimarer Republik scheiterte genausowenig an einem „zersplitterten“ Parlament wie an der Inflation. Ich darf mich aus dem verlinkten Post selbst zitieren, weil der Punkt so zentral ist in Zeiten, in denen reaktionäre und autoritäre Versatzstücke weit über das AfD-Milleu hinaus hegemonial sind:

    Die NS-Herrschaft war kein Unfall, keine Folge von „wachsender Zerrissenheit der Gesellschaft“ oder gar der bolschewistischen Sowjetregierung. Nein, sie war offensichtlich Folge der Tatsache, dass die Eliten der Weimarer Republik in Justiz, Polizei, Militär, Wirtschaft und zu guten Stücken auch Politik (nicht jedoch in der Kultur) in ihrer überwältigenden Mehrheit völkisch, nationalistisch, autoritär und jedenfalls rabiat antikommunistisch dachten. Sie teilten das NS-Programm – eingestandenermaßen fast durchweg mit weniger eliminatorischem Antisemitismus – von Anfang an. Das war und ist eine unbequeme Wahrheit für die Befreiten von 1945 und danach, die sich ja sehr häufig in der Tradition dieser Eliten sahen.

    Wer das illustriert sehen möchte, kann ein wenig über Alfred Hugenberg – nebenbei: Alumnus der Uni Heidelberg – nachlesen oder die Entscheidung des ersten Reichspräsidenten, Friedrich Eberts – nebenbei: Sohn der Stadt Heidelberg – erwägen, schon ganz am Anfang der Repulik lieber die protofaschistischen Freikorps die Spartakusaufständischen niedermetzeln zu lassen als mit letzteren zu versuchen, die Schaltstellen der Macht in der Weimarer Republik den Kaiserreich-und-danach-Fans zu entwinden[1].

    Oh, und alles rund um Emil Julius Gumbel herum – nebenbei: rausgeworfen von der Uni Heidelberg – ist ebenfalls sehr aufschlussreich im Hinblick auf die tatsächliche Genese der Herrschaft des NS-Faschismus.

    Nein: die 5%-Hürde ist keine „Lehre aus Weimar“. Sie ist schlicht Ausdruck einer autoritären Sehnsucht nach einer starken Regierung. Die kann mensch schon haben, ohne gleich Faschist zu sein. Nicht statthaft ist aber, eine Abneigung gegen die antipartizipative Regelung als „irgendwie Richtung Nazis“ zu diffamieren. Ausweislich des Aufmacherfotos gilt, wenn schon: Ohne 5%-Hürde macht Radfahren mehr Spaß. Also… vielleicht. Jaja, das ist schon ein kleines Sample, aber es ist immerhin schon größer als das, das die Geschichte von „mit 5%-Hürde wäre nichts aus der NSDAP geworden“ stützen könnte.

    Ich jedenfalls bleibe bei meiner Anti-5%-Parole von hier: Weniger und besser regieren ohne die 5%-Hürde.

    [1]Eine grundsätzliche Reduzierung von Machtausübung wäre natürlich noch besser gewesen, aber das ist von SozialdemokratInnen eingestandenermaßen nicht zu verlangen.
  • Alle Ausländer total verdächtig: Das Entry-Exit-System der EU

    Kurve einer ca. 5m hohen Betonmauer, die von Bereitschaftspolizei bewacht wird.

    Das Foto der polizeigeschützten Betonfestung oben entstand 2009 bei einer Demonstration gegen die „GfA“ – das ist ein Euphemismus für Abschiebeknast – Ingelheim. Am Rande dieser Demonstration gegen ein besonders bedrückendes Symbol des deutsch-europäischen Migrationsregimes hörte ich zum ersten Mal von einem, wir mir damals erschien, aus Menschenrechtsgründen chancenlosen Irrsinnsprojekt, nämlich einer Datenbank, in der die EU alle Übertritte von Schengengrenzen aufzeichnen wollte, dem Entry-Exit-System EES.

    Ein gutes Jahrzehnt später hat es die Autorilla[1] entgegen meiner damaligen Einschätzung geschafft: Das Ding wird wohl in diesem Jahr online gehen, nachdem die entsprechende Rechtsgrundlage – die EU-Verordnung 2017/2226 oder kurz EES-VO – bereits 2017 die drei EU-Organe, also Parlament, Rat und Komission, passiert hat und am letzten Donnerstag auch der Bundestag ein paar offene Parameter in großer Eile in zweiter und dritter Lesung abgenickt hat. Die Bundestagsdrucksache 20/5333 ist ohne Debatte (wer nachlesen will: S. 88 im Plenarprotokoll: Gegenstimmen: die Linke, Enthaltungen: keine; es ging weiter mit Hilfen für Sportvereine) durchgerutscht, ohne dass es jemand gemerkt hätte.

    Die taz zum Beispiel hat in all den Jahren seit 2009 gerade mal zwei Artikel zum EES gehabt, einmal 2014 („Zeigt her eure Hände“) und dann nach der Verabschiedung der EES-VO 2017 („Die EU plant eine Touristendatei“). Angesichts des monströsen Vorhabens finde ich das etwas dünn, denn es geht um:

    Fingerabdrücke…

    Worüber ich besonders heulen könnte: Die Autorilla hat meine schlimmsten Erwartungen von 2009 noch übertroffen. Gut: Damals war auch das Visa-Informationssystem mit seinen Fingerabdruckdaten für (derzeit) beschämende 50 Millionen „Ausländer“ mit Schengen-Visa noch eine ferne Dystopie, die Bereitwilligkeit, mit der eine breite Mehrheit der Bundestagsabgeordneten die offensichtlich fürchterliche Fingerabdruckpflicht im Personalausweis abgenickt hat, schien eine Sache überwunden geglaubter autoritärer Großaufwallung nach Nineeleven. Damals waren noch nicht mal die Fingerabdrücke im gegen Asylsuchende gerichteten EURODAC zum Spurenabgleich nutzbar. Diese drei Datenpunkte mögen ein Gefühl dafür geben, wie sehr sich der Menschenrechtsabbau im Windschatten von Charlie Hebdo und Breitscheidplatz wieder beschleunigt hat.

    Jedenfals: wie bei der Biometrie in den Personalausweisen hat die Autorilla keine Ruhe gegeben und den Kram bei jeder ausländerfeindlichen Mobilisierung wieder ausgepackt. Und jetzt läuft der Mist (fast).

    Auch wenn alles am EES furchtbar ist, ist das größte Desaster sicher, dass ab 2023 nun alle NichtschengenianerInnen (und nicht nur die Visapflichtigen, die schon seit ca. 2014 im VIS biometrisch vermessen sind) ihre Fingerabdrücke abgeben müssen, wenn sie in den „Raum der Freiheit“[2] Schengenia einreisen wollen.

    Das ist vor allem dramatisch, weil diese Fingerabdrücke für drei bis fünf Jahre suchbar gespeichert werden. Und zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.

    Klar, wie üblich steht was von „Terrorismus“ und „schwerer Kriminalität“ im Gesetz, auf die die biometrische Fahndung beschränkt sein sollen. Aber speziell für die Verfolgung politischer „Straftaten” (in der Welt der Autorilla: alles oberhalb der Latschdemo) geht das so schnell, dass die lippenbekennenden Einschränkungen praktisch wirkungslos sind. Die Polizei kann in dem Geschäft fast immer Terrorparagraphen aus der 129er-Klasse auspacken und tut das auch – mensch denke etwa an die aktuellen 129er-Verfahren in Leipzig. Wo ihr das doch mal zu peinlich wäre, kann sie immer noch völlig fantastische „Gefahren“ für die Staatsordnung konstruieren. Mein Paradebeispiel für Letzteres ist das 2017er Verbot von indymedia linksunten.

    …wider ausländischen Aktivismus!

    Wenn es soweit ist, schlägt die übliche Biometriefalle zu: Wir hinterlassen überall und ständig biometrische Spuren. Gut, bei den Gesichtern hängt das noch an eher so mäßig funktionierenden Videokameras, aber bei Fingerabdrücken und noch mehr bei Zellmaterial, das grob für DNS-Identifikation taugt, ist mit Mitteln von TeilzeitaktivistInnen nichts zu retten.

    Das weiß auch die Polizei, die in Heidelberg durchaus Fingerabdrücke an wild geklebten Plakaten oder Gafferband bei Bannerdrops genommen hat. Oder von Bierflaschen nach Besetzungspartys in völlig überflüssigerweise für den Abriss vorgesehenen Gebäuden.

    Während es noch keine suchbare Vollerfassung von Fingerabdrücken der Schengen-Untertanen gibt und die entsprechenden Heidelberger Ermittlungen jeweils bis zu unglücklichen ED-Behandlungen ohne Ergebnis blieben, werden (legal eingereiste) AktivistInnen aus Nichtschengenia (ich werfe mal das Wort „Grenzcamp“ ein) bei sowas in Zukunft gleich erwischt. Und obwohl wir Untertanen es vor zwei Jahren nicht hinbekommen haben, die Fingerabdrücke in den Ausweisen etwa durch moderaten Einspruch abzuwenden, gab es gerade letzte Woche Grund zur Hoffnung für uns, dass die Justiz in der Hinsicht um fünf nach Zwölf aushilft.

    Ob ihr das „staatlichen Rassissmus“ nennen wollt oder nicht: Im Effekt ist es das, jedenfalls so lange, bis auch die Fingerabdrücke der SchengenianerInnen suchbar sind. Trotz des verlinkten Hoffnungsschimmers dürfte zumindest das aber dann schon noch irgendwann kommen, wenn sich nicht wieder hinreichend viele Menschen dem entgegenstellen.

