Einem militanten Pazifist wie mir geht das Herz derzeit natürlich oft auf, da ja allenthalben Wladimir Putin heftig gescholten wird dafür, dass er für seine (und damit bis auf Weiteres auch die nationalen russischen) Interessen Menschen töten lässt – die Monströsität entsprechender Ideen hatte ich ja schon im letzten September und davor im Januar angeprangert.
Leider schließt sich mein Herz dann allzu oft zumindest gegenüber weiten Teilen der öffentlichen Meinung wieder, denn fast immer geht der Ausdruck von Abscheu gegenüber dem Putin'schen Morden über in die Forderung, „wir“ (sc.[1] „unsere“ Regierung) müssten nun aber viel mehr tun, damit „wir“ dann auch besser für „unsere“ (sc. der Regierung) Interessen töten können. Und es sei nicht hinnehmbar, dass „wir“ (sc. die Bundeswehr) gerade nicht hinreichend gut töten könnten. Nur vorsorglich und nebenbei möchte ich zur Erzählung von der kaputten Bundeswehr gehöriges Misstrauen anmelden: if only it were true.
Immerhin kommen diese Appelle an Wehr- und Tötungsbereitschaft derzeit noch oft im Flauschkostüm daher: es ist wirklich auffällig, wie viele Hunde und Katzen aus den aktuellen Kriegsbildern äugen. Die beiden Kitschbeispiele im Titelfoto sind wirklich nur zufällig aus einem großen Korpus gegriffen, auch heute sind in der taz wieder Bilder von ukrainischen Frauen, die Katzen tragen.
Klar: Das ist mir viel lieber als harte Männer mit großen Knarren. Das Narrativ von „wir müssen die Tiere vor Putins Grausamkeit retten“ (und deshalb 100 Milliarden Sondervermögen fürs Töten einstellen) relativiert sich allerdings schon deshalb, weil ein jedenfalls vom Flauschfaktor her bemerkenswerter, in Wahrrheit aber sowohl menschen- als auch tierrechtlich ernster Skandal in den Cat Content-Medien im Wesentlichen untergegangen ist. Ich zitiere aus der Zeitung der Roten Hilfe 1/2022 (S. 23):
Weil die Tierschutz-Hundeverordnung seit Jahresbeginn den Einsatz so genannter Zug- und Stachelhalsbänder verbietet, fürchten die Polizeien des Bundes und der Länder um ihre bei Demonstrationen, Fußballspielen usw. eingesetzten „Schutzhunde“ – sie werden sowohl in der Ausbildung als auch bei jährlichen Trainings mit solchen Halsbändern gequält, um im Einsatz auch beim Anziehen eines normalen Halsbandes in Erinnerung der Schmerzen Befehle auszuführen. Stellten einige Länder ihre Hunde kurzzeitig außer Dienst, suchen sie nun Wege, die Tiere weiter als Waffen abzurichten und einzusetzen. Berlin etwa sieht die Verordnung als nur Ausbildung und Training, nicht aber den Einsatz betreffend, Niedersachsen will im Bundesrat eine Tierquäl-Ausnahme-Erlaubnis für die Polizei erreichen. Brandenburg ignoriert die Verordnung komplett: Es sei nur verboten, Tieren „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen zuzufügen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fürchtet ohne Stachelhalsbänder gar „fatale Auswirkungen auf die innere Sicherheit“.
Das Thema Rüstung für den Tierschutz hat Aspekte, die überraschen mögen. Ich bin auf einen Artikel aus dem lokalen Boulevardmedium hingewiesen worden, in dem steht:
Unter dem schrecklichen Krieg in der Ukraine leidet nicht nur die dortige Zivilbevölkerung. Viele der Millionen flüchtenden Menschen haben ihre geliebten Haustiere wie Hunde, Katzen oder Frettchen dabei.
Öhm… Frettchen? Stellt sich jedenfalls raus, dass das auch anderweitig ein Thema ist:
Ukrainische Haustiere sind in bayerischen Flüchtlingsunterkunft neuerdings willkommen. […] Die Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden wurden angewiesen, bei der Aufnahme von Haustieren ukrainischer Geflüchteter großzügig zu sein.
[…] Eigentlich seien die Unterkünfte nicht auf Haltung von Haustieren ausgelegt, erklärt das Ministerium. Aber ein Haustier könne eine wichtige Stütze nach Kriegserfahrung und Flucht sein. Man wolle Trennungen vermeiden.
Zu vergleichen ist das mit einem Urteil des VG Ansbach, AN 15 K 19.30225 vom (ausgerechnet) 20. April 2021, in dem das BAMF wie folgt paraphrasiert wird:
In den Gründen zum ablehnenden Teil ist zusammengefasst ausgeführt, der Klägerin [eine Frau aus Syrien] stehe kein originärer Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus § 3 Abs. 1 AsylG zu. Sie habe keine drohende oder bereits erlittene Verfolgung in ihrem Herkunftsland glaubhaft gemacht. Die Klägerin sei wegen der Kriegssituation ausgereist.
Das Gericht (Ansbach ist übrigens seit Napoleon bayrisch) hat die Klage abgewiesen.
[1] | Für den Fall, dass die schöne Abkürzung „sc.“ nicht allen geläufig ist (ich musste auch über 30 werden, bis ich ihr endlich begegnet bin): Das steht für scilicet, und das wiederum für scire licet, was ich verwendungsgeschichtlich inspiriert und frei als „wie jedeR wissen dürfte” übersetzen würde. Mit anderen Worten ist das einsetzbar wie „d.h.“, nur vielleicht mit einem Unterton von „selbstverständlich“ oder so, und noch mit dem Bonus von „Latein, das nicht jede_r kennt“. Also: In jeder Richtung der Jackpot für bildungsbürgerliche Nerds. |
Zitiert in: Hart durchgreifen gegen Aggressoren? Ähm – ist das ein Wort?