Mit einiger Verspätung habe ich gerade Bundestagsdrucksache 19/15346 durchgelesen, hauptsächlich, um herauszufinden, wie es wohl mit PIAV weitergegangen ist, dem dystopischen Projekt des BKA, dem Wildwuchs der Polizeidatenbanken ausgerechnet dadurch ein Ende zu machen, dass im Wesentlichen alle alles finden und lesen können (gut, das ist jetzt etwas vereinfachend, aber aus allen Erfahrungen mit dem bestehenden BKA nicht sehr weit extrapoliert).
Der Lerneffekt der Lektüre in Sachen PIAV war überschaubar, aber dafür bin ich auf eine beim BKA betriebene Datei „Übersicht offener Haftbefehle PMK“ gestoßen, die so beschrieben wird:
Wenn ich die Spalte 6 (vom Innenministerium etwas unzutreffend „Zweck“ überschrieben) richtig interpretiere, lässt das BKA bei jedem Haftbefehl (die kommen vermutlich wegen der ebenfalls beim BKA liegenden Haftdatei bei ihnen vorbei) eine Abfrage gegen ihre verschiedenen Datenbanken laufen. Dabei wäre schon mal interessant, welche das konkret sind: Nur der KAN? Die Gewalttäter-Dateien? Auch die Top-Secret-Amtsdateien?
Sofern sich bei dieser Suche an der zu verhaftenden Person ein personengebundener Hinweis (PHW) wie LIMO, REMO oder AUMO zeigt, wird offenbar ein neuer Eintrag in dieser Haftbefehl-PMK-Datei generiert, und zwar ganz egal, ob die der Haftstrafe zugrundeliegende Straftat irgendwas mit mutmaßlichen Gesinnungen zu tun haben könnte oder nicht.
Ich hätte dazu ein paar Fragen:
- Hat da jemals jemand einen tatsächlichen Zweck formuliert? Also anfangend mit: „Wenn jemand wegen eines Waffendelikts einfahren soll und es ist ein Fascho, dann ist es gut™, wenn wir wissen, dass ein Fascho und nicht nur irgendwer wegen eines Waffendelikts einfahren soll.“
- Hat dann wer gesagt, wie „dann ist es gut“ zu irgendeinem Nutzen werden könnte, der dem doch recht drastischen Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen proportional sein könnte?
- Warum brauchts dann dazu, Schwarzfahrende mit und ohne Protesthintergrund verschieden zu behandeln? Ich biete übrigens eine 1:1-Wette an, dass von den Leuten, deren politischer PHW irgendeine Wurzel in der Realität hat, die breite Mehrheit Linke sind, die wegen entweder Dope oder Schwarzfahren einfahren sollen; meine Fantasie reicht nicht, für so eine Speicherung auch nur irgendeine Rechtfertigung zu finden jenseits von „lass uns die Zecken noch etwas ärgern“.
- Hat da jemals jemand von einer Datenschutzbehörde draufgeschaut? Meine Arbeitshypothese: Die Prüfenden hat der Schlag getroffen, weshalb sie das nicht gleich laut im Datenschutzbericht angeprangert haben (dem BKA untersagen können sie ja leider in der Praxis nicht viel).
Als schwacher Trost bleibt, dass die PHWs, die in den verschiedenen Datenbanken so vergeben sind, selbst weitgehend beliebig sind und Datenschutzprüfungen nur in Ausnahmefällen überstehen. Das setzt zumindest mal große Fragezeichen hinter die Eignung dieser Datei für eigentlich alles, denn Leute im Wesentlichen nach dem Zufallsprinzip in eine Datei stecken mag beim BKA Routine sein, für alle anderen ist es schlicht fieser Quatsch.
Das tröstet ein wenig, denn menschenrechtsfeindlicher Quatsch schlägt immerhin nur nach dem Zufallsprinzip ein. Das ist immer noch besser als zielgerichtete Spezialunterdrückung für politisch aktive Menschen.
Nachtrag (2021-06-05)
Stellt sich raus: Das ist in Wirklichkeit relativ harmlos und jedenfalls nicht die Idee der Polizei. Die Datei wurde eingerichtet, um Bundestagsanfragen zu offenen Haftbefehlen gegen vermutliche FaschistInnen beantworten zu können, und weil das BKA extremistisch der Extremismustheorie anhängt, haben sie dann gleich alles, was sie in PMK einordnen, in eine Datei gekippt. Warum sie nicht einfach ein bisschen SQL laufen lassen zur Beantwortung der Anfragen, verstehe ich nicht ganz; freie Anfragen über so kitzligen Beständen sind zwar vom Datenschutz her ziemlich kritisch, aber wenn die Ausgabe so stark aggregiert ist wie hier, wäre das sicher milder gegenüber einer eigenen und dauerhaften Datenbank-Tabelle (einem View?).
Auf der anderen Seite: Wenn die Polizei diese Tabelle gar nicht wollte, bleibt als Haupt-Ärger vor allem die völlig unklare Zweckbestimmung. Hätten sie gleich gesagt, worum es geht, hätte ich mir den ganzen Post sparen können.