    Wie die Herrschaft Freiheitsabbau gerne erstmal an „den Fremden“ ausprobiert – wofür sie meist noch viel Lob aus der „Mitte der Gesellschaft“ bekommt – und erst dann auf die eigenen Untertanen ausrollt, könnt ihr u.a. am nächsten Freitag im Heidelberger Laden für Kultur und Politik im Rahmen der Wochen gegen Rassismus hören.

    Autoritäre Design Patterns: Aufblasen…

    Ich will im Folgenden ein paar besonders pikante Passagen aus den Erwägungsgründen zitieren, weil sie musterhaft Techniken der Autorilla bei der Durchsetzung ihrer Interessen illustrieren.

    Zunächst ist da das Aufblasen von Problemen. Das ursprüngliche Narrativ beim EES war, es brauche die Datenbank absolut dringend, um „overstayer“ zu fangen, Menschen also, die auf einem Touristenvisum einreisen und dann einfach bleiben.

    Vernünftige Menschen zucken bei so etwas mit den Schultern, denn Menschen ohne Papiere gibts nun mal, und es ist auch gar nicht klar, wo eine Datenbank da helfen soll, wenn mensch nicht überall auf den Straßen Ausweiskontrollen haben will (was für vernünftige Menschen kein „wenn“ ist). Die Autorilla hat Anfang der 2010er Jahre aber keine Krise, keinen Anschlag versäumt, ohne irgendwann mit „overstayern“ zu kommen, die entweder Anschläge machen, menschengehandelt wurden oder selbst menschenhandeln.[3]

    Ich finde eher erstaunlich, wie unbekümmert ehrlich die EES-VO in den ersten sechs Erwägungsgründen selbst die Höhepunkte des propagandistischen Trommelfeuers der Autorilla aufzählt:

    (1) In ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ legte die Kommission die Notwendigkeit dar…

    (2) Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2008 hervor, wie wichtig es ist, dass die Arbeit an der Weiterentwicklung der Strategie für den integrierten Grenzschutz der Union fortgesetzt wird…

    (3) In ihrer Mitteilung vom 10. Juni 2009 mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ empfahl die Kommission…

    (4) Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom 23. und 24. Juni 2011 dazu auf, die Arbeit an dem Vorhaben „intelligente Grenzen“ zügig voranzutreiben…

    (5) In seinen strategischen Leitlinien vom Juni 2014 betonte der Europäische Rat, […] dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen muss, um die Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe zu unterstützen…

    (6) In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ stellt die Kommission fest, dass mit der Initiative „Intelligente Grenzen“ nun eine neue Phase eingeleitet werden soll…

    Wenn das eine Abwägung ist, hat die Waage jedenfalls nur eine Schale. Ich weise aus demokratietheoretischer Sicht kurz darauf hin, dass sich hier mit Rat und Kommission jeweils Teile der Exekutive die Bälle zuwerfen, bis eine neue Wahrheit durch gegenseite Bestärkung etabliert ist.

    …Bedarf erzeugen…

    Die Erzählung von den overstayern allerdings hat aus autoritärer Sicht (die sich ja um Panikpotenzial, nicht aber um Plausibilität kümmern muss) einen Fehler: Die gewünschte Speicherfrist von drei Jahren kommt dabei nicht raus, denn ginge es nur um die overstayer-Detektion, könne mensch den ganzen Datensatz bei der Ausreise löschen. Was tun? Einfach: Datenbedarf erzeugen, etwa duch die Schaffung hinreichend komplizierter Regeln. Hier:

    Das EES sollte ein automatisiertes Berechnungssystem enthalten. Das automatisierte Berechnungssystem sollte bei der Berechnung der Höchstdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen Aufenthalte im Hoheitsgebiet der am EES-Betrieb beteiligten Mitgliedstaaten berücksichtigen.

    …Features schmuggeln…

    Allerdings reicht das, genau betrachtet, immer noch nur für Speicherdauern bis zu 180 Tagen aus. Wer einige Jahre lang den Acrobat Reader zum Lesen von PDFs verwendet hat, wird die Lösung kennen: Feature Creep, also das Einschmuggeln immer weiterer Möglichkeiten in ein Verfahren, aus dem die Leute nicht mehr so einfach rauskönnen. Sobald die ohnehin eher desinteressierte Öffentlichkeit erstmal vergessen hat, dass sie den ganzen Mist eigentlich nur gekauft hat, um ungezogene Schengentouris zu zählen, kommt ein ganzes Spektrum von Zwecken aufs Tablett, die mensch, wo die Daten doch schon mal da sind, auch erledigen kann:

    Ziele des EES sollten sein, das Außengrenzenmanagement zu verbessern, irreguläre Einwanderung zu verhindern und die Steuerung der Migrationsströme zu erleichtern. Das EES sollte gegebenenfalls insbesondere zur Identifizierung von Personen beitragen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus sollte das EES zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen.

    Hu? Wo ist denn jetzt plötzlich der „Terror“ hergekommen? Wer hat die – ohnehin beliebigen, siehe oben – „schweren“ Straftaten aus dem Hut gezaubert? Die protorassistische Präsupposition „wer nicht SchengenianerIn ist, braucht Extraüberwachung, weil sie bestimmt mehr Terror und Schwerkriminalität macht“ hinter diesem kleinen Trick …

  • Deutsch- und Abendland: Vaterlandslosigkeit leider nicht in der taz

    Foto: Jemand hält ein handgeschriebenes Pappschild „Töten fürs Vaterland?  Scheiße.  Immer.  Überall.“

    Mit diesem Pappschild stehe ich derzeit öfters bei den Kundgebungen von „Heizung, Brot und Frieden“ (z.B. nächster Montag). Tatsächlich bin ich überzeugt, dass der Kampf gegen Patriotismus oberhalb der Ebene von Blockseiten durch 2%-Ziele und Haubitzendiskussionen nochmal einen Schwung Priorität gewonnen hat.

    Am letzten Montag erschien in der taz ein Kommentar von Jan Feddersen zum Schwarzer-Wagenknecht'schen „Manifest für den Frieden“ mit dem pompösen Titel „Ruiniertes Lebenswerk“. Auf die Gefahr hin, wie ein zorniger Zeitungsleser zu wirken: Ich fühlte mich aufgerufen, dazu einen Leserbrief unter dem Titel „Ruinierter Kommentar“ zu schreiben. Jedoch…

    …nicht, weil Feddersen ohne erkennbare Skrupel voraussetzt, es sei in Ordnung, Menschen zu erschießen, solange nur „die anderen angefangen haben“. Wenn ich jeweils sowas kommentieren wollte, müsste ich auch jetzt noch in eine dickere Internetverbindung investieren.

    …nicht, weil Feddersen unterstellt, Waffenlieferungen – und gar aus Deutschland – könnten irgendwo „helfen“. Dabei jeweils eine Perspektive zu geben von dem, was Bomben, Gewehre, Streubomben und Haubitzen in Wirklichkeit anrichten, und wie sehr ihr „Einsatz” in den realen Kriegen der letzten 500 Jahre jeweils geschadet statt geholfen hat (zumal im Vergleich zu späterem politischen und noch besser sozialem Umgang), wäre zwar auch jetzt gerade verdienstvoll, doch nicht unterhalb eines Vollzeitjobs hinzubekommen.

    …nicht, weil Feddersen die schlichte Wahrheit, dass Staaten auch dann wiederauferstehen werden können, wenn sie mal überrannt wurden, erschossene Menschen aber nicht[1], als obszön, trist oder Folge von „nicht mehr alles beisammen“ bezeichnet. Es hilft ja nichts, wenn sich Leute die Vorwürfe, obszönes, trauriges oder wirres Zeug zu reden, gegenseitig um die Ohren hauen. Das sind größtenteils Geschmacksfragen und mithin argumentativ nicht zu entscheiden[2].

    …nicht, weil er einem Staat oder „Volk“ so viel Identität zuspricht, dass er oder es ein Selbst habe, dem es zu helfen gelte (und zwar durch Intensivierung des Tötens realer Menschen). Dagegen hat schon Brecht gepredigt, und der Erziehungauftrag, statt „Volk“ einfach mal „Bevölkerung“ zu sagen und zu denken, wird auf unpatriotischere Tage warten müssen.

    …noch nicht mal, weil er eine Parallele zwischen dem heutigen Russland und dem Deutschland unter der Regierung der NSDAP zieht. Das ist zwar speziell von einem Deutschen, der vermutlich nicht viel mehr als 25 Jahre nach der Befreiung von dieser Regierung geboren wurde, schon sehr schlechter Geschmack, aber, ach ja, wenn ich Willy Brandt seinen schönen Ausbruch „Er ist ein Hetzer, der schlimmste seit Goebbels”[3] nicht verübele, hätte ich irgendein „seit dem 24.2.2022 wird zurückgeschossen“ schon noch weggelächelt.

    Nein, was auch nach den eingestandenermaßen schon heruntergekommeneren Maßstäben der Zeitenwende immer noch nicht geht, ist, die Höhepunkte der deutschen Kriegs- und Massenmordzüge unter der NS-Regierung irgendwie in Relation zu setzen zu heutigen Handlungen, schon gar von den RechtsnachfolgerInnen derer, die diesem Treiben damals wesentlich ein Ende gesetzt haben.

