Tag Menschenrechte

  • Zum Tag der politischen Gefangenen: Weimar und die wehrhafte Demokratie

    Ein Mensch hält eine Pappe mit der Aufschrift „Faschist:innen verbieten ist wie Schnaps gegen Suff“.

    Ich recyle zum 18. März meine Pappe von neulich, um das Diktum des Hamburger Verfassungsrechtlers Horst Meier etwas auf den Punkt zu bringen: „Das Parteiverbot ist eine einzigartige Schöpfung westdeutschen Verfassungsgeistes, in der Kalter Krieg und hilfloser Antifaschismus eine vordemokratische Symbiose eingangengen sind.“

    Als ich mich anlässlich der großen Anti-AfD-Demos im Januar skeptisch zur autoritären Versuchung im Umgang speziell mit der AfD geäußert habe, habe ich munter behauptet, es hätte reichlich mildere (von geeigneter mal ganz zu schweigen) Mittel als ein Verbot der NSDAP gegeben, um ein Ende von Weimar im Faschismus zu verhindern:

    Es hätte vermutlich immer noch gereicht, wenn die Vorgängerorganisationen von CDU, FDP und AfD (letztere wäre im Augenblick bei mir noch die DNVP) Gewaltenteilung und Rechtsstaat nicht mit voller Absicht abgewickelt hätten. Es sind Einsichten wie diese, die die autoritäre Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bei ihrer Erfindung verhindern sollte.

    Dazu würde ich gerne einen weiteren Datenpunkt liefern. Derzeit feiert nämlich die Rote Hilfe ihren 100. Geburtstag, unter anderem mit einem Film (den ich warm empfehlen kann, sollte er mal in einem Kino in eurer Nähe laufen) sowie einer Ausstellung zur wechselvollen Geschichte der Organisation. Letztere kommt mit einem aufschlussreichen Katalog, in dem Folgendes zu lesen ist:

    Nachdem die RHD [Rote Hilfe Deutschlands] mehrere Teilamnestien erwirkt hatte und die Zahl der inhaftierten Genoss*innen Anfang 1931 auf 1.300 gesunken war, füllten die hohen Urteile gegen fortschrittliche Kräfte die Gefängnisse schnell aufs Neue: Ende 1931 saßen 6.500 Aktivist*innen in Haft, und im Sommer 1932 zählte die RHD sogar 9.000 politische Gefangene, die ebenso wie ihre Familien Unterstützung brauchten

    Es stellt sich also heraus: Die Weimarer Republik war ausgesprochen „wehrhaft“. Sie sperrte innerhalb von einem guten Jahr mal eben deutlich über 5'000 „Linksextremisten“ ein, etwas, das die „wehrhafte“ BRD in diesem Ausmaß nie hinbekommen hat[1]. Ich behaupte, notabene, nicht, dass diese Massenverhaftungen die Machtübergabe an die NSDAP beschleunigt haben. Aber sie haben sie offensichtlich auch nicht behindert.

    Anlässlich des morgigen Tags der politischen Gefangenen (18. März) möchte ich das kurz in Relation setzen zu den 19 politischen Gefangenen, die die Rote Hilfe in ihrer aktuellen Zeitung zum 18.3. für die BRD zählt (S. 15). Oder den 1000 politischen Gefangenen, die Memorial für Russland zwischen 2009 und 2022 insgesamt rechnet.

    Es bleibt, dass auch der Mythos von der mangelnden „Wehrhaftigkeit“ der Weimarer Demokratie als Ursache von Weltkrieg und antisemitischem, rassistischem und ablistischem Massenmord einer Prüfung nicht standhält, ebensowenig wenig wie die Mythen von der fehlenden 5%-Hürde oder der hohen Inflation. Die platte Wahrheit ist und bleibt: Es waren die „bürgerlichen“ Parteien, ihr Präsident und ihre ParlamentarierInnen, die die NSDAP-Regierung sehenden Auges installiert haben. Obendrauf war der NS-Apparat, ganz besonders in Polizei und Justiz, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genau der Apparat der Weimarer Republik, und übrigens im Wesentlichen auch der Apparat der frühen BRD.

    Das ist keine schöne Wahrheit, vor allem nicht für die beteiligten Parteien und Institutionen. Aber wer aus der Geschichte lernen will, wird nicht um ein Mindestmaß an Entmystifizierung rumkommen. Und daraus zumindest eine Konsequenz ziehen: Faschismus bekämpft mensch nicht durch autoritäre Formierung der Gesellschaft.

    [1]

    Allerdings: Zwischen 1956 und 1964 haben deutsche Gerichte rund 10'000 Menschen im Zuge des Verbots der KPD verurteilt. Zwar saß nur eine überschaubare Minderheit der Betroffenen auch wirklich im Knast, aber es gab durchaus unfassbare Urteile. Rolf Gössner berichtet in „Die vergessenen Justizopfer des Kalten Krieges“ (Aufbau Verlag 1998) etwa:

    [Die Niedersächsische Gemeinschaft zur Wahrung demokratischer Rechte] NG war im Jahre 1958 verboten und aufgelöst worden, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung stand noch aus. Dennoch wurden zwei ihrer Mitglieder, der Landrat a.D. Richard Brenning und der Journalist Heinz Hilke, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg angeklagt und auch wegen „Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung in Tateinheit mit Geheimbündelei“ zu je vierzehn Monaten Gefängnis verurteilt – anschließende Polizeiaufsicht und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre inklusive.
  • Nachrichten aus dem Polizei-Rechtsstaat

    Am 2. Mai 2022 haben zwei Polizisten auf dem Marktplatz in Mannheim den 47-jährigen Ante P. umgebracht. Als Nicht-Schwabo[1] mit einer psychischen Diagnose gehörte ihr Opfer zur gegenüber tödlicher Polizeigewalt in der BRD gefährdesten Gruppe überhaupt; ich darf ein paar Beispiele aus den sofo-hd-Jahrestagen zitieren:

    23.12.2023 – in Mannheim-Schönau töten Polizisten den türkischstämmigen Ertekin Ö. mit vier Schüssen. Ö. hatte in einer psychischen Krise und wegen Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt wegen seiner Kinder selbst die Polizei gerufen. Die Polizei eröffnete das Feuer aus der Distanz, als sie ihn auf der Straße mit nacktem Oberkörper und einem Messer in der Hand antraf.

    12.1.2023 – In Mosbach-Neckarelz erschießt die Polizei einen Mann, der sich mit einem Messer bewaffnet der Wohnung seiner Ex-Partnerin genähert hat. Das Opfer hatte sich in psychiatrischer Behandlung befunden.

    17.11.2022 – In Usingen im Taunus stirbt eine 39-jährige in Polizeigewahrsam. Die Polizei gibt an, sie habe ihr Handfesseln angelegt, weil sie randaliert habe. „Kurz darauf verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Frau [...] Die unverzüglich alarmierten Rettungskräfte begannen noch vor Ort mit Wiederbelebungsversuchen“

    5.1.2020 – In Gelsenkirchen schlägt der aus der Türkei kommende Mehmet B. mit einem Ast auf ein leeres Polizeiauto ein und soll danach in der Nähe stehende Beamte bedroht haben. Diese eröffnen das Feuer und töten B. mit vier Schüssen. Die erste Sprachregelung der Polizei ist, dass ein Terroranschlag vorlag, doch rudert der Innenminister später auf „psychisch auffälliger Einzeltäter“ zurück. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen den Schützen natürlich ein.

    2.11.2019 – Im Hunsrückdorf Hoppstädten-Weiersbach jagt ein größeres Aufgebot Polizei einen Exil-Eritreer, der PassantInnen mit einer Axt bedroht haben soll. Schließlich spüren zwei BeamtInnen den gesuchten „neben einem Geräteschuppen am Boden kauernd“ auf einem Tennisplatz auf und erschießen ihn in seiner, so die das Verfahren gegen den Schützen einstellende Staatsanwaltschaft, „Aufwärtsbewegung“.

    12.1.2019 – In Berlin stirbt ein griechischstämmiger Mann an den Folgen von Polizeimaßnahmen („lagebedingter Erstickungstod”). Er war im vorherigen Dezember im Gefolge eines psychotischen Schubes in einer Bäckerei auffällig geworden. In der Gefangenensammelstelle Tempelhof hatten ihn danach Beamte mit Pfefferspray traktiert und anschließend in Bauchlage fixiert, bis er kollabierte.

    9.2.2016 – In Hamburg stirbt der einen Monat zuvor wegen des Besitzes von 1.65 Gramm Marihuana in Untersuchungshaft genommene Yaya Jabbi. Die Polizei gibt an, er habe sich an der Gardinenstange in seiner Zelle erhängt, das einen Suizid bestätigende Gutachten kommt ausgerechnet von Klaus Püschel, der zuvor die ebenfalls klar rassistisch eingesetzte Brechmittelfolter in Hamburg verantwortet hat.

    13.4.2018 – In Fulda wirft der vor einer Abschiebung nach Afghanistan stehende 19-jährige Matiullah Jabarkhil Steine auf eine Bäckerei, in der seine Bitte um altes Brot rüde zurückgewiesen worden war. Rasch treffen mindestens vier Polizisten ein und verfolgen den fliehenden Jabarkhil. Nach 150 Metern eröffnet ein Polizist das Feuer und tötet Jabarkhil mit zwölf Schüssen. Im Januar und August 2019 stellen Staatsanwaltschaften die Verfahren gegen die Tatbeteiligten ein.

    Und so weiter ad nauseam. Wer noch kann, sollte auf deathincustody.info nachlesen; das spart zwar die polizeilichen Tötungen „zur Gefahrenabwehr“ aus, ist aber trotzdem ziemlich bedrückend.

    Am ersten März nun fand in Mannheim das erstinstanzliche Strafverfahren gegen die beiden Täter im „Fall“ Ante P. ein Ende. Dabei ist allein die Tatsache des Verfahrens eine gewisse Besonderheit, die wohl nur den zahlreichen Videoaufnahmen zu verdanken ist, die PassantInnen am Marktplatz angefertigt und dann auch veröffentlicht haben. Ein vergleichbarer Vorfall nur acht Tage nach der Tötung von Ante P. im Mannheimer Waldhof ohne entsprechendes Material kam nicht mal vor Gericht.

    Dass das Gericht die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess im Wesentlichen freigesprochen hat – einer der beiden ist mit 120 Tagessätzen á 50 Euro zwar kurz mal vorbestraft, aber angesichts einer Tötungshandlung darf eine Strafe im unteren Bereich der Urteile beim „Bullenschubsen“ nach §114 StGB als Freispruch gelten[2] –, wird niemand überraschen, der meine kurze Zusammenstellung oben überflogen hat oder anderweitig mit Rechtshilfe zu tun hat. Aber darum geht es mir hier gar nicht, denn als Antiautoritärer bin ich ja froh über jede Strafe, die nicht verhängt wird.

    Nein, es sind mehr die Umstände des Verfahrens, die zornig machen. Das Grundrechtekomitee hat dazu gestern eine Pressemitteilung herausgegeben, die Pflichtlektüre sein sollte für Menschen, die finden, ausgerechnet die eigene Regierung sollte Menschenrechte in aller Welt herbeibomben und -waffenliefern oder durch Export von Repressionstechnologie „befördern“: Katastrophales Urteil in Mannheim - unverhohlener Ableismus und institutionelle Nähe von Strafjustiz und Polizei.

    Wer es etwas genauer wissen will, sei auf den ebenfalls höchst aufschlussreichen Prozessbericht der Initiative 2. Mai verwiesen, den ich hier spiegele; es wäre wirklich schade, wenn er durch z.B. Bitrot auf seiner Quellseite aus dem Internet verschwände.

    [1]Als Schwabo bezeichne(te)n viele BewohnerInnen Jugoslawiens „die Deutschen“; weil ich immer noch schlechtes Gewissen habe, dass ich meiner Regierung Anfang der 1990er nicht genug Widerstand entgegengesetzt habe, als sie Jugoslawien in Mord und Totschlag stürzte, nehme ich ihr Wort gerne, um das Konzept zu bezeichnen, das andernorts (aus meiner Sicht weniger glücklich) „Biodeutsch“ oder „Kartoffel“ heißt.
    [2]Zum Vergleich: Wegen trivialster Verstöße gegen Auflagen (im Wesentlichen „Mütze zur Corona-Maske getragen“) bei einer Demonstration gegen Polizeigewalt kurz nach der, nun, Polizeimaßnahme am 2.5.2022 hat ein Gericht 50 Tagessätze verhängt.
  • Alle Ausländer total verdächtig: Das Entry-Exit-System der EU

    Kurve einer ca. 5m hohen Betonmauer, die von Bereitschaftspolizei bewacht wird.

    Das Foto der polizeigeschützten Betonfestung oben entstand 2009 bei einer Demonstration gegen die „GfA“ – das ist ein Euphemismus für Abschiebeknast – Ingelheim. Am Rande dieser Demonstration gegen ein besonders bedrückendes Symbol des deutsch-europäischen Migrationsregimes hörte ich zum ersten Mal von einem, wir mir damals erschien, aus Menschenrechtsgründen chancenlosen Irrsinnsprojekt, nämlich einer Datenbank, in der die EU alle Übertritte von Schengengrenzen aufzeichnen wollte, dem Entry-Exit-System EES.

    Ein gutes Jahrzehnt später hat es die Autorilla[1] entgegen meiner damaligen Einschätzung geschafft: Das Ding wird wohl in diesem Jahr online gehen, nachdem die entsprechende Rechtsgrundlage – die EU-Verordnung 2017/2226 oder kurz EES-VO – bereits 2017 die drei EU-Organe, also Parlament, Rat und Komission, passiert hat und am letzten Donnerstag auch der Bundestag ein paar offene Parameter in großer Eile in zweiter und dritter Lesung abgenickt hat. Die Bundestagsdrucksache 20/5333 ist ohne Debatte (wer nachlesen will: S. 88 im Plenarprotokoll: Gegenstimmen: die Linke, Enthaltungen: keine; es ging weiter mit Hilfen für Sportvereine) durchgerutscht, ohne dass es jemand gemerkt hätte.

    Die taz zum Beispiel hat in all den Jahren seit 2009 gerade mal zwei Artikel zum EES gehabt, einmal 2014 („Zeigt her eure Hände“) und dann nach der Verabschiedung der EES-VO 2017 („Die EU plant eine Touristendatei“). Angesichts des monströsen Vorhabens finde ich das etwas dünn, denn es geht um:

    Fingerabdrücke…

    Worüber ich besonders heulen könnte: Die Autorilla hat meine schlimmsten Erwartungen von 2009 noch übertroffen. Gut: Damals war auch das Visa-Informationssystem mit seinen Fingerabdruckdaten für (derzeit) beschämende 50 Millionen „Ausländer“ mit Schengen-Visa noch eine ferne Dystopie, die Bereitwilligkeit, mit der eine breite Mehrheit der Bundestagsabgeordneten die offensichtlich fürchterliche Fingerabdruckpflicht im Personalausweis abgenickt hat, schien eine Sache überwunden geglaubter autoritärer Großaufwallung nach Nineeleven. Damals waren noch nicht mal die Fingerabdrücke im gegen Asylsuchende gerichteten EURODAC zum Spurenabgleich nutzbar. Diese drei Datenpunkte mögen ein Gefühl dafür geben, wie sehr sich der Menschenrechtsabbau im Windschatten von Charlie Hebdo und Breitscheidplatz wieder beschleunigt hat.

    Jedenfals: wie bei der Biometrie in den Personalausweisen hat die Autorilla keine Ruhe gegeben und den Kram bei jeder ausländerfeindlichen Mobilisierung wieder ausgepackt. Und jetzt läuft der Mist (fast).

    Auch wenn alles am EES furchtbar ist, ist das größte Desaster sicher, dass ab 2023 nun alle NichtschengenianerInnen (und nicht nur die Visapflichtigen, die schon seit ca. 2014 im VIS biometrisch vermessen sind) ihre Fingerabdrücke abgeben müssen, wenn sie in den „Raum der Freiheit“[2] Schengenia einreisen wollen.

    Das ist vor allem dramatisch, weil diese Fingerabdrücke für drei bis fünf Jahre suchbar gespeichert werden. Und zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen.

    Klar, wie üblich steht was von „Terrorismus“ und „schwerer Kriminalität“ im Gesetz, auf die die biometrische Fahndung beschränkt sein sollen. Aber speziell für die Verfolgung politischer „Straftaten” (in der Welt der Autorilla: alles oberhalb der Latschdemo) geht das so schnell, dass die lippenbekennenden Einschränkungen praktisch wirkungslos sind. Die Polizei kann in dem Geschäft fast immer Terrorparagraphen aus der 129er-Klasse auspacken und tut das auch – mensch denke etwa an die aktuellen 129er-Verfahren in Leipzig. Wo ihr das doch mal zu peinlich wäre, kann sie immer noch völlig fantastische „Gefahren“ für die Staatsordnung konstruieren. Mein Paradebeispiel für Letzteres ist das 2017er Verbot von indymedia linksunten.

    …wider ausländischen Aktivismus!

    Wenn es soweit ist, schlägt die übliche Biometriefalle zu: Wir hinterlassen überall und ständig biometrische Spuren. Gut, bei den Gesichtern hängt das noch an eher so mäßig funktionierenden Videokameras, aber bei Fingerabdrücken und noch mehr bei Zellmaterial, das grob für DNS-Identifikation taugt, ist mit Mitteln von TeilzeitaktivistInnen nichts zu retten.

    Das weiß auch die Polizei, die in Heidelberg durchaus Fingerabdrücke an wild geklebten Plakaten oder Gafferband bei Bannerdrops genommen hat. Oder von Bierflaschen nach Besetzungspartys in völlig überflüssigerweise für den Abriss vorgesehenen Gebäuden.

    Während es noch keine suchbare Vollerfassung von Fingerabdrücken der Schengen-Untertanen gibt und die entsprechenden Heidelberger Ermittlungen jeweils bis zu unglücklichen ED-Behandlungen ohne Ergebnis blieben, werden (legal eingereiste) AktivistInnen aus Nichtschengenia (ich werfe mal das Wort „Grenzcamp“ ein) bei sowas in Zukunft gleich erwischt. Und obwohl wir Untertanen es vor zwei Jahren nicht hinbekommen haben, die Fingerabdrücke in den Ausweisen etwa durch moderaten Einspruch abzuwenden, gab es gerade letzte Woche Grund zur Hoffnung für uns, dass die Justiz in der Hinsicht um fünf nach Zwölf aushilft.

    Ob ihr das „staatlichen Rassissmus“ nennen wollt oder nicht: Im Effekt ist es das, jedenfalls so lange, bis auch die Fingerabdrücke der SchengenianerInnen suchbar sind. Trotz des verlinkten Hoffnungsschimmers dürfte zumindest das aber dann schon noch irgendwann kommen, wenn sich nicht wieder hinreichend viele Menschen dem entgegenstellen.

    Wie die Herrschaft Freiheitsabbau gerne erstmal an „den Fremden“ ausprobiert – wofür sie meist noch viel Lob aus der „Mitte der Gesellschaft“ bekommt – und erst dann auf die eigenen Untertanen ausrollt, könnt ihr u.a. am nächsten Freitag im Heidelberger Laden für Kultur und Politik im Rahmen der Wochen gegen Rassismus hören.

    Autoritäre Design Patterns: Aufblasen…

    Ich will im Folgenden ein paar besonders pikante Passagen aus den Erwägungsgründen zitieren, weil sie musterhaft Techniken der Autorilla bei der Durchsetzung ihrer Interessen illustrieren.

    Zunächst ist da das Aufblasen von Problemen. Das ursprüngliche Narrativ beim EES war, es brauche die Datenbank absolut dringend, um „overstayer“ zu fangen, Menschen also, die auf einem Touristenvisum einreisen und dann einfach bleiben.

    Vernünftige Menschen zucken bei so etwas mit den Schultern, denn Menschen ohne Papiere gibts nun mal, und es ist auch gar nicht klar, wo eine Datenbank da helfen soll, wenn mensch nicht überall auf den Straßen Ausweiskontrollen haben will (was für vernünftige Menschen kein „wenn“ ist). Die Autorilla hat Anfang der 2010er Jahre aber keine Krise, keinen Anschlag versäumt, ohne irgendwann mit „overstayern“ zu kommen, die entweder Anschläge machen, menschengehandelt wurden oder selbst menschenhandeln.[3]

    Ich finde eher erstaunlich, wie unbekümmert ehrlich die EES-VO in den ersten sechs Erwägungsgründen selbst die Höhepunkte des propagandistischen Trommelfeuers der Autorilla aufzählt:

    (1) In ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ legte die Kommission die Notwendigkeit dar…

    (2) Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2008 hervor, wie wichtig es ist, dass die Arbeit an der Weiterentwicklung der Strategie für den integrierten Grenzschutz der Union fortgesetzt wird…

    (3) In ihrer Mitteilung vom 10. Juni 2009 mit dem Titel „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ empfahl die Kommission…

    (4) Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom 23. und 24. Juni 2011 dazu auf, die Arbeit an dem Vorhaben „intelligente Grenzen“ zügig voranzutreiben…

    (5) In seinen strategischen Leitlinien vom Juni 2014 betonte der Europäische Rat, […] dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen muss, um die Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe zu unterstützen…

    (6) In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die Europäische Migrationsagenda“ stellt die Kommission fest, dass mit der Initiative „Intelligente Grenzen“ nun eine neue Phase eingeleitet werden soll…

    Wenn das eine Abwägung ist, hat die Waage jedenfalls nur eine Schale. Ich weise aus demokratietheoretischer Sicht kurz darauf hin, dass sich hier mit Rat und Kommission jeweils Teile der Exekutive die Bälle zuwerfen, bis eine neue Wahrheit durch gegenseite Bestärkung etabliert ist.

    …Bedarf erzeugen…

    Die Erzählung von den overstayern allerdings hat aus autoritärer Sicht (die sich ja um Panikpotenzial, nicht aber um Plausibilität kümmern muss) einen Fehler: Die gewünschte Speicherfrist von drei Jahren kommt dabei nicht raus, denn ginge es nur um die overstayer-Detektion, könne mensch den ganzen Datensatz bei der Ausreise löschen. Was tun? Einfach: Datenbedarf erzeugen, etwa duch die Schaffung hinreichend komplizierter Regeln. Hier:

    Das EES sollte ein automatisiertes Berechnungssystem enthalten. Das automatisierte Berechnungssystem sollte bei der Berechnung der Höchstdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen Aufenthalte im Hoheitsgebiet der am EES-Betrieb beteiligten Mitgliedstaaten berücksichtigen.

    …Features schmuggeln…

    Allerdings reicht das, genau betrachtet, immer noch nur für Speicherdauern bis zu 180 Tagen aus. Wer einige Jahre lang den Acrobat Reader zum Lesen von PDFs verwendet hat, wird die Lösung kennen: Feature Creep, also das Einschmuggeln immer weiterer Möglichkeiten in ein Verfahren, aus dem die Leute nicht mehr so einfach rauskönnen. Sobald die ohnehin eher desinteressierte Öffentlichkeit erstmal vergessen hat, dass sie den ganzen Mist eigentlich nur gekauft hat, um ungezogene Schengentouris zu zählen, kommt ein ganzes Spektrum von Zwecken aufs Tablett, die mensch, wo die Daten doch schon mal da sind, auch erledigen kann:

    Ziele des EES sollten sein, das Außengrenzenmanagement zu verbessern, irreguläre Einwanderung zu verhindern und die Steuerung der Migrationsströme zu erleichtern. Das EES sollte gegebenenfalls insbesondere zur Identifizierung von Personen beitragen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus sollte das EES zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen.

    Hu? Wo ist denn jetzt plötzlich der „Terror“ hergekommen? Wer hat die – ohnehin beliebigen, siehe oben – „schweren“ Straftaten aus dem Hut gezaubert? Die protorassistische Präsupposition „wer nicht SchengenianerIn ist, braucht Extraüberwachung, weil sie bestimmt mehr Terror und Schwerkriminalität macht“ hinter diesem kleinen Trick …

  • Mehrfach geschachtelte Chutzpe

    Foto: "Wir protestieren gegen das Verbot dieser Symbole" über einem Satz von Fahnen und Wimpeln kurdischer Organisationen und deinem Öcalan-Portrait.

    In der taz vom Wochenende: Der saarländische Flüchtlingsrat und die Aktion 3. Welt Saar unterlaufen geschickt das übelriechende Verbot von allerlei Fähnchen und Wimpeln diverser kurdischer Organisationen. Solche Hacks braucht es, wenn Innenministerien über Jahrzehnte hinweg geschlossen autoritäre „Lösungen“ durchzudrücken versuchen.

    Seit Hans-Dietrich Genscher und Otto G. Lambsdorff 1983 ihren Parteifreund Gerhart Baum als Innenminister gestürzt haben, waren eigentlich alle Innenministerien von Bund und Ländern – mitsamt ihrer Aufsicht über Polizei und den staatsanwaltlichen Teil der Justiz – durchweg von menschenrechtsfeindlichen, autoritären Rechtsauslegern der jeweiligen Regierungen besetzt. Namen wie, uh, Old Schwurhand Friedrich Zimmermann, Boris Pistorius, Jörg Schönbohm, Otto Schily, Manfred Kanther oder Abschiebungen-zum-Geburtstag Horst Seehofer jagen teils auch Jahrzehnte nach dem Ende der Unwesen ihrer Träger Menschen mit minimalem bürgerrechtlichem Instinkt wahlweise Schauer über den Rücken oder Zornesröte ins Gesicht.

    Hoffnungen, das könne bei der gegenwärtigen Amtsinhaberin anders werden, die sich ja immerhin in Sachen NSU 2.0 mal in diskutabler Weise geäußert hat, erwiesen sich als weitgehend vergebens, wie nicht nur ihr jüngstes Trommeln für die Ursünde Vorratsdatenspeicherung zeigt. Ein Blick in die aktuellen Gesetzesvorhaben aus ihrem Haus gleicht einem Aufmarsch der Polizei-Bruderschaft:

    Insbesondere hat Faeser nicht die skandalöse Kriminalisierung von indymedia linksunten durch ihren Vorgänger aufgehoben – was sie per Federstrich tun könnte –, und sie tut auch nichts gegen die bizarren Verfolgungen von Menschen, die Abzeichen einiger kurdischer Organisationen tragen, die die türkische Regierung nicht mag. Spätestens seit dem Flüchtlingsdeal mit den Machthabern in der Türkei wird zum Beispiel verfolgt, wer die falschen Kombinationen von Gelb, Grün und Rot durch die Straßen trägt; einige davon könnt ihr im Aufmacherbild bewundern.