    Tatsächlich hat die taz am vergangenen Mittwoch (nach „Meinungsfreiheit“ suchen) auch einen Platz für den antifaschistischen Teil meines Leserbriefs gefunden. Da sich aber für den vaterlandslosen Teil kein Platz fand und ich auch diesen für wichtig und, wenn ich das selbst sagen darf, gelungen halte, will ich euch die Vollversion nicht vorenthalten:

    Ruinierter Kommentar

    Jan Feddersens Kommentar über einen Aufruf zu Verhandlungen im Ukrainekrieg wäre „selbstverständlich durch das hohe Gut der Meinungsfreiheit“ gedeckt, wie er sagt, wäre da nicht der letzte Satz, der Russlands Agieren in der Ukraine mit dem Nazi-Wüten gegen das Warschauer Ghetto gleichsetzt. Warum das grundsätzlich nicht geht und für Deutsche schon zwei Mal nicht, haben Nolte, Habermas und Stürmer 1986/87 abschließend geklärt (Wikipedia: Historikerstreit).

    Anstandsfragen beiseite: auch rein praktisch würde ein durchaus zulässiger Vergleich zum ersten Weltkrieg einiges an Verwirrung aufklären können. Es lohnt sich, die damaligen Attacken der Verfechter eines Siegfriedens nachzulesen[4], die vaterlandslosen Gesell_innen vorhielten, sie wollten, je nach Geschmack, das idealistische Deutsch- oder gleich das Abendland an, je nach Geschmack, das materialistische Albion oder die barbarischen Horden aus der asiatischen Steppe verfüttern. Welche Seite scheint aus heutiger Sicht attraktiver?

    —Anselm Flügel (Heidelberg)

    Geständnis: In der Einsendung hatte ich die antipatriotische Vorlage „Deutsch- oder […] Abendland“ übersehen und nur „Deutschland oder […] Abendland“ geschrieben, was eingestandenermaßen die literarische Qualität erheblich beeinträchtigt. Bestimmt hätte die taz das ganz abgedruckt, wenn ich da nur rechtzeitig dran gedacht hätte…

    Nachtrag (2023-02-27)

    Ein paar Tage später kam die taz übrigens mit einer Art Kundenbindungs-Massenmail rüber, in der Sie wörtlich schrieben:

    Sie muten sich mit der Zeitungslektüre jeden Tag Nachrichten und Meinungen außerhalb Ihrer so genannten Komfortzone zu. Wie halten Sie das nur aus? Wir wissen es nicht.

    Ach – wenn es nur um die Komfortzone ginge… Derzeit allerdings sind die Fragen: Beschleunigte Remilitarisierung der deutschen Gesellschaft? Oder können wir das der Welt doch noch eine Weile ersparen? Dass die Antworten für unsere Nachbarn weit mehr als Komfortverluste bedeuten, das zumindest sollten wir aus dem 20. Jahrhundert mitgenommen haben.

    [1]Es sei denn, Jesus käme vorbei und schöbe massiv Überstunden. Aber soweit ich das übersehe, ist das zumindest innerhalb der letzten 10'000 Jahre nicht passiert.
    [2]Na gut, das mit dem „wirr“ lässt sich im Prinzip schon entscheiden, aber nur, wenn mensch sich darüber einigt, ob die in der Fußnote eben erwähnte Jesus-Option irgendwie realistisch ist. Und das lassen wir mal lieber, denn nur der Patriotismus hat zu noch mehr blutiger Uneinigkeit geführt als die Jesus-Frage.
    [3]Ca. 1985 in einer Nachwahl-„Elefantenrunde“ über den späteren Stuttgart 21-Vermittler Heiner Geißler.
    [4]Ergänzung fürs Blog: Ich denke da insbesondere an Lenard vs. Einstein.
  • „Seit bald acht Jahrzehnten nicht mehr“?

    Plot einer Badewannenkurve; die Ränder sind Mai 2022 und Februar 2022

    Der Olivindex mal als Linie geplottet (oh: das ist mit einem Acht-Tage-Gauß geglättet).

    Ich lese immer noch flächendeckend die Presseschau im Deutschlandfunk, um meinen Olivindex fortzuführen. Gedacht als grobes Maß für die bedenkliche Mischung aus Kriegsbegeisterung und Patriotismus ist der Olivindex in Wirklichkeit der Anteil der in der Presseschau vertretenen Kommentare, die ersichtlich voraussetzen, dass an deutschem Militär und deutschen Waffen die Welt genesen könnte oder gar müsste.

    Seit dem letzten Mai habe ich am Fuß jeder Blog-Seite unter „Kriegsfieber aktuell“ jeweils eine Visualisierung dieser Scores als olive Farbbalken. Oben hingegen zeige ich das Ganze mal als klassischeren Plot, unter Wiederverwendung der Gauß-Glättung aus der Untersuchung der CO₂-Zeitreihe[1].

    Es wäre wahrscheinlich interessant, das allmähliche Absinken des journalistischen Kriegsfiebers zwischen Mai und Juli mit den Ereignissen zu korrelieren, das kurzfristige Wiederaufflackern im Laufe des Septembers – ich glaube, im Wesentlichen im Gefolge der russischen Teilmobilmachung –, die kühleren Herzen im November und Dezember und das Wiederanschwellen des Bocksgesangs hin zu den weiter wachsenden Waffenlieferungen der letzten Zeit. Aber das ist wahrscheinlich eine Arbeit, die mit mehr historischer Distanz besser von der Hand gehen wird.

    Ich erzähle das jetzt gerade alles nur, um zu motivieren, wie ich auf den Preisträgertext gekommen bin für den

    Horst-Köhler-Preis für beunruhigend ernst gemeinte Worte.

    Der aktuelle Preisträger ist die Pforzheimer Zeitung, die ausweislich der gestrigen DLF-Presseschau (wenn der Link kaputt ist: sorry, der DLF depubliziert den Kram immer noch rasend schnell) ausgerechnet die doch eher zahme Frage der Faeser-Kandidatur mit folgendem ziemlich unprovozierten Ausfall kommentiert:

    Bundesinnenministerin will die 52-Jährige bis zur Hessen-Wahl bleiben – also ‚nebenher‘ auch noch Wahlkampf machen. In einer Phase, in der die nationale Sicherheit Deutschlands so wichtig ist wie seit bald acht Jahrzehnten nicht mehr.

    Ummmm. Acht Jahrzehnte sind achtzig Jahre, 2023-80 gibt 1943. Damals war nach Ansicht des Pforzheimer Kommentators die „nationale Sicherheit“, zumal von „Deutschland“ ganz besonders „wichtig“? Uiuiuiui… Nun. Pforzheim. Die Stadt, in der bei den Landtagswahlen 2016 24.2% der Abstimmenden die AfD gewählt haben – damit waren die damals stärkste Kraft im Wahlkreis.

    Eine gewisse Logik liegt da schon drin. Unterdessen herzlichen Glückwünsch an den/die PreisträgerIn.

    [1]Nun: weil mir hier die Ränder wichtig waren, habe ich etwas mehr „Sorgfalt“ (mensch könnte auch von „Großzügigkeit” reden) auf das Padding am Anfang und Ende der Zeitreihe verwendet, also die Stellen, an denen der Glättungskern über die Daten rausreicht. Ich mache das jetzt gerade durch Fortschreibung der jeweiligen Randelemente; das gibt diesen an den Rändern viel zu viel Gewicht, aber es ist immer noch besser als einfach mit Nullen fortzuschreiben. Wer mag, kann mein Tricksen in der smooth_gauss-Funktion in olivin ansehen.
  • Radikale Opportunität: Die BRD klagt gegen italienische Naziopfer

    Herbstliches Foto: halbuniformierierte Männer mit Verbindungskäppis stehen auf einem Parkplatz

    Oberhalb von Heidelberg befindet sich auf dem Ameisenbuckel ein Friedhof, auf dem Soldaten des Kaisers und der NSDAP-Regierung „geehrt“ werden. Hier also liegen die, um deren Opfer es in diesem Post gehen sollte. Bis vor ein paar Jahren (hier: 2007) trafen sich zum „Volkstrauertag“ dort oben aktuelle Militärs, reaktionäre Verbindungsstudis und Leute von der Stadt, um… Ja, wozu eigentlich?

    So wertvoll es ist, wenn gerade Staaten sich an Recht gebunden fühlen – und so doof es ist, wenn sie das mutwillig nicht tun –, mensch sollte gerade in Zeiten, in denen (jedenfalls verlautbart) „für das Völkerrecht“ getötet wird, nicht vergessen, dass Recht von denen gesetzt wird, die die Gewaltmittel dazu haben, und dass Rechtsetzung zwischen Staaten eine in der Regel recht unappetitliche Angelegenheit ist.

    Eine bedrückende Demonstration irritierender Rechtspraxis fand im April 2022 statt. Damals hat das wohl nicht viel Presseecho gegeben; ich jedenfalls bin erst durch späte Lektüre der Ausgabe 3/22 der Zeitung der Roten Hilfe (S. 44ff) darauf aufmerksam geworden. Dies hier ist ein Versuch, der Geschichte – die noch nicht vorbei ist – noch etwas mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.

    Schon im April fantasierten ja große Teile der deutschen Regierung öffentlich darüber, wie Putin und seine Truppe vor diversen internationalen Gerichten stehen würden[1]. Gleichzeitig jedoch, nämlich am 29.4., reichte genau diese Regierung eine Klage gegen Italien beim Internationalen Gerichtshof ein, um sich Immunität bei der Verfolgung von wirklich erschreckenden Kriegsverbrechen zu verschaffen (Einordnung bei der LTO).[2]

    Warnung an PatriotInnen: Der gesamte Großraum dieser Klage[3] ist ein dichtes Minenfeld für Überzeugungen, „Deutschland“ (also: seine diversen Regierungen) sei irgendwie für die Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten qualifiziert.