    Nun bin ich spätestens seit meinen Berichten zu kurdischer PKK-Skepsis in meiner Chios-Geschichte allzu großer Euphorie Richtung PKK sicher unverdächtig. Dennoch: im Genre der bewaffneten Aufstände der Gegenwart ist die PKK mit ihrem doch deutlich über das übliche „unser Boss soll Kalif sein anstelle des Kalifen“ hinausgehenden Programm schon ein Lichtblick, und es gibt nun wirklich keinen menschenrechtsverträglichen Grund für die verbissene Wut, mit der deutschen Innenministerien nachgeordnete Behörden hinter deren Wimpeln herermitteln.

    Aber wenn autoritäre Politik im Wesentlichen unkontrolliert walten kann, hilft Kreativität. So wie bei der Beilage in der taz vom Wochenende, die ich oben dokumentiere. Was dort zu sehen ist, ist ein Forttransparent einer Demo, die mit dem Zeigen der inkriminierten Symbole davonkam, weil sie ja dokumentieren musste, worum ihr Protest geht. Die beiden Organisationen, die das Flugblatt herausgegeben haben, haben das eins weitergedreht: Sie können die verbotenen Zeichen drucken, weil sie Widerstand gegen das Verbot dokumentieren.

    Nun, und ich kann das jetzt nochmal eine Runde weiterdrehen: Ich darf die Zeichen zeigen, weil ich Leute loben will, die mit Chutzpe und Kreativität die autoritären Betonköpfe aus den verschiedenen Innenministerien gekonnt ausspielen. Dafür schwinge sogar ich mal eine Fahne. Eine? Fünfzehn!

  • Schurken, Orden, und der Bau von U-Bahnen

    Viel behelmte Polizei auf einer städtischen Straße

    Mangels eines Freien Fotos zur Menschenrechtslage in Ägypten: So sah es auf der Route der Welcome to Hell-Demo beim G20-Gipfel im Juli 2017 aus, kurz nachdem die im Vergleich zu Ägypten ja noch relativ milde deutsche Staatsgewalt mit ihr fertig war.

    Auch wenn ich bekennender Freund der Le Monde Diplomatique bin, bin ich erst jetzt dazu gekommen, die Ausgabe vom April 2022 zu lesen und darin eine recht bemerkenswerte Anekdote zu finden. Sie geht, in den Worten des Artikels Pharaonische Obsession von Léa Polverini, so:

    Am 7. Dezember 2020 verlieh Präsident Emmanuel Macron [dem ägyptischen Diktator] Marschall al-Sisi – wenn auch diskret – das Große Kreuz der Ehrenlegion. Am 8. November 2021 konnte der französische Alstom-Konzern einen 876-Millionen-Euro-Auftrag für die Renovierung der Kairoer Metro melden, finanziert über die staatliche Entwicklungshilfe, also die Agence française de développement (AFD).

    Nun mag es sein, dass das alles Zufall ist und nicht Industriepolitik; es ist ja auch fast ein Jahr zwischen den Ereignissen vergangen. Wirklich plausibel ist das jedoch nicht, zumal es prima zu meinen Experimenten zur Auswahl von „Führungspersonal“ passt. Deren Ergebnis – die starke Anreicherung von gewissenlosen Schurken hierarchieaufwärts – müsste nach dieser Geschichte allerdings ergänzt werden zu „gewissenlose eitle Schurken“. Ich nehme als Hausaufgabe mit, ein Modell zu ersinnen, das auch auf Eitelkeit selektiert.

    Bei der vorliegenden Geschichte liegt die Gewissenlosigkeit und Schurkigkeit zunächst bei Macron. Ich will niemandes Gefühle verletzen, indem ich meine Präferenzen für die Aufnahme in die Ehrenlegion bei einer Wahl zwischen Putin und al-Sisi äußere, aber was Polizeiwillkür, Folter, Zensur, Militarisierung des Alltags, ungerechte Einkommensverteilung, rücksichtslose und wahnsinnige Großprojekte oder so in etwa jeden anderen Aspekt von Menschenrechten angeht, müssten sich die ÄgypterInnen mindestens ebenso dringend befreien wie die RussInnen. Wie sehr muss mensch jeder Sorte „Gesinnungsethik“[1] entsagt haben, um dem Organisator dieser Orgie von Unrecht Orden (und dann noch erster Stufe) an die Brust zu heften?

    Ungefähr ebenso erschreckend finde ich jedoch den Eitelkeitsaspekt, der hier vor allem von al-Sisi abgedeckt wird (nicht, dass der kein Schurke wäre). Kann es wirklich sein, dass so ein Stück Blech über zahlreiche Leichen gehende Menschen wie al-Sisi in ihren politischen Entscheidungen beeinflusst? Nur zur Einordnung, worum es hier geht, zitiere ich aus der Wikipedia zur physischen Erscheinung des besagten Großkreuzes:

    Ordensstern auf der linken Brust, dazu Ordensband getragen über rechter Schulter

    Dafür vergibt der Mann Milliardenaufträge, finanziert durch Kredite, deren Rückzahlung wieder ein paar hunderttausend ÄgypterInnen in Not und Armut stoßen werden?

    Aber gut: Wahrscheinlich hätten Blech und Tuch alleine doch nicht gereicht. Vielleicht könnte jemand in Frankreich mal die Details zur erwähnten „Finanzierung“ des Deals durch die französische Seite befreien. Wahrscheinlich fände ich beruhigend, was dabei herauskommt. Und wenn sich wer schon die Mühe macht: Einblicke in die Diplomatie rund um das ähnliche Düfte verströmende U-Bahn-Projekt in Belgrad (LMD 8/2022, „Eine Metro für Belgrad“; ist leider noch nicht offen online) wären bestimmt auch interessant.

    [1]Um mal den übelriechenden Gegensatz Max Webers zu „Verantwortungsethik“ (a.k.a. Schurkigkeit) aufzunehmen.
  • Strafgericht ist für die anderen

    Als vor ein paar Wochen der der Olivindex tief im braunen Bereich war, war allenthalben der Wunsch zu hören, Wladimir Putin möge sich möglichst schnell vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten. Daraus wird wohl schon deshalb nichts, weil Russland das Gericht nicht anerkennt.

    Das aber fanden die RuferInnen nach Gerechtigkeit damals in der Regel ebenso wenig erwähnenswert wie die Tatsache, dass auch die USA die Jurisdiktion des Haager Gerichtshofs ebensowenig anerkennen wie unsere Regierung beispielsweise das Verbot von Atombomben. „It wouldn't do to mention,“ sagt mensch da im englischen Sprachraum, zumal es bei der US-Abstinenz genau um Straffreiheit bei Handlungen in Angriffskriegen („Kriegsverbrechen“ halte ich ja für einen Pleonasmus) geht.

    Wer aber glaubt, die EU verhalte sich nennenswert anders, täuscht sich. Gerade jetzt gibt es dazu höchst aufschlussreiches Anschauungsmaterial. Die EU rüstet nämlich den Apparat im Senegal nicht nur mit fieser Biometrie auf, sie will dort mit Frontex auch selbst aktiv werden. Die Bedingungen dazu werden gerade verhandelt. Zum Glück ist der EU-Apparat voll undichter Stellen, und so konnte Statewatch jüngst die Verhandlungsposition der Kommission befreien.

    Und darin wird blank gezogen:

    [Frontex-Leute] sollten berechtigt sein, alle Aufgaben der Grenzkontrolle zu erfüllen und die dazu nötige Exekutivgewalt ausüben [...]; sie sollten berechtigt sein, Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung mitzuführen und diese gemäß der Gesetze der Republik Senegal zu nutzen.

    (Übersetzung von mir; die offizielle EU-Übersetzung ist nicht befreit).

    Mit anderen Worten: Die EU wird den Senegal zur Übergabe seiner staatlichen Gewalt zwingen. Wer sich fragt, was passiert, wenn sich der Senegal nicht darauf einlässt, mag sich die Geschichte der jüngsten Erpressung von Kenia durch die EU ansehen, als sich das Land gegen EU-Dumpingimporte (von der EU euphemistisch als „European Partnership Agreement“ bezeichnet) wehren wollte.

    Und wer meint, der Senegal dürfte vielleicht nicht die Exekutive, aber doch die Legislative behalten, wird im nächsten Absatz eines Besseren belehrt:

    Insbesondere sollten [die Frontex-Leute] unter allen Umständen volle Immunität gegenüber der Strafjustiz der Republik Senegal genießen. Sie sollten ebenfalls zivilrechtliche Immunität für Handlungen genießen, die sie in Wahrnehmung ihrer offiziellen Funktionen vornehmen.

    Sind wir mal besser froh, dass niemand irgendwem im Senegal Panzerhaubitzen liefert. Slava Senegal!

  • Computerlinguistik ethisch abgerutscht

    Wie prioritär die Auflösung der Bundeswehr ist, zeigt derzeit nicht nur die allabendliche Berichterstattung zu den Folgen von Krieg[1]. Nein, eine von der Gesellschaft getragene Armee macht diese – die Gesellschaft – auch furchtbar anfällig für anderweitige autoritäre Versuchungen. So ist schon Existenz einer Armee das Nachgeben gegenüber der maximalen autoritären Versuchung, denn ihr zugrunde liegt ja die Überzeugung, eine große Klasse von Problemen ließe sich lösen, indem mensch hinreichend viele der richtigen Menschen tötet – und dieses Töten sei auch gerechtfertigt, wenn nicht gar geboten.

    Außerhalb des engeren Tötungsgeschäfts fallen militärisch insprierte Antworten normalerweise etwas weniger final aus, doch bleibt auch dort ethisch kaum ein Stein auf dem anderen, wenn die Armee interveniert. Ein gutes und aktuelles Beispiel ist das Projekt, von dem die Computerlinguistin Michaela Geierhos von der Universität der Bundeswehr in Computer und Kommunikation vom 9.4.2022 berichtet.

    Im Groben will die ihre Gruppe statistische und vielleicht linguistische Werkzeuge („künstliche Intelligenz“) zur – immerhin noch polizeilichen und nicht militärischen – Massenüberwachung von Telekommunikation nutzen. In den Geierhos' Worten:

    …den Ermittler zu unterstützen, überhaupt mal zu erkennen, was es in Millionen von Zeilen, wo kommen da überhaupt Namen vor von Personen, was ist ne Adressangabe, gehts jetzt hier um Drogen oder gehts vielleicht um ganz was anderes.

    Mit anderen Worten: Die Polizei soll richtig viele Menschen abschnorcheln – denn sonst kommen ja keine „Millionen von Zeilen“ zusammen – und dann per Computer rausbekommen, welche der Überwachten die bösen Buben sind. Das ist der gute, alte Generalverdacht, und Menschen mit einem Mindestmaß an menschenrechtlichem Instinkt werden so etwas ganz unabhängig von den verfolgten Zwecken ablehnen. Grundfeste des Rechtsstaats ist nun mal der Gedanke, dass allenfalls dann in deine Grundrechte eingegriffen wird, wenn es einen begründbaren Verdacht gibt, du habest gegen Gesetze verstoßen – und auch dann können nur sehr konkrete Hinweise auf schwere Verstöße so schwere Eingriffe wie die „TKÜ“ rechtfertigen (vgl. §100a StPO).

    Transparent: Wer nichts zu verbergen hat ist langweilig

    2008 zierte dieses Transparent das Berliner bcc, während der CCC dort tagte.

    In den Beispielen von Geierhos hingegen geht es um ein von vorneherein zweckloses Unterfangen wie die repressive Bekämpfung des illegalen Handels mit und Gebrauchs von Rauschmitteln. Das völlige Scheitern dieses Ansatzes ist ein besonders schönes Beispiel dafür, wie trügerisch die autoritäre Versuchung ist. Wie so oft mögen die (staats-) gewalttätigen Lösungsansätze naheliegend sein. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie tatsächlich funktionieren, schon gar nicht auf Dauer. Und da habe ich noch nicht mit den schweren Nebenwirkungen angefangen.

    Leider ist auch der Moderator Manfred Kloiber – versteht mich nicht falsch: das ist, soweit ich das nach Plaudereien mit ihm im DLF-Studio beim Chaos Communication Congress beurteilen kann, ein sehr netter Mensch – schon der autoritären Versuchung erlegen, wenn er fragt:

    Auf der anderen Seite würde man sich ja wünschen, dass man genau davon [z.B. von Drogengeschichten] ein unabhängiges System findet, was eben halt über die Bereiche hinweg Kriminalität oder anormale Vorgänge feststellen kann.

    Ich weiß nicht, ob ihm klar war, was er sich da wünscht, und die eher stolpernden Worte mögen andeuten, dass die Frage so nicht geplant war. Jedenfalls: Eine universelle Verhaltensüberwachung, die nonkonformes Verhalten (nichts anderes sind ja „anormale Vorgänge“ im sozialen Kontext) polizeilicher Intervention zugänglich machen soll? Wer könnte sich sowas unter welchen Umständen zur Lösung welcher Probleme wünschen?

    Zum „wer“ kann mensch immerhin schon mal antworten: Wissenschaftlerinnen der Universität der Bundeswehr, denn Geierhos antwortet ungerührt:

    Ja, das ist eine sehr große Vision, aber von dieser Vision sind wir leider noch weit entfernt.

    (Hervorhebung von mir).

    Zu weiteren „Kriminalitätsbereichen“, in denen Geierhos ihr digitales Stahlnetz gerne auswerfen würde, sagt sie:

    Also, Wirtschaftskriminalität, wie gesagt, schwieriger, dass wir das synthetisch herstellen können […] Aber so Chatprotokolle, Telegram und wie sie alle heißen, da kann man definitiv ansetzen, wir gucken uns aber auch an, Hasskriminalität beispielsweise, Mobbing, dass es in die Richtung geht.

    Klar, das sind Probleme, deren autoritäre Behandlung (in Wahrheit wohl: Verschlimmerung) das Aushebeln selbst noch basalster Menschenrechtsstandards rechtfertigt.

    Oh je. Wie genau haben Costa Rica und Island es geschafft, ihr Militär loszuwerden? Können wir das bitte auch ganz schnell haben?

    [1]Bei den Bildern vom Krieg bleibt, nebenbei, zu bedenken, dass an ihnen im Gegensatz zum offenbar noch verbreiteten Eindruck nichts neu ist: Armeen, auch „unsere“ Armeen und die „unserer“ Verbündeten, haben seit jeher und auch in den letzten Jahren ganz ähnliche und noch schlimmere Gräuel angerichtet. Dass nennenswert viele sogar halbwegs gutwillige Menschen die aktuellen Gräuel zum Anlass nehmen, „unsere“ Fähigkeiten zum Anrichten von Gräueln verbessern zu wollen: Das wird künftige HistorikerInnen wohl ebenso verwundern wie uns heute die Freude, mit der nennenswerte Teile der kaiserlichen Untertanen in den ersten Weltkrieg gezogen sind. Mich verwundert schon heute beides in gleichem Maße. Aber das ist nun wirklich nicht Thema dieses Artikels.
  • Ach Bahn, Teil 3: Ade, du schöne Lounge

    Heute morgen habe ich eine Mail bekommen, die ich zunächst für einen besonders dreisten 419 scam gehalten habe. Doch nein, der Absender und die Received-Header sahen alle glaubhaft aus. Die Bahn hat mir wirklich mitgeteilt:

    Um Ihre BahnBonus Statusvorteile nutzen zu können, ist ab dem 13.06.2022 die BahnBonus App erforderlich.

    und in den „FAQ“ (ich wette, dass einen ganzen Haufen davon nie ein realer Mensch gefragt hat, mal ganz zu schweigen von „frequently“) steht tatsächlich:

    Warum gibt es ab Einführung der Statuslevel die meisten Statusvorteile nur in der BahnBonus App?

    Der Wunsch nach digitalen Lösungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Änderungen ab 13.06.2022 werden diesem Wunsch gerecht, weswegen die Prozesse alle rein digital umgesetzt werden.

    Wie? Weil der „Wunsch nach digitalen Lösungen“ (vgl. Antisprache Digitalisierung) zugenommen hat, zwingt die Bahn Leuten „Smartphones“ auf? Leute haben gewünscht, dass sie noch mehr Zirkus machen müssen an den Lounge-Eingangskontrollen? Ich glaube kein Wort und rufe die Antisprache Innovation auf.

    Und, natürlich:

    Mit welchen Betriebssystemen kann die BahnBonus App genutzt werden?

    Bei iOS erfordert die BahnBonus App Version 14.0 oder höher. Bei Android erfordert die BahnBonus App aktuell Version 8.0 oder höher und ab Einführung der BahnBonus Statuslevel im Juni Version 9.0 oder höher.

    Nun ist die Teilnahme an Kundenbindungsprogrammen nichts, dessen mensch sich gerne bezichtigt und das vielleicht auch nicht ganz verträglich ist mit Bedenken bezüglich informationeller Selbstbestimmung. Bahn-Bonus, das will ich hier ganz schnell betonen, war meine einzige Sünde in dem Bereich[1]. Und ja, es ist ohnehin nicht sonderlich nett, in Lounges Kakao zu schlürfen, während die ungewaschenen Massen draußen am Bahnsteig frieren. Insofern will ich hier keine große Moral aufmachen.

    I like both kinds of operating systems: the one where Apple is root and the one where Google is root.

    Dennoch war ich immer gerne in den Lounges, schon, weil ich in keiner anderen Kategorie von Raum so oft zufällig auf Bekannte gestoßen bin. Auch wenn das wegen der kompromittierenden Natur des Eingeständnisses, dass mensch bei der Datensammelei Bahn-Comfort mitmacht, nicht immer ganz unbeschwert war, weine ich diesen Dingern schon eine Träne oder zwei nach. Und drum habe ich, auch wenn ich immer noch auf eine sinnvolle Antwort zu meiner Anfrage zu Captchas an die Bahn vom letzten Jahr warte, nochmal eine Mail an die Bahn-Kundenbetreuung geschickt:

    Date: Tue, 5 Apr 2022 08:31:05 +0200
    Subject: Charmeoffensive

    Hallo,

    Ich denke mal, Sie werden heute viele Mails dieser Art bekommen, aber ich denke, es kann nicht oft genug gesagt werden: Dass in Zukunft der Deal "Daten gegen Dienste" mit entweder Apple oder Google nötig sein soll, um in die Lounges zu kommen, ist sicher keine Charmeoffensive der Bahn, zumal im Hinblick darauf, dass VielfahrerInnen wahrscheinlich eher datenschutzbewusster sind als die Durchschnittsbevölkerung.

    Können Sie nicht wenigstens den Quellcode der "App" veröffentlichen, so dass Leute den Kram auch auf normale Rechner portieren können? Oder, wenn das eh nur eine dünner Lack über eine API sein sollte, das Zeug auch als normale Webseite anbieten?

    Schon etwas fassungslos,

    Ich weiß nicht, was die Bahn antworten wird (aber schon, was nicht: den tatsächlichen Grund dieses Stunts – während Corona waren die Lounges doch immer leer?), aber nach meinen bisherigen Erfahrungen kann ich zuversichtlich vorhersagen, mit was die text/plain-Alternative der Mail anfangen wird. Nämlich:

    -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser
    */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px
    8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt
    85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{
    padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{
    position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt
    ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;}
    ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;}
    

    Und noch viele Zeilen weiter so. Das ist übrigens schon seit Jahren in dieser Weise kaputt. Besonders mysteriös finde ich dabei ja, warum in diesem CSS-dump ausgerechnet eine Regel für das del-Element enthalten ist, dem ich, so glaube ich, in der Wildnis noch nie begegnet bin. Rätsel über Rätsel bei der Bahn.

    Nachtrag (2022-04-06)

    Ha! Ich hatte recht. Zur Illustration des Ausmaßes an Murks empfehle ich einen Blick auf den ganzen text/plain-Anhang des Bahn-Supports (scrollt ein Stück nach unten, da kommt wirklich auch etwas Nicht-CSS, wenn auch sehr kreativ geklebt).

    Ich habe kurz überlegt, ob ich das vielleicht nicht öffentlich machen sollte, weil es ja erstmal eine private Mail ist. Aber dann ist mir aufgefallen, dass da überhaupt nichts Privates drinsteht. Die Bahn ist ja auf keinen meiner Punkte eingegangen und hat nur „F“AQ-Punkte zusammengeklickt. Und eine Urheberrechtsverletzung kommt schon wegen mangelnder Schöpfungshöhe nicht in Frage.

    Hinweis an der Stelle: Haufenweise Plastik ließe sich wunderbar vermeiden, wenn der Quellcode offen wäre und damit die Menschen nicht unbedingt Betriebssysteme bräuchten, die auf ihrer aktuellen Hardware gar nicht laufen. Aber wem predige ich das?

    Die Antwort: 030 2970, wie in der Mail empfohlen. Oder eher: ich habe das gerade versucht, mitsamt einer Erörterung meines Captcha-Problems. Tatsächlich habe ich nach etwas Interaktion mit einem Computer und nur zwei Minuten Warteschleifenmusik einen Menschen am Telefon gehabt. Dieser war hörbar glücklich, „Ich schicke Sie mal kurz in die Mobilitätsabteilung“ seufzen zu können. Mit der Mitarbeiterin dort hatte ich dann jede Menge Mitleid, weil sie mir in keinem meiner Anliegen auch nur einen Millimeter weit helfen konnte, während ich mit ihrem mehrfachen Angebot, mich im Umgang mit dem DB-Navigator zu schulen, schon deshalb nichts anfangen konnte, weil dieser auf keinem meiner Rechner läuft (von meiner Abneigung gegen unpaketierte Software mal ganz abgesehen).

    Überrascht war ich über diesen Ausgang natürlich nicht. Aber wenn ich hier schon so wohlfeiles wie berechtigtes Bahn-Bashing betreibe, wollte ich es wenigstens versucht haben.

    [1]Also gut, wenn ich schon beichte, dann gleich richtig: ich habe auch mal versucht, hinreichend Schnipsel von Samba-Deckeln zu sammeln, um ein Schneidbrett mit Rapunzel-Logo zu bekommen. Das hat aber leider nicht geklappt.
  • Dickens und die Gründerzeit – Pro und Contra

    Ich bin kein besonderer Freund von Pro/Contra-Formaten wie der Streitkultur am Deutschlandfunk. Warum? Nun, ich denke, die dabei diskutierbaren Fragen lassen sich in drei Gruppen einteilen:

    1. Es gibt keine klare Antwort, und mensch muss sich auch nicht einigen. Beispiel: „Ist die Musik von Richard oder einem der Johann Strauße besser oder die von den Rolling Stones?“ – natürlich braucht das nur unter der Annahme keine Einigung, dass die Beteiligten sich aktustisch aus dem Weg gehen können; aber können sie das nicht, sollte vielleicht das repariert werden.
    2. Es gibt keine klare Antwort, und mensch muss sich irgendwie einigen, z.B. „Wollen wir hier im Flur noch ein Regal aufstellen?“ Das braucht eine Einigung unter der Annahme, dass die Beteiligten sich den Flur teilen, und es ist nicht klar entscheidbar unter der Annahme, dass der Flur auch mit Regal noch grob benutzbar bleibt.
    3. Es gibt eine ethisch oder sachlich klar gebotene Antwort, und es ist allenfalls statthaft, noch nachzusehen, wie viel Bequemlichkeit mensch sich gegen das gebotene Verhalten rausnehmen kann („können wir nicht 22 Grad machen in der Wohnung?“; „kann ich mir eine Flasche Kokos-Ananas-Saft kaufen?“).

    Beim ersten und dritten Typ hat so ein Pro/Contra-Format keinen Sinn; im ersten Fall ist der Streit Zeitverschwendung, weil weder Notwendigkeit noch Möglichkeit einer Einigung besteht. Im dritten Fall hingegen muss mindestens ein Part in der Diskussion entweder ethischen Bankrott oder Realitätsverweigerung erklären, wenn die ganze Veranstaltung nicht eine rhetorische Übung werden soll[1] (was mithin fast notwendig passiert).

    Nur bei Fragen vom Typ 2 hat so ein Format eigentlich Sinn. Es ist aber gar einfach, nichttriviale Beispiele für solche Fragen zu finden. Die in der Streitkultur vom 13.11. debattierte war jedenfalls nicht von diesem Typ: „Brauchen wir ein Einwanderungsrecht nach kanadischem Vorbild?“ Ethisch ist völlig klar, dass es nicht angeht, Menschen nach ihrer Herkunft zu sortieren, und so wäre das kanadische Modell vielleicht schon ein wenig besser als das, was wir jetzt haben, aber immer noch ein Tiefschlag gegen Ethik und Menschenrecht.

    Natürlich wurde das in der Sendung nicht so analysiert. Wie auch, wenn sich ein „Migrationsforscher“ (Dietrich Thränhardt, der immerhin schon seit den 1980er Jahren das „Gastarbeiter“-Narrativ bekämpft hat) mit einem VWL-Prof aus dem FDP-Sumpf (Karl-Heinz Paqué) herumschlagen muss. Dennoch fand ich die Sendung bemerkenswert, und zwar aus drei Gründen.