    Grundsätzlich geht es darum, dass die paar verbliebenen Menschen, die sowohl Massaker deutschen Militärs im zweiten Weltkriegs als auch die Zeit seitdem überlebt haben, vor Gerichten in Italien (und übrigens auch Griechenland) Entschädigungsansprüche durchgeklagt haben. Tatsächlich wurden sogar schon verschiedentlich deutsche Vermögenswerte beschlagnahmt (Beispiel im Gefolge des Massakers im griechischen Distomo: Das Goethe-Institut in Athen).

    Nur haben deutsche Regierungen immer so heftigen Druck auf die Regierungen in Rom und Athen ausgeübt, dass diese, Gewaltenteilung hin, Gewaltenteilung her, ihrer Justiz regelmäßig in die Parade gefahren sind. Auf Zeit spielen lohnt hier, denn das Problem der Überlebenden wird sich ja in ein paar Jahren von selbst „gelöst” haben.

    Das Verfahren vom letzten April nun versucht, ein paar weitere Schlupflöcher zu stopfen, die vorherige Verfahren in Den Haag nationalen Gerichten gelassen haben, um die Doktrin staatlicher Immunität im Krieg (und auch sonst) zu umgehen. Den Haag hat schon 2012 für die BRD entschieden; es ist kaum davon auszugehen, dass die italienische Regierung eine starke Verteidigung aufbauen wird, nachdem sie in all den Jahren deutschem Druck nicht viel entgegengesetzt hat.

    Diese Sorte Umgang mit Recht („Bomben auf die Infrastruktur sind zwar pfui, gehen aber bei uns und unseren Freunden schon in Ordnung“) läuft unter dem Label „Opportunität“. Sie steht ganz wie in Rom oder Athen angewandt auch in unserer Strafprozessordnung. Schaut zum Beispiel mal auf §153d StPO:

    § 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen

    (1) Der Generalbundesanwalt kann von der Verfolgung von Straftaten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Art [das ist eine Sammlung politisch aufgeladener Normen aus dem Strafgesetzbuch] absehen, wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.

    (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann der Generalbundesanwalt unter den in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurücknehmen und das Verfahren einstellen.

    Ich muss bei solchem Text ja an Andreas Temme denken. Aber soweit ich weiß, hat gegen ihn noch nicht mal wer ein Verfahren eröffnet, das des 153d bedurft hätte.

    [1]So berichtet der DLF am 9.4., ausgerechnet „Bundespräsident Steinmeier hat sich für einen Prozess gegen Russlands Präsidenten Putin und Außenminister Lawrow vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ausgesprochen.“ Ich habe „ausgerechnet“ geschrieben, weil Steinmeier als Chef des Bundeskanzleramts (nicht nur) zur Zeit des deutschen Angriffs auf Restjugoslawien 1999 selbst an offener Aggression beteiligt war, als oberster Geheimdienstchef obendrein in Verwantwortung für die BND-Operationen Richtung UCK, zu denen er spätestens jetzt für Aufklärung sorgen könnte. Und dann: er hat sich bis heute nicht bei Murat Kurnaz entschuldigt.
    [2]Whoa, ruft ihr, deine Überschrift ist Clickbait, weil die Regierung ja gegen Italien klagt und gar nicht gegen Naziopfer? Na ja, vielleicht ist es ein ganz klein wenig Clickbait, aber mal ehrlich: Wenn ihr nur knapp den Mordorgien deutscher Truppen entgangen wärt, und die Rechtsnachfolger von deren Befehlshabern würden jetzt solche Verfahren einleiten: Würdet ihr nicht finden, dass diese Klagen gegen euch gehen?
    [3]Angefangen von der Weigerung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ein Verfahren wegen des Massakers von Sant'Anna di Stazzema zu führen, nachdem die BRD schon abgelehnt hatte, 2005 in Italien verurteilte SS-Männer auszuliefern (vgl. Berichterstattung in der taz vom 23.3.2013).
  • Von der Banalität der Banalität des Bösen

    Als Hannah Arendt den Prozess gegen Adolf Eichmann beobachtete, prägte sie den Begriff der Banalität des Bösen, die erschreckende Einsicht, dass Menschen gelegentlich die schlimmsten Grausamkeiten aus Motiven begehen, wie sie uns auch im Alltag bewegen. Bei Eichmann, der damals die Tragödie eines einfachen Beamten aufführte, der sozusagen in Ausprägung von Sekundärtugenden die fabrikmäßige Vernichtung von Millionen von Menschen organisiert hat, war das zwar Quatsch. Er war, weitab von Alltagsrassissmus, ein rabiater, von glühendem Antisemitismus angetriebener Faschist (vgl. die Sassen-Interviews). Die Banalität des Bösen ist dennoch sehr real, wenn auch glücklicherweise in Ligen weit unterhalb industriellen Massenmords.

    Ein überraschend deutliches Beispiel dafür findet sich in der taz von diesem Wochenende: Ein Interview mit Wolfgang Schäuble, in dem dieser Einiges über die Beweggründe seiner schrecklichen Politiken verrät. Lasst mich zwei Datenpunkte zum Beleg seiner scheinbar gewissenlosen, autoritären Schurkigkeit beibringen.

    (1) Als Finanzminister (2009-2013) hat er nach der Lehman Brothers-Bankenkrise wesentlich den Einriss des (bereits zuvor eher rudimentären) griechischen Sozialstaats orchestriert (Troika-Politik); ein wenig davon lässt sich im DLF-Hintergrund Politik vom 16.8.2018 nachlesen. Auch für erklärte Metriken-SkeptikerInnen wie mich eindrücklich ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Lebenserwartung in Griechenland nach Weltbank-Daten. Aufgeteilt in die Zeit vor (Prä) und nach (Post) dem großen Schäuble-Sozialabbau in Griechenland und mit linearen Fits der Entwicklung vor (bis 2011) und nach dem Greifen der Troika-Maßnahmen (ab 2012) sieht das so aus:

    Ein Plot mit einem klaren Knick im Jahr 2012: Vorher ziemlich linearer Anstieg, danach Stagnation

    Was passiert, wenn schwäbische Hausfrauen Sozialpolitik machen: Lebenswerwartung in Griechenland (Daten: CC-BY-SA Weltbank).

    Da mag 2020 ein wenig Corona dabei sein, das Ende des Anstiegs der Lebenswerwartung war jedoch auch vorher schon sonnenklar. Wer will, kann aus dieser Kurve mit einigem Recht schätzen, dass Schäubles Politik den GriechInnen inzwischen zwei Lebensjahre geraubt hat. Und wer sich schon so weit in diese Sorte Metriken begeben hat, kann auch gleich weiterrechnen.

    Griechenland hat um die 107 EinwohnerInnen. Mithin sterben dort jedes Jahr um die 105 Menschen (weil sie so in etwa 102 Jahre alt werden). Wenn die jetzt im Schnitt zwei Jahre kürzer leben, gehen aufgrund von Schäubles Politik Jahr für Jahr rund 200'000 Lebensjahre in Griechenland verloren. Das lässt sich noch etwas krasser ausdrücken: Wer ein mittelgroßes Stadion mit 104 Plätzen, also in etwas wie den…

    …mit 60-Jährigen (die noch eine Restlebenswerwartung von 20 Jahren haben) füllt, das dann mit einer hinreichend großen Bombe sprengt und innerhalb eines Jahres das Stadion wieder aufbaut, um das Ganze zu wiederholen: So jemand sorgt für ein vergleichbares Blutbad.

    Das ist kein Unfall. Schäuble hat eine so konsequente Verarmungs- und Privatisierungspolitik gerade auch im Gesundheitswesen erzwungen, dass über deren Ergebnisse von vorneherein keine Zweifel bestehen konnten. Er kann schlicht nicht sagen, dass er das Gemetzel nicht gewollt habe.

    (2) Als Innenminister (1989/1990 und wieder 2005-2009) hat Schäuble legendär im Bereich der Menschenrechte gewütet. Erwähnt seien hier etwa

    • die Erfindung der „Antiterror“-Datei, mit der unter anderem das uns von den Alliierten geschenkte Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst ziemlich obsolet würde (wenn nicht das Misstrauen zwischen Polizei und Geheimdiensten noch einen gewissen Restschutz böte).
    • in diesem Zusammenhang die Erfindung eines „Supergrundrechts auf Sicherheit“, das noch jede Aushebelung von Menschenrechten rechtfertigen würde und so quasi die Urmatrize autoritärer Politik darstellt.
    • die wesentliche Beförderung (gut: im Einklang mit seinen Länderkollegen) des Staatstrojaners, auch wenn er, als sein Werk 2011 spektakulär explodierte, schon dem Finanzministerium vorsaß.
    • die drastische Ausweitung von „Zuverlässigkeitsprüfungen” im Vorfeld der Fußball-WM der Männer 2006, seit der es ganz normal ist, dass über Menschen, die, sagen wir, Würstel in Fußballstadien verkaufen wollen, Auskunft bei den Polizeien eingeholt wird und so die üblichen und willkürlichen Datenspeicherungen der Exekutive existenzgefährdend werden können.
    • die Aushandlung und Durchsetzung des Vertrags von Prüm, mit dem unter anderem diese willkürlichen Daten über politisch missliebige und andere Personen quer durch Europa verschoben werden dürfen.
    • die Nutzung dieses Mechanismus beim NATO-Jubiläum 2009 in Baden-Baden, Kehl und Straßburg, um mutmaßliche GegendemonstrantInnen von den französischen Behörden abfangen zu lassen, nachdem Gerichte Schäuble untersagt hatten, das von deutschen Behörden erledigen zu lassen.
    • vergleichbar das wüste Vorgehen gegen die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 mit großflächigen Hausdurchsuchungen im Vorfeld, gewaltigen Sperrzonen, militärischen Polizeieinsätzen und Polizeieinsätzen des Militärs („russische Verhältnisse“ sagte damals sogar Attac; weniger gleichmütige Stimmen haben weit drastischere Bilder).

    Undsoweiterundsofort. Ich könnte weiter machen mit den Fiesheiten, die er in den Einigungsvertrag mit der DDR hat reinschreiben lassen, seiner düsteren Rolle in der Kohl-Spendenaffäre, seiner Verwicklung in Cum-Ex oder vielem mehr. Keine Frage: Schäuble ist ein Schurke, der konsequent immer auf der falschen Seite jeder Geschichte stand.

    Und was erzählt dieser Mensch nun im taz-Interview, warum er im Jahr 2000 in der Politik geblieben ist, warum er also letztlich die Mehrzahl der hier aufgezählten Schurkigkeiten begangen hat?

    Als ich nach der Spendenaffäre als Fraktions- und Parteivorsitzender zurückgetreten war, war für mich eigentlich klar, dass ich nicht mehr für den Bundestag 2002 kandidieren werde. Aber für einen 60-Jährigen, der seit 10 Jahren im Rollstuhl sitzt und seit 30 Jahren in der Politik ist, waren die Möglichkeiten, etwas anderes zu machen, nicht so groß. Ich wollte keinen Lobbyposten. [...] Ich war vor 1972 in der Steuerverwaltung und bin Lebenszeitbeamter mit Rückkehranspruch. Aber mit 60 Jahren in die Steuerverwaltung zurückzukehren, war auch keine attraktive Idee.

    Also im Groben: Er hat den sozialen Abstieg gefürchtet.

    Ein schon damals alter, aber machtgewohnter Mann hat all den Schaden angerichtet, weil er sich um sein Ansehen sorgte. Und das in einer bemerkenswerten Verdrehtheit, denn auf die Frage, warum er wohl keinen Lobbyposten wollte, antwortet er: „Ich mache nicht alles.“ Was wohl zu lesen ist als: Die Leute, die sich kaufen ließen, um Einfluss auf die Politik zu nehmen (ein paar Beispiele: Kohl für Kirch, Fischer für BMW, Koch für Bilfinger Berger, Schröder für Gazprom oder gar Oettinger für Rosatom und mein Liebingsbeispiel Berninger für Mars) sind irgendwie noch schlechter als jemand, der hunderttausende Lebensjahre raubt und das Grundgesetz rupft.

    Nun wäre es ja denkbar, dass Schäuble auch mit weniger fieser Politik den Sozialstatus erhalten hätte, den er haben wollte. Wie kam er also ausgerechnet auf die Schurkereien, die er wirklich verfolgt hat? Er erläutert das so:

    Ich hatte immer meinen eigenen Kopf. Aber ich bin loyal. [...] Ich habe Kohl gesagt: Ich mache, was er machen würde, wenn er sich mit den Dingen beschäftigen würde. Ich mache, was in seinem Interesse ist. Das ist mein Verständnis von Loyalität.

    Das war schon lange meine Vermutung: Wenn Leute Politik machen, die offensichtlich eklig oder falsch ist, liegt es fast immer daran, dass sie irgendwem und vor allem irgendwas (typisch: dem, was sie „Volk“ nennen; siehe) gegenüber loyal sein wollen und dieser Loyalität Einsicht und Empathie unterordnen.

    Und ja, ich glaube tatsächlich, dass Leute wie Schäuble solche Bekundungen ernst meinen. Anders könnten sie, denke ich, mit all dem Mist, den sie mit ihrer „Verantwortungsethik“ angerichtet haben, gar nicht leben, jedenfalls, wenn ihre Boshaftigkeit tatsächlich banal ist. Das wiederum schien mir bei Schäuble bereits angesichts seines naiven Gequatsches von schwäbischen Hausfrauen schon immer nahezuliegen. Das Interview in der taz hat diesen Eindruck noch verstärkt.

  • Mehrfach geschachtelte Chutzpe

    Foto: "Wir protestieren gegen das Verbot dieser Symbole" über einem Satz von Fahnen und Wimpeln kurdischer Organisationen und deinem Öcalan-Portrait.

    In der taz vom Wochenende: Der saarländische Flüchtlingsrat und die Aktion 3. Welt Saar unterlaufen geschickt das übelriechende Verbot von allerlei Fähnchen und Wimpeln diverser kurdischer Organisationen. Solche Hacks braucht es, wenn Innenministerien über Jahrzehnte hinweg geschlossen autoritäre „Lösungen“ durchzudrücken versuchen.

    Seit Hans-Dietrich Genscher und Otto G. Lambsdorff 1983 ihren Parteifreund Gerhart Baum als Innenminister gestürzt haben, waren eigentlich alle Innenministerien von Bund und Ländern – mitsamt ihrer Aufsicht über Polizei und den staatsanwaltlichen Teil der Justiz – durchweg von menschenrechtsfeindlichen, autoritären Rechtsauslegern der jeweiligen Regierungen besetzt. Namen wie, uh, Old Schwurhand Friedrich Zimmermann, Boris Pistorius, Jörg Schönbohm, Otto Schily, Manfred Kanther oder Abschiebungen-zum-Geburtstag Horst Seehofer jagen teils auch Jahrzehnte nach dem Ende der Unwesen ihrer Träger Menschen mit minimalem bürgerrechtlichem Instinkt wahlweise Schauer über den Rücken oder Zornesröte ins Gesicht.

    Hoffnungen, das könne bei der gegenwärtigen Amtsinhaberin anders werden, die sich ja immerhin in Sachen NSU 2.0 mal in diskutabler Weise geäußert hat, erwiesen sich als weitgehend vergebens, wie nicht nur ihr jüngstes Trommeln für die Ursünde Vorratsdatenspeicherung zeigt. Ein Blick in die aktuellen Gesetzesvorhaben aus ihrem Haus gleicht einem Aufmarsch der Polizei-Bruderschaft:

    Insbesondere hat Faeser nicht die skandalöse Kriminalisierung von indymedia linksunten durch ihren Vorgänger aufgehoben – was sie per Federstrich tun könnte –, und sie tut auch nichts gegen die bizarren Verfolgungen von Menschen, die Abzeichen einiger kurdischer Organisationen tragen, die die türkische Regierung nicht mag. Spätestens seit dem Flüchtlingsdeal mit den Machthabern in der Türkei wird zum Beispiel verfolgt, wer die falschen Kombinationen von Gelb, Grün und Rot durch die Straßen trägt; einige davon könnt ihr im Aufmacherbild bewundern.

    Nun bin ich spätestens seit meinen Berichten zu kurdischer PKK-Skepsis in meiner Chios-Geschichte allzu großer Euphorie Richtung PKK sicher unverdächtig. Dennoch: im Genre der bewaffneten Aufstände der Gegenwart ist die PKK mit ihrem doch deutlich über das übliche „unser Boss soll Kalif sein anstelle des Kalifen“ hinausgehenden Programm schon ein Lichtblick, und es gibt nun wirklich keinen menschenrechtsverträglichen Grund für die verbissene Wut, mit der deutschen Innenministerien nachgeordnete Behörden hinter deren Wimpeln herermitteln.

    Aber wenn autoritäre Politik im Wesentlichen unkontrolliert walten kann, hilft Kreativität. So wie bei der Beilage in der taz vom Wochenende, die ich oben dokumentiere. Was dort zu sehen ist, ist ein Forttransparent einer Demo, die mit dem Zeigen der inkriminierten Symbole davonkam, weil sie ja dokumentieren musste, worum ihr Protest geht. Die beiden Organisationen, die das Flugblatt herausgegeben haben, haben das eins weitergedreht: Sie können die verbotenen Zeichen drucken, weil sie Widerstand gegen das Verbot dokumentieren.

    Nun, und ich kann das jetzt nochmal eine Runde weiterdrehen: Ich darf die Zeichen zeigen, weil ich Leute loben will, die mit Chutzpe und Kreativität die autoritären Betonköpfe aus den verschiedenen Innenministerien gekonnt ausspielen. Dafür schwinge sogar ich mal eine Fahne. Eine? Fünfzehn!

  • Ach, Fraport: Verdrängung von Armut

    Neulich war ich mal wieder am Frankfurter Flughafen[1], und als ich mich bei der Gelegenheit etwas umgesehen habe, ist mir das hier aufgefallen:

    Foto: Mülleimer mit: „Jede unberechtigte Entnahme wird als Diebstahl angezeit“

    Die Kreativität, Armut in der Gestalt von FlaschensammlerInnnen aus den Hallen vor den Business Lounges ausgerechnet über das Eigentumsrecht am Müll anderer Leute fernhalten zu wollen, verdient eine zweifellos einige, wenn auch entsetzte, Bewunderung.

    Allerdings stellt sich bei diesem haarsträubenden Rechtskonstrukt die interessante Frage: Kann eigentlich Fraport da klagen? Habe ich, wenn ich etwas in diesen Mülleimer werfe, es damit Fraport geschenkt? Und was ist, wenn ich, Pfand gehört daneben, mein Leergut einfach neben den Mülleimer stelle – bleibe ich dann nicht Eigentümer, um so mehr, als Fraport mich ja womöglich deshalb verfolgen könnte?