    Erstens gab es mal wieder so einen Dickens-Moment, also eine Aussage, mit der ganz analog die Reichen in der Zeit von Charles Dickens das katastrophale Elend gleich nebenan wegignorieren konnten. Wer sich fragt, wie Verhältnisse aus Oliver Twist (oder meinethalben dem kleinen Lord; Weihnachten steht ja vor der Tür) und weit Schlimmeres für die Menschen damals ertragbar waren: Nun, wir haben ganz ähnliche Verhältnisse immer noch, nur eben nicht mehr zwischen dem Manor House und der Taglöhnersiedlung, sondern zwischen globalem Norden und Süden. Und Paqué ist völlig klar, dass „wir“ diese schockierende Ungleichheit mit Gewalt aufrechterhalten und vertritt nonchalant, dass die Ausübung dieser Gewalt unser Recht, ja unsere Pflicht ist (ab Minute 9:12):

    Die Freizügigkeit innerhalb Europas kann man nicht mit einer globalen Freizügigkeit vergleichen. Wir haben hier eine gänzlich andere Situation, wie wir übrigens auch bei dem Migrationsstrom im Zusammenhang mit unserem Asylrecht sehen, das man natürlich ganz scharf von einem Zuwanderungspunktesystem unterscheiden muss. [...] Das ist nicht auf die Welt übertragbar. Hier muss man eine Auswahl treffen [... Minute 13:30] Bis wir diesen Punkt erreichen, eines globalen Arbeitsmarkts, den ich mir natürlich auch wünschen würde, als Liberaler, werden noch einige Jahrzehnte vergehen, da brauchen Sie eine Übergangslösung.

    Was ist der Unterschied zwischen Europa und der Welt? Nun, woanders sind die Leute noch schlimmer dran als in Rumänien oder Polen. Das damit verbundene Elend hat Paqué ganz offenbar völlig wegabstrahiert, als einen quasi naturgesetzlich „noch einige Jahrzehnte“ fortbestehenden Sachzwang. Genau so muss das die viktorianische Gentry auch gedacht haben, als sie die Kinder ihrer ArbeiterInnen zu 14-Stunden-Schichten in die Minen einfahren ließen.

    Immerhin, und das ist mein zweiter Punkt, hat Paqué eine realistische Selbsteinschätzung (Minute 14:05).

    Ich wäre als habilitierter Volkswirt völlig ungeeignet, um eine technische Aufgabe in einem Unternehmen zu lösen.

    Wenn das die anderen Volks- und Betriebswirte auch einsehen und aufhören würden, die Leute zu „managen“, die nachher die „technischen Aufgaben“ erledigen: Das wäre ein klarer Fortschritt.

    Und schließlich verriet Paqué, in welcher Zeit er sich sieht:

    Deutschland war zwar immer faktisch zu einem relativ hohen Grad ein Einwanderungsland, auch schon am Ende des letzten Jahrhunderts, im wilhelminischen Boom…

    Der „wilhelminische Boom“ heißt unter Nichtvolkswirten „Gründerzeit“. Beide Bezeichnungen sind etwa gleich dämlich, um so mehr angesichts des oben für die entsprechende Epoche in England diskutierten himmelschreienden Massenelends. Großzügig gerechnet geht es um ein paar Jahre um 1870 herum. Der Boom war, das nur nebenbei, schnell vorbei und mündete in rund zwanzig Jahre Krise.

    Diese Zeit noch im zweiten Jahrzehnt des dritten Jahrtausends als „letztes Jahrhundert“ zu bezeichnen: Nun, das passt gut zu jemand, der erkennbar immer noch Marktwirtschaft pfundig findet und möglicherweise sogar die ökonomischen Rezepte von damals für im Prinzip richtig, aber schlecht umgesetzt hält.

    [1]Damit will ich nicht gesagt haben, eine gemeinsame Klärung der Verhältnisse und Verhältnismäßigkeiten sei nicht sinnvoll. Das wären dann Fragen wie: was müssen wir noch rauskriegen, um eine verlässliche Antwort zu finden? Wie viel subjektiven Gewinn habe ich von einer Verletzung der physisch („Newton war ein Schwätzer: 10 m über dem Boden hört die Gravitation auf”) oder ethisch („Bei den Temperaturen setz ich mich nicht aufs Fahrrad.“) gebotenen Antwort? Aber genau dieser zweifellos sinnvolle Diskurs findet in Pro/Contra-Formaten konzeptionell und in aller Regel auch real nicht statt.
  • Fortschritt statt Demokratie

    Demo-Szene: Die Polizei kickt Leute weg

    Meine bisher engste Begegnung mit Olaf Scholz: Ich bin der Mensch in Gelb mit dem Knüppel im Rücken. Die Herren mit den Helmen hat Olaf Scholz geschickt. Bildrechte: ARD.

    Der Vertrag, über den die künftigen Koalitionsparteien derzeit befinden, verballhornt das (ohnehin mit Glaubwürdigkeitsproblemen behaftete) Brandt-Motto „Mehr Demokratie wagen“ zu „Mehr Fortschritt wagen“ – das ist ohne großen Zwang zusammenziehbar zu „Fortschritt statt Demokratie“ als Motto der künftigen Scholz-Regierung.

    Das finde ich angesichts meiner bisherigen Erfahrung mit Scholz sehr naheliegend. Der körperlich eindrücklichste, quasi tuchfühlendste Teil dieser Erfahrungen ist im Bild oben zu sehen. Wir sind im Juli 2017, Hamburg wird von Olaf Scholz regiert. Im Wesentlichen die ganze Stadt ist gegen den von Scholz eingefädelten Gipfel der G20. Mag sein, dass er in dieser Situation keine andere Wahl hatte, als die willkürlichen und teilweise erschreckend gewalttätigen Einsätze der Polizei unter seinem Innensenator Andy Grote[1] bedingungslos zu unterstützen. Aber wahrscheinlich fand er sie gut. Bis heute jedenfalls war von ihm keine Distanzierung oder gar Entschuldigung zu hören.

    Bevor ich wie auf dem Bild oben Bekanntschaft mit einigen Scholz'schen Knüppeln machte, hatte die Polizei ein Protestcamp in Entenwerder geräumt, und zwar trotz eines diese Räumung untersagenden Gerichtsurteils. Gegen diesen dicken Stinkefinger in Richtung der G20-GegenerInnen ebenso in Richtung dessen, was sonntags als Rechtsstaat gelobt wird, hatten sich vielleicht tausend Leute auf einer Wiese versammelt, darunter ich und auch ein paar der aus Entenwerder Vertriebenen mitsamt ihren Zelten.

    Dann kam Polizei. Viel Polizei. Und prügelte die Leute vom Platz, ohne jeden erkennbaren Grund, sieht mensch davon ab, dass Scholz und Grote schlicht keine Störung ihrer Machtdemonstration dulden wollten. Und was als eine Machtdemonstration soll so ein Gipfel gleich neben einer, ach ja, Herzkammer des Linksradikalismus in der BRD – der Austragungsort Messehallen liegt gleich neben dem Karo-, und das wiederum gleich neben dem Schanzenviertel – denn wohl sein?

    So ging es weiter: Die Eröffnungsdemo („Welcome to Hell“) hat die Polizei von vorne in einer Straßenschlucht angegriffen – mit dem spätestens nach über anderthalb Jahren Maskenpflicht bei Versammlungen schier unfassbar dämlichen Vorwand, ein paar der TeilnehmerInnen hätten sich vermummt. Dass die zwischen drei Meter hohen Mauern und dem Rest der Demo eingeklemmten Menschen nicht angefangen haben, im Love-Parade-Stil panisch zu fliehen, finde ich bis heute bemerkenswert. Die Besonnenheit der Demonstrierenden hat, rückblickend betrachtet, die Köpfe von Scholz und Grote gerettet, denn Dutzende Zertrampelte wären nach dieser katastrophalen Polizeitaktik dann noch nicht durchgegangen.

    Diese Rettung dankten sie, indem sie am Folgetag am Rondenbarg nicht nur einen Demozug mit wirklich bemerkenswert brutaler Gewalt plattmachen ließen, sondern die Opfer des Einsatzes auch noch unter haarsträubenden Vorwürfen verfolgten und verfolgen – inklusive der Schikane, die auf viele Termine angelegten Verfahren selbst für Minderjährige in Hamburg laufen zu lassen, so dass Leute, die gerade noch in die Schule gegangen wären, mehrmals wöchentlich etwa auch aus Baden-Württemberg dorthin hätten fahren müssen. Immerhin ist aus der Schikane nicht viel geworden, wenn auch vor allem, weil die Justiz mit Corona nicht gut zurecht gekommen ist. Sollten die Rondenbarg-Prozesse nun doch wieder aufgenommen werden, dürften wohl auch die jüngsten Angeklagten mit der Schule fertig sein. Immerhin.

    Und damit sind wir zurück in der Gegenwart. In der ein Soldat den Corona-Krisenstab führen soll. Das hat, nach dem eben erzählten, aus meiner Sicht dem jede Menge innerer Logik. Der Menschenrechts-Record der kommenden Regierung wird jedenfalls absehbar kaum besser werden als der der Schröder-Administration.

    [1]Ja, genau der Grote, der neulich auch Menschen willkürlichen Hausdurchsuchungen unterworfen hat, ganz offenbar nur, um sein Mütchen zu kühlen („Pimmelgate“).
  • Sicherheit, die wirklich niemand will

    Ich habe nie viel von dem Gerede von der „Balance von Sicherheit und Freiheit“ gehalten – so würde ich etwa behaupten, dass ohne eine gewisse soziale Sicherheit Freiheit ein recht hohler Begriff wird. Wer, sagen wir, unter permanenter Drohung durch die Hartz IV-Kautelen lebt, hat zumindest nicht mehr die Freiheit, sinnlose und miese Arbeit (Call Center, Lieferdienste, Burgerflippen) abzulehnen. Wenn nun die Gesellschaft auf absehbare Zeit nicht vom Arbeitszwang wegkommt, sind vermutlich nicht viele Zwänge (ja: Einschränkungen von Freiheit) demütigender als eine Lohnarbeit tun zu müssen, ohne einen Sinn in ihr zu sehen oder wenigestens Spaß an ihr zu haben.

    Aber gut: Die Leute, die gerne vom Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit reden, haben sicher keine Freiheit zur Faulheit im Sinn, sondern eher die Freiheit, sich anderer Menschen zur eigenen Bereicherung zu bedienen. Auch ihre Sicherheit ist eine ganz andere als die von Existenz und Obdach. Ihre Sicherheit ist ziemlich genau das, das von Polizei, Militär und Überwachungstechnologie hergestellt, genauer: erzwungen werden kann. Erst bei diesem Erzwingen wird der Widerspruch von Freiheit und Sicherheit unausweichlich; er hängt damit aber klar an einem genz spezifischen Begriff von Sicherheit, den, wird er explizit gemacht, wohl nicht viele Menschen teilen werden.

    Ein gutes Beispiel, dass häufig gerade die „Geschützten“ diese Sorte Sicherheit gar nicht haben wollen, gab es am 24. Oktober im Hintergrund Politik des DLF: Jedenfalls offiziell zum „Schutz“ der auf Samos gestrandeten Geflüchteten findet im dort neu errichteten Lager eine strikte Eingangskontrolle statt. Die ist aber nur bis 20 Uhr besetzt. Das Lager ist außerdem am Ende der Welt, so dass Stadtausflüge am Nachmittag riskant werden. Ein Geflüchteter berichtet in der Sendung:

    Ich brauche [für den Weg zurück aus der Stadt] eine Stunde und 20 Minuten. Aber wenn du es nicht rechtzeitig zurückschaffst, lassen sie dich nicht mehr rein. Das ist mir schon passiert. Ich musste die ganze Nacht draußen verbringen. Im alten Camp haben wir zwar im Zelt gelebt, aber wir hatten unsere Freiheit.

    Grob in den Bereich passt etwas, auf das ich seit Wochen linken wollte, weil es wirklich lesenswert ist, nämlich die Stellungnahme von Amnesty International zum neuen Versammlungsgesetz in NRW. Ich glaube zwar nicht, dass irgendwer ernsthaft versucht, diesen Gesetzentwurf mit „Sicherheit” zu begründen. Es geht recht offensichtlich durchweg nur um autoritären Durchgriff („öffentliche Ordnung“). Dafür ist der Abbau von Grundrechten, die die Voraussetung von „Freiheit“ in jedem nicht völlig verdrehtem Sinn sind, hier aber auch besonders greifbar.

    Das sage nicht nur ich aus meiner linksradikalen Ecke. Selbst die sonst ja eher zurückhaltenden Leute von ai reden Klartext:

    Mit der Distanzierung von der Brokdorf-Entscheidung distanziert sich der Gesetzentwurf daher nicht nur von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch von international verbindlichen Menschenrechtsstandards.

    Wie gesagt: Lohnende Lektüre für alle, die noch gerne einen Unterschied hätten zwischen den viel geschmähten „autokratischen Regimes“ und ihren eigenen Regierungen. Oder, sagen wir, den Verhältnissen in Spanien. Oder denen in Hessen.

  • Fortgesetzte Missachtung

    Ich versuche gerade erneut, die Neuregelung (oder eher: Wiederregelung oder vielleicht auch Widerregelung) der Bestandsdatenauskunft nachzuvollzielen und schmökere dazu im letzten einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.5.2020 (1 BvR 1873/13). Darin findet das Gericht zunächst, dass die Anfechtungen von Regelungen im BND-Gesetz und im Zollfahndungsgesetz wegen Verfristung unzulässig sind, da der Bundestag in der Zwischenzeit bereits wieder Verschärfungen der entsprechenden Gesetze abgenickt hatte (Rn. 66ff).

    Das ist schon mal sportlich: Die Regierung beschließt neuen Menschenrechtsabbau, bevor das Verfassungsgericht den alten beanstanden kann. Das ist nicht die ungeschickteste Art, auf die Beschränkungen zu reagieren, die so eine lästige Verfassung mit sich bringt.

    Noch bemerkenswerter finde ich allerdings folgende, für höchstreichterliche Verhältnisse doch sehr klaren Worte des Gerichts (Rn. 80):

    Auch § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG konnte fristgerecht angegriffen werden. Zwar hat die Norm gegenüber der Vorgängerregelung vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) ‒ trotz geänderten Wortlauts und neuer Regelungsstruktur ‒ für sich genommen keinen grundsätzlich neuen Gehalt. Die Vorgängerregelung wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 130, 151). Wenn der Gesetzgeber nunmehr eine Regelung mit im Wesentlichen gleichem Inhalt wiederholt, stellt diese einen neuen verfassungsrechtlichen Prüfungsgegenstand dar (vgl. dazu BVerfGE 96, 260 <263>; 102, 127 <141>; vgl. auch BVerfGE 135, 259 <281 Rn. 36>).

    Mit anderen Worten: Das Gericht hat den alten 113er für menschrechtswidrig erklärt, woraufhin die Regierung das Ding einfach ein wenig umformuliert und ganz offenbar im Wissen um seine Menschenrechtswidrigkeit völlig unverfroren wieder beschließen lässt. Dass keineR der betroffenen ParlamentarierInnen den Mut hatte, Einspruch gegen diesen doch besonders offensichtlichen Fall von Grundrechtsfeindlichkeit einzulegen, könnte in Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Parlaments ernüchtern. Andererseits ist das Muster autoritärer Problembewältigung (kein Mitglied der Regierungsparteien darf öffentlich gegen Wünsche von Polizei und Militär sprechen; privat tun sie das übrigens durchaus) leider allzu vertraut, und zwar von allen deutschen Regierungen zumindest in diesem Jahrtausend.

    Wobei: Immerhin hat die Regierung nicht (erkennbar) die vom BVerfG beanstanden Passagen noch wesentlich weiter getrieben (die Passwortabfrage ist wohl eher ein sachlicher Unkenntnis geschuldetes Gimmick). So ein Weitertreiben gab es durchaus schon, vielleicht am eklatantesten bei den Terrordateien (ATD und RED), deren Verschärfungen von 2015 vorgaben, durch recht fundamentale Beanstandungen des BVerfG motiviert zu sein, aber in Wirklichkeit die Menschenrechtsverstöße noch zuspitzten. Oder, wie Michael Plöse richtig feststellt (Vorgänge 208, 4/2014):

    [Der Regierungsentwurf zum ATDG-ÄG kann] kaum mehr nur als eine Enttäuschung bezeichnet werden – er ist vielmehr eine dreiste Provokation des Karlsruher Verfassungskompromisses.
  • Long live PGP

    The other day I ran into two rants against PGP, What's the matter with PGP?, which still is relatively reasonable, and then the raving PGP Problem by people running a security consulting shop called Latacora. It's this second diatribe that made me write this post, because the amount of badmouthing of PGP done there, on the blog of a company promising to teach startups “security“ on top, is not only unwarranted, it's also actively damaging to meaningful encryption.

    Let me start with what I think are the fundamental fallacies of the Latacora folks is: They seem to think that identity, and hence key management, is something that others can do for you, and that thinking about crypto is “bad user experience“. In contrast, I'd argue that crypto you don't notice isn't crypto at all (but instead somewhere on the obfuscation spectrum), and that identity management done by others is equivalent to them encrypting for you.

    You see, if you're encrypting something, you're encrypting it for someone. In public key encryption, this “someone“ has two aspects: a real-world entity (your friend, a bank, whatever), and a public key. Any crypto system that does not make this separation transparent and asks you the question of how well you think the two things match (and whether you care), is fundamentally broken. That's because that question plainly has to be answered. If it's not you who answers it, it's someone else. And hence that someone else is free to change the mapping from key to real-world entity, and hence they determine which real-world entity gets to read what you've encrypted.

    This, by the way, is how https is regularly subverted by businesses, anti-virus software, and occasionally state actors, who simply make your browser trust their word on who is what. At that moment, they can inspect everything your browser exchanges with the rest of the world, be it in “anti-virus portals” or bluntly in surveillance systems. This is also why very few users of “encrypted” messengers would even notice if the operating company snooped on them.

    The big advantage of PGP is what the Latacora people call „obnoxious UX“. Yes, you have to make up your mind on keys, yes, you have to explicitly manage them: but that is what you need to understand if you want meaningful encryption, and plastering abstractions on top of that only gives extra levels people have to understand – and that can break. No: if you want to do encryption, you'll have to understand key management, and PGP makes that as explicit and transparent as any crypto system I've ever seen. That's a feature, not a bug.

    Actually, this one thing is far more important than regular key rotation (as an aside: I'm not aware of anyone ever having broken a PGP secret key because too much material has been encrypted using it; it's certainly not a major reason for failing encryption) or the latest cryptographic primitives (even 1024 bit RSA keys still require serious investment to break, 20 years after they've been state of the art).

    More generally, the scenarios requiring frequent key rotation mostly imagine a targeted attack from a state actor, following you into hotel rooms to steal your secret key and install key loggers to skim your passphrase (or similar). Frankly: it's an illusion to believe a muggle (or even normal wizards doing their daily work) could withstand such a determined and comptentent state actor for a long time.

    But that's not necessary. It's already great progress if Google, the (normal) police, and the people at your employer's computation centre can't read the content of your mails unless they really try hard. Actually, most “adversaries” are not terribly determined and/or terribly competent. You hence don't need a perfect cryptosystem. It just needs to withstand the most basic of man-in-the-middle attacks (which fends off the not terribly competent adversaries), and it needs to require at least a bit of individual effort to break each person's crypto (which fends off the not terribly determined ones). Any system with centralised identity management fails at least on the side of the individual effort – get the central entity to collude, or break it, and you have it all. And given the central entity at least legally sits somewhere if it's commercial, at least for the state of residence it fails the withstand-most-basic criterion as well: The average state has no trouble obtaining court orders as soon as it moans “terrorism”.

    PGP, on the other hand, does a fairly good job on both counts once people have grokked it, at least a much better one than anything SSL-based I've ever seen. People can understand the basic operations of PGP if they want, something that is much harder with SSL and X.509. The problem is that few people want to understand that. But in that case, any kind of crypto is doomed. Hence, the problem isn't PGP, it is, as so often, education. Working on that is effort well spent, as once people have understood PGP to the level of confidently using it, they have a much better chance of being able to competently use other, less explicit crypto systems.

    Having said that: sure, PGP and its UIs could be improved. But you can't get around PGP's long-term keys for e-mail, and whatever alternative you'd come up with, you'll still need keyrings and reasonable UIs to mark up the trust in there. And, in particular, you'll still need open standards so you don't have to take a single company's word for what it does.

    That's basically where I think Latacora's arguments are harmful. But since most of the claims in the article are fairly outrageous, I can't resist commenting them, too:

    • “Absurd Complexity“ – that's not a terribly credible charge given the page comes over HTTPS, which in many ways is a lot more complex than OpenPGP, in particular because it contains the nightmare that is X.509. But really: Much as I am all for reducing complexity, I'm even more for maintaining backward compatibility. Being able to read encrypted mails I got in the 1990ies matters to me, and anything flexible enough to at least support modern crypto and deal with archive data will have to have a certain amount of complexity. Start something new, and in 10 years it'll look the same. Or worse. Only it won't be able to read archival data, and it'll have repeated the history of early bugs software simply has, in particular when you have to worry about side channel attacks.
    • “Swiss Army Knife“ – that would be more convincing if they said how exactly PGP signatures are “mediocre“ or the encryption is a “pretty bad job“. I accept the argument they make a bit down that people may want to have forward secrecy in IM and it's easy to have there, so going for PGP alternatives may be a good idea there. But then I can't remember the last time I used PGP over XMPP, so these alternatives have existed for a long time, without any need to kill PGP.
    • “Mired in Backwards Compatibility“ – well, as said above, backwards compatiblity is great if your systems live a long time. And OpenPGP is doing a reasonable job to have both backwards compatiblity and evolvability. That rolling out new features isn't instantaneous, in particular for a federated, largely volunteer effort, is useless criticism: Build another distributed, open, volunteer effort, and it'll go the same way. Oh, and just incidentally: HTTPS is from the nineties, too, and the X.509 standard was published in 1988.
    • ”Obnoxious UX“, “Long-Term Secrets“, “Incoherent Identity“ – these are the core of Latacora's fallacies; see above.
    • “Broken Authentication“ – I can't say I've thought through the problem they're pointing to here; if it is as bad as they claim, there's no reason not to fix it within OpenPGP rather than invent something entirely new.
    • “Leaks Metadata“ – sure. As long as there's SMTP, there's no way around having quite a bit of cleartext: intermediate mail servers will have an idea who's mailing whom (though of course there's still Mixmaster). Having e-mail, or at least something that doesn't require me to be always online, is so important that the metadata leaks are an almost negligible price to pay, at least compared to the fine-grained activity profile you leak when you leave your phone online all the time, or the loss of control when you (or people you trust) can't run the necessary infrastructure components (as in: a mail server) any more.
    • ”No Forward Secrecy“ – fair enough, but again that's hard to have in store-and-forward e-mail, in particular when you'd like to have mailing lists and the like. Of course, it's true that »[a]gainst serious adversaries and without forward secrecy, breaches are a question of “when”, not “if”.« But on the other hand, most serious adversaries lose interest in the cleartext hours, weeks, or at worst a few years after the communication, or at least stop being terribly serious. So, for these intents and purposes holding …
  • Offene Haftbefehle, politisch

    Mit einiger Verspätung habe ich gerade Bundestagsdrucksache 19/15346 durchgelesen, hauptsächlich, um herauszufinden, wie es wohl mit PIAV weitergegangen ist, dem dystopischen Projekt des BKA, dem Wildwuchs der Polizeidatenbanken ausgerechnet dadurch ein Ende zu machen, dass im Wesentlichen alle alles finden und lesen können (gut, das ist jetzt etwas vereinfachend, aber aus allen Erfahrungen mit dem bestehenden BKA nicht sehr weit extrapoliert).

    Der Lerneffekt der Lektüre in Sachen PIAV war überschaubar, aber dafür bin ich auf eine beim BKA betriebene Datei „Übersicht offener Haftbefehle PMK“ gestoßen, die so beschrieben wird:

    Tabellenausschnitt mit Dateizweck: „Tabellarische Übersicht von Grundinformationen (Personalien/letzter Aufenthaltsort/Angaben zum Haftbefehl) zu Fahndungen von Peronen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht.

    Wenn ich die Spalte 6 (vom Innenministerium etwas unzutreffend „Zweck“ überschrieben) richtig interpretiere, lässt das BKA bei jedem Haftbefehl (die kommen vermutlich wegen der ebenfalls beim BKA liegenden Haftdatei bei ihnen vorbei) eine Abfrage gegen ihre verschiedenen Datenbanken laufen. Dabei wäre schon mal interessant, welche das konkret sind: Nur der KAN? Die Gewalttäter-Dateien? Auch die Top-Secret-Amtsdateien?

    Sofern sich bei dieser Suche an der zu verhaftenden Person ein personengebundener Hinweis (PHW) wie LIMO, REMO oder AUMO zeigt, wird offenbar ein neuer Eintrag in dieser Haftbefehl-PMK-Datei generiert, und zwar ganz egal, ob die der Haftstrafe zugrundeliegende Straftat irgendwas mit mutmaßlichen Gesinnungen zu tun haben könnte oder nicht.

    Ich hätte dazu ein paar Fragen:

    • Hat da jemals jemand einen tatsächlichen Zweck formuliert? Also anfangend mit: „Wenn jemand wegen eines Waffendelikts einfahren soll und es ist ein Fascho, dann ist es gut™, wenn wir wissen, dass ein Fascho und nicht nur irgendwer wegen eines Waffendelikts einfahren soll.“
    • Hat dann wer gesagt, wie „dann ist es gut“ zu irgendeinem Nutzen werden könnte, der dem doch recht drastischen Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen proportional sein könnte?
    • Warum brauchts dann dazu, Schwarzfahrende mit und ohne Protesthintergrund verschieden zu behandeln? Ich biete übrigens eine 1:1-Wette an, dass von den Leuten, deren politischer PHW irgendeine Wurzel in der Realität hat, die breite Mehrheit Linke sind, die wegen entweder Dope oder Schwarzfahren einfahren sollen; meine Fantasie reicht nicht, für so eine Speicherung auch nur irgendeine Rechtfertigung zu finden jenseits von „lass uns die Zecken noch etwas ärgern“.
    • Hat da jemals jemand von einer Datenschutzbehörde draufgeschaut? Meine Arbeitshypothese: Die Prüfenden hat der Schlag getroffen, weshalb sie das nicht gleich laut im Datenschutzbericht angeprangert haben (dem BKA untersagen können sie ja leider in der Praxis nicht viel).