    Wie auch immer: Die Schurken von der Startbahn West haben es mit diesem Schild geschafft, nicht nur die Supermärkte mit ihrem verbissenen Feldzug gegen das Containern zu toppen – immerhin verfolgen die Supermärkte noch Leute, die Krempel nehmen, den sie selbst weggeworfen haben. Nein, Fraport wirkt hier als Sympathieträger für die Bahn, die zwar arme Menschen durchaus auch mal belästigt und dafür allerlei Hausordnungstricks aufruft; Aggression gegen FlaschensammlerInnen im Auftrag der Bahn ist mir aber noch nie aufgefallen.

    [1]Disclaimer: Das mag sich so anhören, als müsste ich jetzt Flugscham haben, aber das ist nicht so. Über Teilnahme-an-Fragwürdigen-Treffen-Scham können wir reden.
  • Hart durchgreifen gegen Aggressoren?

    CDU-Wahlplakat mit Slogan: "Hart durchgreifen"

    1999 zeigte sich die hesssische CDU ganz besonders autoritär. Das Plakat warb um Stimmen bei der Landtagswahl am 7.2.1999, kurz vor dem Überfall auf Restjugoslawien, um den es ab hier gehen soll (CC-BY-SA KAS).

    Glücklicherweise ebbt die patriotische Aufwallung vom Frühling des Jahres allmählich ab, und selbst die kommerzielle Öffentlichkeit scheint sich, wenn auch nur in glazialem Tempo, auf die Einsicht zu besinnen, dass das Töten von Menschen nur zu mehr Gemetzel führt. Dennoch ist die Ansicht, der Aggressor müsse auf jeden Fall ordentlich bestraft werden, bevor mensch mit dem Töten aufhören könne, immer noch alarmierend häufig zu lesen.

    Mal die Frage beiseite, ob „der Aggressor“ selbst im Ukrainekrieg so sicher zu bestimmen ist: Das ist natürlich ein ganz massives Nachgeben gegenüber der autoritären Versuchung. Die Fantasie, mit Gewalt und Strafe Verhalten anderer gestalten zu können, funktioniert schon im Strafrecht allenfalls so la-la, obwohl der Staat verglichen mit jenen, die er seiner Disziplin unterwerfen will, praktisch unbegrenzte Gewaltmittel hat. Der Plan, den Umgang von ja innerhalb von ein paar Größenordnungen gleichstarken Staaten[1] gewaltförmig zu zivilisieren, ist hingegen von vorneherein ein Rezept für endloses Blutvergießen.

    Als Bewohner der Bundesrepublik Deutschland bin ich tatsächlich ziemlich froh, dass es diese Sorte Strafgericht zwischen Staaten nicht gibt (mal von Rechtfertigungsreden für Krieg und Waffenlieferung abgesehen), denn ich habe keine Lust, für die diversen Angriffskriege meiner Regierungen und ihrer Freunde bestraft zu werden, um so weniger, da ich über die Jahre gegen sie alle angekämpft habe.

    Beweismittel: Ein Bericht der OSZE

    Ein besonders schlagendes Beispiel für strafwürdiges Verhalten liefert der erste ordentliche[2] Angriffskrieg der BRD-Geschichte, der Angriff auf das ohnehin schon gerupfte Restjugoslawien im Jahr 1999. Das Rationale damals war, es müsse dringend „ein neues Auschwitz verhindert werden“ (so Außenminister Josef Fischer). Parallelen zum heutigen Bullshit von der „Entnazifizierung der Ukraine“ dürfen gesehen werden; und klar ging es in beiden Fällen in Wirklichkeit darum, Klientelregimes der jeweiligen Gegenseite – die Milošević-Regierung von Restjugoslawien für Russland damals, die Seliniski-Regierung für „uns“ heute – zu schwächen oder idealerweise gar zu stürzen. Nebenbei: die weitere Geschichte des serbischen Staates lässt ahnen, dass diese Sorte gewaltsamen Regime Changes in der Regel nicht so richtig toll funktioniert.

    Wie dünn die Geschichten mit dem zu verhindernden „Auschwitz“ und den Hufeisenplänen waren, war damals genauso klar wie es die Schwächen der öffentlich beteuerten Kriegsgründe auf allen Seiten heute sind. Insbesondere stand während des gesamten Kosovokriegs auf der Webseite der OSZE der Bericht einer Beobachtermission, die bis kurz vor „unserem“ Angriff die Dinge im Kosovo im Auge behielt (Backup als PDF).

    Ich möchte hier ein paar Ausschnitte aus diesem Bericht vorstellen, um zu zeigen, wie sehr „wir“ damals Aggressor waren und wie fadenscheinig die Vorwände für den Überfall.

    Während der Umfang der militärischen Auseinandersetzungen im Februar abgenommen hat, setzte die UCK ihre Angriffe auf die serbische Polizei fort. Das umfasste isolierte Zusammenstöße und sporadisch Schusswechsel, zeitweise auch den Einsatz schwerer Waffen durch die Jugoslawische Armee.

    Also: keine Frage, da haben Leute aufeinander geschossen, aber das war dennoch klar ein Guerillakrieg von Freischärlern[3] und mitnichten irgendein „Vernichtungsfeldzug“ im Stil der deutschen Armee der 1940er Jahre. Das war nicht die gleiche Liga, das war nicht das gleiche Stadion, das war nicht mal die gleiche Sportart – eine Feststellung, auf die ich übrigens auch im Hinblick auf die aktuellen Kämpfe Wert lege.

    Polizei im Schwarzenegger-Stil

    Sehen wir mal an, wie das konkret aussah:

    Am 20. Januar [1999] endete eine polizeiliche Durchsuchung im Gebiet von Mitrovica in einem Schusswechsel und dem Tod von zwei UCK-Mitgliedern. Der Zwischenfall wurde von der OSZE-Mission durchgehend beobachtet. Die Polizei umstellte zwei Häuser und forderte die BewohnerInnen auf, sich zu ergeben. Diese reagierten mit Feuer aus Kleinwaffen. Eine Vermittlung durch die OSZE-Mission scheiterte, als die BewohnerInnen das Feuer mit panzerbrechenden Raketen eröffneten. Die Polizei antwortete mit Flak-Feuer. Die Leichen von zwei UCK-Kämpfern wurden gefunden. Es wurde geschätzt, dass 10 weitere BewohnerInnen geflohen waren.

    Ich gebe zu: Wenn die Polizei mit Flak-Geschützen rumfährt, ist klar was nicht in Ordnung. Aber wenn sie das tut, weil irgendwer mit Panzerfäusten auf sie schießt, ist gleichzeitig offensichtlich, dass mehr Waffen und mehr Rumballern die Situation gewiss nicht verbessern werden. Übrigens finde ich recht beeindruckend, dass da 10 Leute trotz Polizeiflak davongekommen sind. Ich will im Angesicht von Flak lieber nicht von verhältnismäßigem Einsatz von Gewalt sprechen, aber verglichen mit so manchem Waffengebrauch der deutschen Polizei müssen die damals den Abzug eher verhalten bedient haben.

    Bemerkenswert ist ebenfalls, dass das offensichtlich wie eine recht normale Polizeiaktion anfing, so mit Umstellen und Durchsagen und allem. Zum Vergleich, wie sowas in einem „richtigen“ Krieg aussieht (wohlgemerkt: immer noch kein „Vernichtungskrieg“), sei der Artikel Fallujah during the Iraq War aus der englischsprachigen Wikipedia und einige der verlinkten Quellen empfohlen; diese Lektüre hilft übrigens auch beim Nachvollziehen der Genese eines Zivilisationbruchs vom Kaliber des IS.

    Parenthetisch kann ich bei der Alliteration von Polizei und Panzerfaust nicht anders, als genüsslich §69 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg zu verlinken.

    Terroristen!

    Aber weiter im OSZE-Bericht:

    Die UCK hat am 22. Januar fünf alte serbische ZivilistInnen aus Nevoljane (westlich von Vucitrn) entführt. Sie teilte der OSZE-Mission mit, dass die Geiseln an die OSZE übergeben würden, wenn die Polizei ihre Arbeit in der Gegend von Vucitrn einstellen würde […] Die OSZE-Mission hat die Entführung dieser ZivilistInnen mit Nachdruck als einen Akt des Terrorismus verurteilt.

    Eingestanden: anständige Leute sagen nicht Terrorismus. Aber da das nun mal Politprofis waren, die damals die Dinge im Kosovo begutachteten, sei ihnen die Gaunersprache gegönnt. Wichtiger für die Frage der Legitimation unserer Aggression ist jedoch: Diese Sorte von Entführen und Erpressen ist auch nicht gerade das, was mensch unmittelbar vor dem „Auschwitz“ von Außenminister Fischer erwarten würde.

    Unterdessen gab es tatsächlich eine Ecke, in der die UCK richtig Krieg gespielt hat:

    Am 28. und 29. Januar gab es Berichte über Mörser-, Panzer- und Maschinengewehrfeuer südlich von Podujevo in Richtung des Dorfes Kisela Banja. Es gibt keine Berichte über Opfer, jedoch wurden in der Gegend zahlreiche Personen auf der Flucht beobachtet. Der fortgesetzte Stellungskrieg zwischen UCK und den Sicherheitskräften in diesem Gebiet, in dessen Rahmen beide Seiten Gräben gezogen und Stellungen vorbereitet haben, war über den gesamten Berichtszeitraum hinweg besonders besorgniserregend. […] Die OSZE-Mission hat gegen die Verletzung der Waffenstillstandsregeln durch beide Seiten protestiert.