    Als schwacher Trost bleibt, dass die PHWs, die in den verschiedenen Datenbanken so vergeben sind, selbst weitgehend beliebig sind und Datenschutzprüfungen nur in Ausnahmefällen überstehen. Das setzt zumindest mal große Fragezeichen hinter die Eignung dieser Datei für eigentlich alles, denn Leute im Wesentlichen nach dem Zufallsprinzip in eine Datei stecken mag beim BKA Routine sein, für alle anderen ist es schlicht fieser Quatsch.

    Das tröstet ein wenig, denn menschenrechtsfeindlicher Quatsch schlägt immerhin nur nach dem Zufallsprinzip ein. Das ist immer noch besser als zielgerichtete Spezialunterdrückung für politisch aktive Menschen.

    Nachtrag (2021-06-05)

    Stellt sich raus: Das ist in Wirklichkeit relativ harmlos und jedenfalls nicht die Idee der Polizei. Die Datei wurde eingerichtet, um Bundestagsanfragen zu offenen Haftbefehlen gegen vermutliche FaschistInnen beantworten zu können, und weil das BKA extremistisch der Extremismustheorie anhängt, haben sie dann gleich alles, was sie in PMK einordnen, in eine Datei gekippt. Warum sie nicht einfach ein bisschen SQL laufen lassen zur Beantwortung der Anfragen, verstehe ich nicht ganz; freie Anfragen über so kitzligen Beständen sind zwar vom Datenschutz her ziemlich kritisch, aber wenn die Ausgabe so stark aggregiert ist wie hier, wäre das sicher milder gegenüber einer eigenen und dauerhaften Datenbank-Tabelle (einem View?).

    Auf der anderen Seite: Wenn die Polizei diese Tabelle gar nicht wollte, bleibt als Haupt-Ärger vor allem die völlig unklare Zweckbestimmung. Hätten sie gleich gesagt, worum es geht, hätte ich mir den ganzen Post sparen können.

  • Wie im Klischee

    Das Bild der EU als „Friedensmacht“, die allenfalls mit etwas Geld die Verhältnisse in der Welt milde verbessert, war natürlich schon immer Quatsch. Die Rücksichtslosigkeit, mit der Kommission und Rat rassistische und neokoloniale Agenden mit Gewalt durchsetzen („gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk“ oder GASP) sah jedoch zu Zeiten der Lomé-Abkommen durchaus deutlich harmloser aus (wobei auch diese viele Millionen Menschenleben erheblich verkürzt haben dürften [1]).

    Die GASP nun verbindet sich derzeit sehr direkt mit der blutigen Migrationspolitik der EU, beispielsweise im Aufbau von Return Case Management-Systemen. Das sind Verfahren, die der EU Zugriff auf Repressionsdatenbanken der Herkunftsländer von Geflüchteten geben. Damit auch die Regierungen der Herkunftsländer etwas davon haben, finanziert die EU wo nötig deren Auf- und Ausbau, inklusive Vollerfassung der Fingerabdrücke der Bevölkerungen.

    Wie das genau aussieht, und wie nebenbei der sicherheits-industrielle Komplex der EU gefüttert wird, hat im letzten November Privacy International (PI) am Beispiel des Senegal dokumentiert: ein Laden namens Civi.Pol, angesiedelt zwischen Rüstungsindustrie sowie französischem Geheimdienst und Innenministerium, baut eine Fingerabdruckdatenbank für sowohl die dortige Regierung als auch das EU-Deportationsmanagement.

    Nachtrag (2024-02-25)

    Nur, damit keine Zweifel bestehen über die Natur der Regierung, die die EU da aufrüstet: In der taz vom 14.2.2024 wird aus dem Senegal berichtet:

    „Anfangs haben sie gegen Demonstrierende Tränengas eingesetzt, heute sind es echte Kugeln.“ Dann fällt ein Name: Alpha Yoro Tounkara. Der Geografie-Student ist eines der drei Todesopfer der Niederschlagung der Proteste am vergangenen Freitag und ein Freund von Ndeye Magatte Seck

    PI hat den Artikel sehr treffend mit diesem offizielle Pressefoto der EU illustriert:

    Ndiaye und Avramopoulos dinieren

    Bildrechte beim Audiovisual Service der Europäischen Kommission; Nutzung für Zwecke der Verbreitung EU-bezogener Information.

    Hier trifft sich der Außenminister des Senegal, Mankeur Ndiaye, mit dem Migrationskommissar der EU, Dimitris Avramopoulos, und schon auf den ersten Blick ist klar, wer hier wem etwas erklärt, wer finster gucken darf und wer lächeln muss, und dass hier Anweisungen in kleinem Rahmen erteilt werden, die die Öffentlichkeit nichts angehen. Es ist auch kein_e Protokollführer_in in Sicht.

    Das Bild ist von 2016; vermutlich ging es bei diesem Gespräch also nicht direkt um den von PI diskutierten Deal. Dass aber die EU meint, ihre Verhandlungen mit Ländern im globalen Süden so illustrieren zu müssen und zu können, das ist zumindest in meiner Welt schon in sich ein Skandal.

    [1]Literaturtipp dazu: Brigitte Erler, Tödliche Hilfe, Freiburg 1985. Leider auch nicht in der Imperial Library of Trantor.
  • Die autoritäre Versuchung

    Ich werde bestimmt nicht wie Joachim Stamp von „am meisten leiden“ reden, aber ich habe gerade schon ein gewisses Déjà Vu. So, wie 1999 (mit einiger Vorbereitung beim zweiten Golfkrieg 1991) allerlei ehemalige Pazifist_innen auf einmal bestimmte Reste von Jugoslawien bombardieren wollten, tun sich im Zeichen der Coronaprävention viele Menschen mit linkem Hintergrund durch die Forderung nach besonders drakonischem staatlichen Durchgriff hervor.

    Ich glaube, halbwegs zu verstehen, was diese Leute treibt; es ist die autoritäre Versuchung, die schon in meiner Locke-Apologie aufgetaucht ist.

    Die autoritäre Versuchung ergibt sich mit schöner Regelmäßigkeit, wenn Menschen, Gruppen oder auch mal Werte in Konflikt kommen. Es gibt dann, ganz schematisch, zwei Möglichkeiten: Entweder, mensch versucht, den Konflikt zu verringern, die Interessen auszugleichen, oft auch mal, Irrtümer geduldig zu klären („Verhandlungsoption“). Oder mensch unterdrückt den Konflikt, indem die (zumindest in Selbstwahrnehmung) mächtigere Seite die weniger mächtige Seite durch Drohung oder unmittelbare Gewalt zum Einwilligen zwingt („Nötigungsoption“).

    So beschrieben, wird wohl jede_r sagen, mensch solle doch die Verhandlungsoption nehmen. In Wahrheit ist die aber viel Arbeit, mensch muss mit Menschen reden, die weniger Macht und/oder Ressourcen haben als mensch selbst und, wenns ganz blöd kommt, noch ein paar Schritte auf deren Positionen zu machen. Das lästig und dauert.

    Wer auf Nötigungsoption setzt, hat hingegen häufig schnell Erfolg und muss die eigene Position nicht überdenken. Und: mensch hat ganz klar was Handfestes getan, was nicht zuletzt gut aussehen kann (wenn die Zuschauer_innen auch der autoritären Versuchung erlegen sind). Diese Perspektive auf schnelle, vorzeigbare und einfache „Lösungen“ macht die autoritäre Versuchung aus.

    Und die Versuchung ist stark, um so stärker, je weniger die andere Konfliktpartei als aus individuellen Menschen zusammengesetzt scheint. Ein paar Beispiele (ich könnte die Liste fast beliebig verlängern):

    1. Ohne die Drohung mit schlechten Noten bricht angeblich unser Schulsystem zusammen (was ich sogar glaube; so ähnlich sieht es ja mittlerweile auch an der Uni aus).
    2. „Terroristen“ werden mit weit mehr „bekämpft“ als die Menschenrechte hergeben (was immerhin dann und wann Unterhaltungswert hat).
    3. „Soziale Brennpunkte“ bekommen Kameras und extra Polizei (die Kamera mit ihrem panoptischen Potenzial ist überhaupt immer ein guter Hinweis darauf, dass autoritären Versuchungen nachgegeben wurde).
    4. Um arme Menschen, die sich in Bahnhöfen betrinken, kümmern sich „Sicherheitsleute“ (deren Auftreten ist ein ähnlich guter Indikator wie Kameras).
    5. Wenn viele Leute lieber keine Atomkraftwerke am Laufen hätten, prügelt die Polizei die Atommülltransporte schon durch.
    6. Die ganze Organisation unserer Produktion basiert immer noch auf der Drohung mit Hunger und Obdachlosigkeit.

    Angesichts dieser Alltäglichkeiten ist die Frage, warum mensch der autoritären Versuchung nicht nachgeben sollte, naheliegend.

    Die richtige Antwort könnte sich auf Kant berufen: anderen mit Zwang begegnen macht diese zu Mitteln eines eigenen Zwecks und ziemt sich deshalb nicht. Klar ist es etwas gewagt, antiautoritäre Lehren ausgerechnet auf den alten Preußen Kant zurückzuführen, aber doch, die Sorte von Freundlichkeit, die aus seiner Menschheitszweckformel folgt, führt da ebenso hin wie das viel simplere RiwaFiw.

    Es gibt aber auch einen pragmatischen, wegen mir utilitaristischen Grund: autoritärer Umgang funktioniert meistens nicht, jedenfalls nicht so, wie sich die Machthaber_innen das vorstellen – und wenn er funktioniert, hat er meist Nebenwirkungen, die auch diese nicht wollen. Sehen wir uns die Beispiele von oben an:

    1. Sobald die Leute an den Elementen des Zwangs (also den Prüfungen) vorbei sind, vergessen sie alles; und auch davor verwenden sie viel mehr Mühe darauf, den Überwachungsmaßnahmen zu entkommen bzw. sie zu unterlaufen als darauf, irgendetwas herauszubekommen oder zu verstehen [1].
    2. Die Bekämpfung des „Terrorismus“ der letzten 30 Jahre hat ganze Länder verwüstet, die Menschenrechte im Westen gerupft – und doch wachsen die die „Terrorlisten“ von EU, UN und USA stetig, müssen immer neue Menschenrechte der „Terrorbekämpfung“ geopfert werden.
    3. Manchmal „befrieden“ Kameras wirklich einen Platz (oft genug auch nicht) – aber dann geht das unerwünschte Treiben halt ein, zwei Ecken weiter von Neuem los. Zu dem Thema empfiehlt sich insbesondere ein Vergleich zu Kriminalität und Sicherheitsempfinden im Vergleich zwischen BRD (die immer noch eine relativ geringe Kameralast hat) und dem UK, speziell England (das in der Hinsicht nur noch als Karikatur durchgeht).
    4. Vielleicht stinkts am Bahnhof nicht mehr so, aber dann erfrieren die Leute halt.
    5. Nun, die AKWs haben sie am Laufen gehalten. So Kram geht schon autoritär, ja.
    6. Weil ja die Leute „arbeiten müssen“, aber ihr Konsum nicht beliebig steigen kann, sorgt wachsende Produktivität für immer mehr Bullshit Jobs (also: Arbeit, die dem Rest der Gesellschaft eher schadet) – oder Leute lassen sich bezahlen für Kram, den sie so ähnlich ohnehin tun würden, ohne dass er irgendwen füttern oder behausen würde (und ich bin sehr dankbar, dass ich zur zweiten Kategoie gehören darf).

    Ganz besonders augenfällig ist das Versagen autoritärer Methoden natürlich im militärischen Bereich. Zwischen Balkan und Afghanistan haben all die „Einsätze“ deutschen (oder anderen) Militärs kein erkennbares Problem gelöst, aber viele neue Probleme geschaffen.

    Deshalb: Sag nein zur autoritären Versuchung. Mit den „Anderen“ reden, versuchen, ihre Handlungsweisen zu verstehen: Ja, das ist anstrengender, aber es ist richtet im Normalfall viel weniger Schaden an, funktioniert häufig besser, und es ist, was Kant und Emma Goldmann euch empfohlen hätten. Wer könnte so einer Koalition widerstehen?

    Oh, und: Klar will mensch jetzt gerade Kontakte reduzieren. Aber wenn es gegenwärtig wirklich so sein sollte, dass sich haufenweise Leute des Nachts bei Treffen anstecken und das nennenswert zur Ausbreitung von SARS 2 beiträgt, dann dürften das wohl Leute sein, die die Ausgangssperre auch umgangen kriegen. Das gesetzt, wäre es dann wirksamer, herauszufinden, warum diese Leute so einer drastischen Fehleinschätzung bezüglich des eigenen und fremden Risikos unterliegen – oder warum ihnen das einfach wurst ist und wie mensch ihnen wieder aus ihrer zynischen Verzweiflung helfen kann, wenn es so sein sollte.

    [1]Gut: diese Argumentation steht und fällt mit dem Konzept, Zweck der Schule sei, etwas zu lernen. Das ist ziemlich sicher so nicht richtig, aber weil alle so tun, als stimme es, kann ich das in mich da erstmal anschließen.
  • Foltern oder töten?

    Als ich neulich meine Weisheit loswurde, nach der Radikalität wichtig, aber Freundlichkeit wichtiger ist, habe als eine der wichtigen Ausnahmen von „in gesellschaftlichen Fragen bitte nicht zu konsequent“ das Folterverbot genannt – und ich glaube wirklich, dass das unbedingt gelten muss. Aktuelle Illustration: der Taser.

    Elektroschocks sind eine extrem populäre Foltermethode, und Taser sind schlicht Maschinen, um diese kompakt und schnell verabreichen zu können. Punkt. Klar kann es sein, dass mensch als Polizist_in in Situationen kommen mag, in denen Gewalt legitim erscheinen mag. Aber das ist keine hinreichende Rechtfertigung für Folter, genauso wie es, sagen wir, entführte Kinder nicht sind. Rechtfertige Folter in einem Fall, und du bist auf dem klassischen slippery slope: Es wird sich immer noch eine weiterer Fall finden, in dem Folter auch ok, am Schluss gar moralisch geboten ist. Es gibt wirklich genug andere Sorten von Gewalt, die mensch als Polizist_in anwenden kann.

    Die faktische Verletzung des Folterverbots ist der eigentliche Grund, warum mich die grausamen und tödlichen „Pilotversuche“ zu Tasern überall in der Republik so entsetzen.

    Ein weniger dramatischer Grund wird illustriert in der aktuellen Geschichte, nach der eine Polizistin in Minneapolis mal wieder einen Menschen aus Versehen umgepufft haben will: sie hätte sozusagen danebengegriffen, hätte ihr Opfer nur foltern und nicht gleich töten wollen (ok, das mit der Folter hat sie so nicht gesagt, sie bzw. der Polizeichef hat wohl eher von „tasern“ geredet).

    Mal abgesehen davon, dass ich hier guten Gewissens den Preis für die dümmste Ausrede des Monats verleihen kann – wenn Taser wirklich bedienungsgleich mit Polizeipistolen sind, dann müssen sich Hersteller, Beschaffer_innen und Einsetzende Vulkanladungen von Asche aufs Haupt streuen: Das ist genau das Problem. Die Polizistin fand ganz offenbar, sie könne Tasern, weil das „nicht so schlimm” wie Schusswaffen sei und so mit niedriger Schwelle angewandt werden kann. Also: sie fand das nicht nur, sie hat einfach so gehandelt.

    Genau diese Senkung der Hemmschwelle ist, weshalb Taser nicht gebaut werden dürfen und sie schon gar nichts in den Händen von Polizist_innen verloren haben. Sie ersetzen, jedenfalls gemäß der polizeilichen Logik der Minneapolis-Rechtfertigung (und auch der Erfahrung von Amnesty), keine Schusswaffen, sondern sie schaffen eine neue Klasse von scheinbar weniger einschneidender gewaltförmiger Problembehandlung durch die Polizei, und zu allem Überfluss noch eine, die anständige Menschen von Folter nicht unterscheiden können.

  • Reparaturgesetz zur Bestandsdatenauskunft

    Am Donnerstag hat der Bundestag die nächste Etappe im Marathon des Grundrechteabbaus genommen: ein Gesetz, das die Missachtung der Grundrechte aus diversen anderen Gesetzesvorhaben durch Weitertreiben zu heilen versucht. „Ich habe mir den Ringfinger abgesägt. Schneide ich mir noch den kleinen Finger ab, dann wird es bestimmt besser.”

    Konkret hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Mai bemängelt, wie nonchalant Behörden seit den 2013er Änderungen in Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengestz (TMG) allerlei Daten über Telekommunizierende – das umfasste durchaus auch PINs und PUKs, auch wenn das offenbar vielen Polizist_innen nicht klar war – von den Telekommunikationsunternehmen bestellen durften. Regierung und Parlament hatten nämlich befunden, es brauche dazu nicht mehr als im Wesentlichen einen Zuruf. Proponenten dieses dreisten Übergriffs hatten damals ernsthaft argumentiert, das sei ja im Groben wie im Telefonbuch nachsehen und brauche drum auch keinen stärkeren Schutz.

    Im Juni 2020 war sich der Bundestag dann nicht zu schade, nochmal dreistere Regeln – vor allem den ganz konkreten Anspruch aufs Rausrücken von Passwörtern – abzunicken, nämlich das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Wohlgemerkt: in Kenntnis der Argumentationen des Verfassungsgerichts, das genau diese Sorte von Generalermächtigung (aber leider auch nicht arg viel mehr) kritisiert hatte. Und offensichtlich ohne alle Bedenken wegen der semantischen Nähe von „Hasskriminalität“ zu „Gedankenverbrechen“.

    Das war sogar Bundespräsident Steinmeier, der als ehemaliger Dienstherr des BND sicher nicht als Aushängeschild menschenrechtlicher Prinzipientreue taugt, zu viel, und er verweigerte die Unterschrift unter die „Hasskriminalität“.

    Vor diesem Hintergrund kam nun dieses „Reparaturgesetz“, das die Spirale noch etwas weiter dreht; ein Muster, das von der „Anti-Terror“-Datei bekannt ist. Nach jedem Rüffel aus Karlsruhe genehmigt der Bundestag der Regierung eine noch krassere Version der verfassungswidrigen Regelung.

    Und das, finde ich, ist ein guter Anlass, nochmal den Stand der Dinge anzusehen, bevor er durch Dutzende Kilobyte Grundrechtsbarock (die am eigentlichen Verstoß natürlich fast nichts ändern) unkenntlich wird. Bevors losgeht, will ich kurz erwähnt haben, dass es noch reichlich Einzelgesetze gibt, die die Zugriffsrechte auf die Daten, um die es hier geht, nochmal speziell regeln, also etwa der Vorratsdatenspeicherungs- und Funkzellenabfrageparagraph §100g StPO oder Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder, die nochmal betonen, dass die diskutierten Daten auch fair game sind, wenn noch gar nichts passiert ist („Gefahrenabwehr“). Deren Funktion ist aber nicht, die in TKG und TMG formulierten Zugriffsrechte einzuhegen. Fast immer versuchen diese Gesetze, Verhältnismäßigkeitserwägungen auszuhebeln, die ansonsten die Nutzung der Tk-Daten durch die Polizei verbieten würden – und das klappt ja in der Regel auch ganz gut, weil niemand so viele dieser autoritären Machwerke wegklagen kann wie die Parlemente durchwinken.

    Bestandsdaten

    ...werden in §14 Abs 1 TMG definiert als Daten, die für „die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind“.

    Absatz 2 erlaubt breit („Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“) die Nutzung dieser Daten zu präventiven und repressiven Zwecken durch allerlei Polizeien und Geheimdienste. Darin ist auch das in seiner Komposition preiswürdige „zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ enthalten.

    Während in dem Bereich die Abfrage auf Zuruf stattfand, war bei zivilrechtlichen Ansprüchen (insbesondere auch nach lex facebook, dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“) eine Anordnung durch ein Landgericht vorgesehen.

    Mindeststandards für die Bestandsdaten werden in §111 TKG gesetzt [1]. Zu erfassen hat der Diensteanbieder (DA) nämlich:

    1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
    2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
    3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
    4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
    5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
    6. das Datum des Vertragsbeginns

    – und zwar auch dann, wenn er diese Daten gar nicht braucht. §111 TKG ist übrigens auch, was seit ein paar Jahren die unselige Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte begründet.

    Für den Zugriff auf diese Daten können Polizeien und Geheimdienste zwischen zwei Verfahren wählen.

    Erstens können sie (wie viele andere Behörden) den Umweg über die Bundesnetzagentur (BNetzA) gehen. Dazu schreibt §112 TKG („automatisiertes Auskunftsverfahren“) vor, dass die BNetzA in den Dateien des DA so recherchieren kann, dass der DA nicht merkt, was die BNetzA da so tut – ich wäre mal neugierig, ob es dazu wirklich technische Maßnahmen gibt oder ob diese Vertraulichkeit auf dem Erhebet-die-Herzen-Prinzip beruht.

    §112 Abs. 2 listet dann im Großen und Ganzen den gesamte Staatsapparat (insbesondere natürlich alle Polizeien und Geheimdienste) auf als anfrageberechtigt bei der BNetzA, und da der Abs. 1 erlaubt, auch mit unvollständigen Daten abzufragen, können all diese Behörden etwa „Daten von Leuten aus Wattenscheid, die 1982 geboren wurden“ bestellen; das ist ziemlich klar offiziell so gedacht, jedenfalls dem leicht verschämten „nicht benötigte Daten löscht [die anfragende Stelle] unverzüglich“ nach zu urteilen. Dass in irgendeinem Ministerium wer meinte, diese Datenschutz-Tautologie überhaupt ins TKG reinschreiben zu müssen, ist in ganz eigener Weise bezeichnend.

    Der andere Weg, um an Daten über Tk-Nutzer_innen zu kommen, ist das manuelle Auskunftsverfahren nach §113 TKG, das nur Polizeien und Geheimdiensten offen steht (und damit z.B. nicht der BaFin, die in §112 noch explizit eingeschlossen ist). Dabei reden die Behörden direkt mit den DAen. Erwähnenswert dabei, dass diese nach §113 Abs. 4 TKG ihren Kund_innen nicht sagen dürfen, was alles über sie, die Kund_innen, an die Behörden gegangen ist. Warum, so mögt ihr fragen, würde sich irgendwer die Arbeit machen, manuell anzufragen, wenn es doch auch das automatische Verfahren gibt? Nun, die automatischen Abfragen geben nicht mehr als die oben aufgeführten sechs Punkte. Im manuellen Verfahren kommen auch Bankverbindungen, Tarifdetails und überhaupt alles, was die DA so speichern dazu.

    Insbesondere, und das hat das BVerfG ganz wesentlich bewegt, die ganze Norm zu verwerfen, sieht der beanstandete 113er vor:

    Dies [Auskunftspflicht] gilt auch für Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird. [...] Für die Auskunftserteilung nach Satz 3 sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen.

    – beides Regelungen von atemberaubender Eingriffstiefe, an denen der Gesetzgeber, wenn auch mit kleinen Einschränkungen hinsichtlich der Anlässe, am Donnerstag festgehalten hat.

    Also: Die Regierung möchte gerne deine Passwörter bekommen können. Dass das technisch kompliziert ist, da nun hoffentlich in etwa jede_r Passwörter gar nicht mehr speichert (sondern nur deren Hashes), besorgt sie offenbar nicht.

    Der 113er spricht aber auch über Verkehrsdaten; die gehören zur zweiten Kategorie, die im TMG aufgemacht wird:

    Nutzungsdaten

    ...werden in §15 Abs. 1 TMG definiert das das, was es braucht um „die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen“. Im Gegensatz zu den Bestandsdaten, die erst im TKG konkretisiert werden, ist der Gesetzgeber bei diesen schon im TMG etwas präziser, denn er will „insbesondere“

    1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
    2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
    3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien

    unter Nutzungsdaten verstanden wissen – das ist wohl Erbe des Furors um die Vorratsdatenspeicherung, zumal im Zeitalter von Flatrate oder Volumentarif von all dem normalerweise nicht mehr viel übrigbliebe.

    Eine spezielle Sorte Nutzungsdaten (und die eigentlich saftigen) sind Verkehrsdaten nach §96 TKG, nämlich:

    1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten [zu denen in §98 TKG noch mehr zu lesen ist],
    2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
    3. den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,
    4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
    5. sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung [die in §97 genauer geregelt ist] notwendige Verkehrsdaten.

    §96 Abs 1 TKG klingt dann ziemlich streng: „Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Allerdings ist das Nicht-Übrige etwas wie Entgeltabrechnung – die nach §97 (3) TKG Speicherung bis zu sechs Monaten rechtfertigt –, Marketing bei entsprechender Einwilligung und insbesondere „andere gesetzliche Vorschriften“; gemeint ist natürlich die Vorratsdatenspeicherung, geregelt in §113b (der derzeit nicht angewandt wird, da ja die Vorratsdatenspeicherung mehrfach höchstrichterlich als groteske Missachtung von Grundrechten erkannt wurde).

    Jandl-Gedichte

    2021: Gesetze ähneln immer mehr konkreter Poesie.

    Und hier kommen wir zum vom BVerfG angemäkelten §113 TKG zurück, der nämlich vorsieht, dass sich Behörden in diesem manuellen Verfahren auch die 96er-Daten bei den DAen abholen können. Das gilt für alle Tk-Unternehmen, die mit über 100000 Kund_innen müssen sogar eine „gesicherte elektronische Schnittstelle“ bereitstellen. Immerhin: die Polizei kann noch nicht frei in den Datenbanken der DAen recherchieren: „Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 [im Wesentlichen: Textform, es geht um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, und Absender ist Polizei oder Geheimdienst] genannten formalen Voraussetzungen geprüft und die weitere Bearbeitung des Verlangens erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben wird“ (§113 Abs. 5 TKG).

    Und jetzt?

    Soweit erkennbar, tut das am Donnerstag abgenickte Gesetz alles, um den hier umrissenen (und vom BVerfG als unhaltbar erkannten) Zustand zu erhalten und zu vertiefen. Wer den Entwurf in Bundestagsdrucksache 19/25294 ansieht, erkennt das Muster: Ab Seite 5 wird über 30 Seiten genauer ausgeführt, was die alte Regelung „auf …

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