    Der Punkt hier ist: es war nicht etwa so, dass die jugoslawische Armee im Falluja-Stil durch die Dörfer gezogen wäre und Kram kaputt gehauen hätte. Nein, es gab einfach ein Widerstandsnest, das sie nicht haben erobern können. Angenommen, irgendwelche Radikalkurpfälzer würden sich am Heidelberger Schloss…

    Foto: das Heidelberger Schloss mit wilden Wolken

    …verschanzen: wie würde wohl die Regierung in Berlin reagieren? Ich denke, auf diese Frage konnen wir Antworten aus der Geschichte bekommen.

    Mafia-Methoden

    Zurück ins Restjugoslawien des Jahres 1999:

    Die Gewalt in den Städten hat im Februar stark zugenommen. Pristina, Mitrovica, Pez, Urosevac haben alle derartige Zwischenfälle erlebt. In ihnen wurden fünf Menschen getötet und mehr als ein Dutzend verletzt. Im schlimmsten dieser Fälle wurde am 6. Februar eine Bombe außerhalb eines kleinen albanischen Ladens in Pristina gezündet. Sie tötete den Besitzer und zwei PassantInnen, darunter eine Teenagerin.

    Es gab weitere Berichte, wie die UCK „polizeiliche“ Gewalt unter den AlbanerInnen ausübte und Strafmaßnahmen durchführte gegen Personen, die der Kollaboration mit den Serben beschuldigt wurden […] Die meisten Opfer waren gut ausgebildete Männer, von serbischer Seite beschrieben als „loyale Bürger von Serbien“. Sie wurden durch Schüsse in den Kopf getötet.

  • Über die Gute Gewalt

    In der taz vom vergangenen Wochenende fand sich ein Interview mit Franziska Giffey, in dem sie sagt:

    Manche glauben, dass sie gewisse gewalttätige Aktionen nach dem Motto rechtfertigen können, der Zweck heilige die Mittel: „Unsere Gewalt ist in Ordnung, denn es ist doch gute Gewalt.“ Aber solche Aktionen sind durch nichts zu rechtfertigen.

    Das ist eine lobenswerte Position. Mal sehen, ob sie mit dieser Verurteilung von Gewalt unabhängig vom verfolgten Zweck in ihrer Partei auch dann durchkommt, wenn es nicht um Eier, sondern um Granaten geht.

  • Computerlinguistik ethisch abgerutscht

    Wie prioritär die Auflösung der Bundeswehr ist, zeigt derzeit nicht nur die allabendliche Berichterstattung zu den Folgen von Krieg[1]. Nein, eine von der Gesellschaft getragene Armee macht diese – die Gesellschaft – auch furchtbar anfällig für anderweitige autoritäre Versuchungen. So ist schon Existenz einer Armee das Nachgeben gegenüber der maximalen autoritären Versuchung, denn ihr zugrunde liegt ja die Überzeugung, eine große Klasse von Problemen ließe sich lösen, indem mensch hinreichend viele der richtigen Menschen tötet – und dieses Töten sei auch gerechtfertigt, wenn nicht gar geboten.

    Außerhalb des engeren Tötungsgeschäfts fallen militärisch insprierte Antworten normalerweise etwas weniger final aus, doch bleibt auch dort ethisch kaum ein Stein auf dem anderen, wenn die Armee interveniert. Ein gutes und aktuelles Beispiel ist das Projekt, von dem die Computerlinguistin Michaela Geierhos von der Universität der Bundeswehr in Computer und Kommunikation vom 9.4.2022 berichtet.

    Im Groben will die ihre Gruppe statistische und vielleicht linguistische Werkzeuge („künstliche Intelligenz“) zur – immerhin noch polizeilichen und nicht militärischen – Massenüberwachung von Telekommunikation nutzen. In den Geierhos' Worten:

    …den Ermittler zu unterstützen, überhaupt mal zu erkennen, was es in Millionen von Zeilen, wo kommen da überhaupt Namen vor von Personen, was ist ne Adressangabe, gehts jetzt hier um Drogen oder gehts vielleicht um ganz was anderes.

    Mit anderen Worten: Die Polizei soll richtig viele Menschen abschnorcheln – denn sonst kommen ja keine „Millionen von Zeilen“ zusammen – und dann per Computer rausbekommen, welche der Überwachten die bösen Buben sind. Das ist der gute, alte Generalverdacht, und Menschen mit einem Mindestmaß an menschenrechtlichem Instinkt werden so etwas ganz unabhängig von den verfolgten Zwecken ablehnen. Grundfeste des Rechtsstaats ist nun mal der Gedanke, dass allenfalls dann in deine Grundrechte eingegriffen wird, wenn es einen begründbaren Verdacht gibt, du habest gegen Gesetze verstoßen – und auch dann können nur sehr konkrete Hinweise auf schwere Verstöße so schwere Eingriffe wie die „TKÜ“ rechtfertigen (vgl. §100a StPO).

    Transparent: Wer nichts zu verbergen hat ist langweilig

    2008 zierte dieses Transparent das Berliner bcc, während der CCC dort tagte.

    In den Beispielen von Geierhos hingegen geht es um ein von vorneherein zweckloses Unterfangen wie die repressive Bekämpfung des illegalen Handels mit und Gebrauchs von Rauschmitteln. Das völlige Scheitern dieses Ansatzes ist ein besonders schönes Beispiel dafür, wie trügerisch die autoritäre Versuchung ist. Wie so oft mögen die (staats-) gewalttätigen Lösungsansätze naheliegend sein. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie tatsächlich funktionieren, schon gar nicht auf Dauer. Und da habe ich noch nicht mit den schweren Nebenwirkungen angefangen.

    Leider ist auch der Moderator Manfred Kloiber – versteht mich nicht falsch: das ist, soweit ich das nach Plaudereien mit ihm im DLF-Studio beim Chaos Communication Congress beurteilen kann, ein sehr netter Mensch – schon der autoritären Versuchung erlegen, wenn er fragt:

    Auf der anderen Seite würde man sich ja wünschen, dass man genau davon [z.B. von Drogengeschichten] ein unabhängiges System findet, was eben halt über die Bereiche hinweg Kriminalität oder anormale Vorgänge feststellen kann.

    Ich weiß nicht, ob ihm klar war, was er sich da wünscht, und die eher stolpernden Worte mögen andeuten, dass die Frage so nicht geplant war. Jedenfalls: Eine universelle Verhaltensüberwachung, die nonkonformes Verhalten (nichts anderes sind ja „anormale Vorgänge“ im sozialen Kontext) polizeilicher Intervention zugänglich machen soll? Wer könnte sich sowas unter welchen Umständen zur Lösung welcher Probleme wünschen?

    Zum „wer“ kann mensch immerhin schon mal antworten: Wissenschaftlerinnen der Universität der Bundeswehr, denn Geierhos antwortet ungerührt:

    Ja, das ist eine sehr große Vision, aber von dieser Vision sind wir leider noch weit entfernt.

    (Hervorhebung von mir).

    Zu weiteren „Kriminalitätsbereichen“, in denen Geierhos ihr digitales Stahlnetz gerne auswerfen würde, sagt sie:

    Also, Wirtschaftskriminalität, wie gesagt, schwieriger, dass wir das synthetisch herstellen können […] Aber so Chatprotokolle, Telegram und wie sie alle heißen, da kann man definitiv ansetzen, wir gucken uns aber auch an, Hasskriminalität beispielsweise, Mobbing, dass es in die Richtung geht.

    Klar, das sind Probleme, deren autoritäre Behandlung (in Wahrheit wohl: Verschlimmerung) das Aushebeln selbst noch basalster Menschenrechtsstandards rechtfertigt.

    Oh je. Wie genau haben Costa Rica und Island es geschafft, ihr Militär loszuwerden? Können wir das bitte auch ganz schnell haben?

    [1]Bei den Bildern vom Krieg bleibt, nebenbei, zu bedenken, dass an ihnen im Gegensatz zum offenbar noch verbreiteten Eindruck nichts neu ist: Armeen, auch „unsere“ Armeen und die „unserer“ Verbündeten, haben seit jeher und auch in den letzten Jahren ganz ähnliche und noch schlimmere Gräuel angerichtet. Dass nennenswert viele sogar halbwegs gutwillige Menschen die aktuellen Gräuel zum Anlass nehmen, „unsere“ Fähigkeiten zum Anrichten von Gräueln verbessern zu wollen: Das wird künftige HistorikerInnen wohl ebenso verwundern wie uns heute die Freude, mit der nennenswerte Teile der kaiserlichen Untertanen in den ersten Weltkrieg gezogen sind. Mich verwundert schon heute beides in gleichem Maße. Aber das ist nun wirklich nicht Thema dieses Artikels.
  • Jede vierte Stimme nicht im Parlament vertreten

    Balkendiagramm mit Wahlergebnis

    Stimmenanteile der verschiedenen Listen bei der Wahl im Saarland gestern. Wahlbeteiligung: 61.4%. Rechte beim Saarland.

    Mensch muss meine informationstheoretischen Bedenken vom letzten Oktober im Hinblick auf die repräsentative Demokratie nicht teilen, um die 5%-Hürde wirklich befremdlich zu finden: Warum genau sollten „Minderheiten“, denen deutlich mehr als jedeR zwanzigste StaatsbürgerIn angehören kann[1], nicht im Parlament vertreten sein?

    Dies ist eine sehr ernste Frage, wenn wer „die Bevölkerung“ im Parlament „abgebildet“ sehen will. Hinter diesem Bild von der Abbildung steht die (sicher zutreffende) Prämisse, dass da eben nicht ein „Volk“ einen Willen hätte und per Wahl eine Art kollektive Sprecherin gefunden hätte. Nein, dieses Bild erkennt an, dass die Regierten ein mehr oder minder buntes Häufchen Leute sind, die sich über allerlei Fragen ziemlich uneins sind. Sollen zumindest die wesentlichsten ihrer Perspektiven im Parlament reflektiert sein (an der Stelle kommt übrigens der Einspruch der Informationstheorie, denn es wird sicherlich mehr als 20 relevantere Perspektiven geben), fällt mir wirklich keine plausible Begründung mehr ein, warum eine Initiative, zu der sich schon mal fünf von hundert Menschen verabreden können, nicht nur nicht an Regierung beteiligt sein, sondern nicht mal eine Stimme im Parlament haben soll.

    26% der Bevölkerung machen die absolute Mehrheit im Parlament.

    Ein weiterer Seiteneffekt der 5%-Hürde hat gestern im Saarland besonders zugeschlagen. Wer nämlich die Stimmen aller von ihr aus dem Parlament gekickten Parteien zusammenzählt, kommt auf 23% (es sei denn, die Grünen rutschen doch noch rein). Wie in der Überschrift gesagt: Fast jede vierte Stimme ist damit nicht im Parlament vertreten. Das ist mehr als die Hälfte des Stimmenanteils der SPD (26% der Bevölkerung, 43.5% der abgegebenen Stimmen) und damit einer (unter diesen Umständen) sehr komfortablen absoluten Mehrheit. Dieses Viertel der WählerInnen sehen die, von denen sie sich vertreten lassen wollten – die z.B. für sie Parlamentsanfragen hätten stellen können – nicht im Parlament.

    Das ist bitter, denn bei aller Kritik an der Sorte Parlamentarismus, bei der die Exekutive bei Strafe ihres Untergangs die Legislative immer an der kurzen Kandare halten muss, sind gerade die Mittel der Opposition – die Anfragen ganz besonders – ein wichtiges Mittel politischer Einflussnahme. Hier in Baden-Württemberg z.B. fehlt die Linke im Landtag schon, weil auf diese Weise bis heute unklar ist, welche Bomben und Panzerfäuste die Polizei gekauft (und gar eingesetzt?) hat, nachdem ihr das die vorletzte Verschärfung des Polizeigesetzes erlaubt hat; die SPD, die die Verschärfung damals mit den Grünen zu verantworten hatte, geriert sich in dieser Angelenheit immer noch auffallend exekutiv.

    Zum praktischen Ärger tritt, dass selbst bei der – eigentlich im Sinne der Partizipation ausgegangenen – letzten Prüfung von Sperrklausen vor dem Bundesverfassungsgericht (2BvE 2/13 u.a., 2014-02-26) in der Urteilsbegründung noch die reaktionäre Klamotte durchschien, die Parteienvielfalt in der Weimarer Republik habe den Faschismus ermöglicht. In Randnummer 54 schreibt das Gericht verklausulierend:

    Eine große Zahl kleiner Parteien und Wählervereinigungen in einer Volksvertretung kann zu ernsthaften Beeinträchtigungen ihrer Handlungsfähigkeit führen.

    Die darunterliegende Erzählung war schon bei der Einführung der 5%-Hürde in den 1950er Jahren eine ebenso abwegige Schutzbehauptung wie entsprechende Behauptungen zur Inflation: Wer das Paktieren des SPD-Reichspräsidenten mit den reaktionärsten Elementen einer ohnehin in weiten Bereichen noch vormodernen Gesellschaft bereits in der Gründungsphase des Staates ansieht, wird sich eher fragen, wie es die halbwegs liberalen Institutionen überhaupt bis zur Machtübergabe 1933 geschafft haben.

    Weniger und besser regieren ohne die 5%-Hürde.

    Klar dürfte „das Regieren“ etwas mühsamer werden, wenn die Bevölkerung im Parlament feinkörniger vertreten ist. Aber die ganze Geschichte mit Demokratie und Volkssouveränität wurde auch nicht gemacht, damit es eine konkrete Regierung einfacher hat. Entstanden ist sie als Reaktion auf Rabatz, der wiederum Folge war von regelmäßig katastrophalem Agieren von Regierungen, die autoritären Versuchungen zu sehr nachgegeben haben.

    Dass mehr Partizipation (oder, wenn ihr wollt, Demokratie) es Regierungen schwerer macht, über Einwände signifikanter Teile der Regierten hinwegzuregieren: das ist kein Bug, das ist ein Feature. Und wenn ihr mal darüber nachdenkt, was z.B. die Bundesregierungen der letzten 20 Jahre so beschlossen haben – mal angenommen, es wären nur die 10% konsensfähigsten Gesetze durchgekommen: Wäre das nicht eine viel bessere Welt?

    Immerhin öffnet das oben zitierte Karlsruher Urteil die Tür für Verbesserungen recht weit, wenn es in RN 57 heißt:

    Eine einmal als zulässig angesehene Sperrklausel darf daher nicht als für alle Zeiten verfassungsrechtlich unbedenklich eingeschätzt werden. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Findet der Wahlgesetzgeber in diesem Sinne veränderte Umstände vor, so muss er ihnen Rechnung tragen.

    Zum Abschluss doch nochmal Informationstheorie: die 5%-Hürde beschränkt ja die Zahl der maximal im Parlament vertretenen Parteien auf 20 (und das auch nur theoretisch, denn die Bevölkerung müsste schon extrem gut geplant abstimmen, um jeder Partei gerade genau 5% der Stimmen zukommen zu lassen). Der Zweierlogarithmus von 20 ist 4.322. Zu deutsch: Mit der Hürde ist der Informationsgehalt der Wahlentscheidung hart auf gut 4 bit gedeckelt. Aua.

    [1]Bei 100% Wahlbeteiligung und universellem Wahlrecht sind 5% ein Mensch von 20. Bei 60% Wahlbeteiligung wie im Saarland und gleichmäßiger Wahlausübung wären es eineR von 12, der/die nach der 5%-Logik vernachlässigbar wäre. Da die Wahlausübung stark mit der Zugehörigkeit zu Interessengruppen (z.B. bei Kindern: 0% Wahlbeteiligung…) korreliert, können aber noch weit größere Teile der Bevölkerung durch die 5%-Hürde ausgeschlossen sein.
  • Ella: Fast ein Jahr im Gefängnis

    Gerade an dem Tag, an dem in meinen Überlegungen zu Wahlen und Informationstheorie anmerkte, bedeutender als Wahlen sei für die politische Partizipation „eine Justiz, die es häufig genug doch noch schafft, diesen wenigstens dann und wann ein wenig Schutz vor den Übergriffen der Exekutive zu geben“, fand eine verteilte Uraufführung eines Films statt, der Zweifel am „häufig genug“ ziemlich nachhaltig vertieft.

    Es geht darin um den Fall von „Ella“ oder auch „UP1“ für „Unbekannte Person 1“, die seit der brutalen Räumung des Dannenröder Forsts im letzten November im Gefängnis sitzt. Der Fall folgt dem von den Rondenbarg-Prozessen allzu bekannten Muster, bei dem die Polizei lebensgefährliche Einsatzmethoden – im Dannenröder Forst insbesondere das Durchtrennen lebenswichtiger Seile – durch absurd aufgeblasene Vorwürfe gegen die Opfer dieser Einsätze in irgendeinem Sinne zu rechtfertigen versucht; in Ellas Fall kommt sicher noch einiger Zorn über ihre erfolgreiche Personalienverweigerung dazu.

    Einsatzszene

    Ein Sequenz vom Anfang des Ella-Films: Ein Polizist wirft einen Aktivisten von einem Baum runter. Die öffentliche Zurückhaltung angesichts erschreckend gewalttätiger Räumungstechniken im Wald (na gut, inzwischen: Autobahnbaustelle) ist jedenfalls im Hinblick auf künftige Möglichkeiten politischer Partizipation schon ziemlich beunruhigend.

    Die erste Gerichtsinstanz hat dabei mitgemacht, und nun soll sie noch weitere 16 Monate im Gefängnis schmoren. Ohne große Öffentlichkeit wird das wohl auch so kommen, denn ein Landgerichtsprozess geht normalerweise nicht im Eiltempo. Und dann hilft auch ein Freispruch nichts mehr.

    Sowohl im Hinblick auf Ellas Schicksal als auch auf die Diskussion indiskutabler Polizeitaktiken finde ich den Film also höchst verdienstvoll. Wer ihn verbreiten kann, möge das tun, z.B. von youtube; wer das Ding ohne google bekommen will, möge sich per Mail rühren, dann lege ich es auf von mir kontrollierten Webspace (ich spare mir die 800 MB in der Erwartung, dass eh alle zu youtube gehen).

    Nachtrag (2022-05-10)

    Meine Spekulation, es sei bei der ganzen Einsperrerei im Wesentlichen um Ellas Weigerung gegangen, ihre Personalien abzugeben, gewinnt an Substanz. Die Staatsgewalt lässt Ella jetzt, da sie ihre Identität preisgegeben hat, frei, wie die taz berichtet. Die Entscheidung wird den mitredenden Behörden leicht gefallen sein, denn sie werden alle nicht wild sein auf eine weitere Klärung der inzwischen offizell gewordenen Tatsache, dass „die Beamten die Unwahrheit gesagt hatten“ (so die taz sehr staatsfreundlich) und des offensichtlichen Desinteresses beider Gerichtsinstanzen, die Polizei beim Lügen zu erwischen. Zumindest die zweite Instanz kannte ja (vermutlich) den hier besprochenen Film.

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