• Das letzte Bild

    Pale Blue Dot, hochgezoomt

    Das Pale Blue Dot-Bild, mit Gimps Lens Distortion ordentlich verhackstückt, damit es auch wirklich blassblau wird.

    In meinem asynchronen Radio habe ich heute Voyager 3 gehört, ein Feature über... na ja, alles mögliche, insbesondere aber die kulturellen Implikationen der Golden Records an Bord der Voyagers. Streckenweise wars großartig; manchmal sind diese freistil-Features ja offensiv langweilig, aber dann lassen mich solche Highlights doch immer an meiner (na ja, der meines Computers) Mitschneideroutine am Sonntagabend festhalten.

    In dieser Sendung gab es erstmal ein paar Genau-mein-Humor-Witze zu den Platten, etwa:

    Warum ist da nicht mehr Bach drauf? – Wir wollten nicht so angeben.

    Gefakte Durchsage der (vielleicht der NASA): Es ist nicht viel, aber es ist die erste Nachricht einer fremden Zivilisation. Vier Worte: Send more Chuck Berry.

    Natürlich sind die Golden Records selbst schon zutiefst anrührend und romatisch. Aber dann kam gegen Ende der Sendung noch etwas, das ich, nennt mich einen irren Nerd, besonders anrührend fand. Sie haben nämlich die Geschichte vom Pale Blue Dot (PBD) erzählt, nach dem Voyager 1, bevor die Kamera endgültig abgeschaltet wurde, umgedreht wurde und aus gut 40 Astronmischen Einheiten Entfernung die Erde portraitiert hat.

    Diese Geschichte kannte ich als Carl-Sagan-Fan natürlich schon, aber in dieser Darstellung klang es so, als sei der PBD das letzte Bild der Kamera gewesen, und dabei kam mir der ergreifende Gedanke: oh wow, da haben sie das Bild der Erde sozusagen in die Netzhaut der sterbenden Kamera (ihr Band) eingebrannt, und wenn dann dermaleinst Aliens die Sonde bergen, würden sie das eben diese Erinnerung an die Ursprungswelt dort noch finden.

    Leider ist das natürlich alles Quatsch. Erstens war das PBD-Bild gar nicht das letzte, das die Kamera geschossen hat, schon, weil die Kamera (wie eigentlich immer noch alle wissenschaftlichen Kameras in der Astronomie) monochrom war und es drum schon mal drei Aufnahmen gewesen wäre, aber auch, weil Voyager als Teil der Rückschau einen ganzen Haufen anderer Aufnahmen machte und so zuletzt vielleicht die Sonne oder Neptun angeschaut hat, aber nicht die Erde.

    Aber selbst wenn die Erd-Bilder die letzten gewesen wären, wären sie wahrscheinlich nicht auf dem Bandlaufwerk geblieben, denn die Voyagers nehmen ja immer noch Daten, und ich habe bis eben angenommen, dass die immer noch auf dem Bandlaufwerk zwischengespeichert werden. Allerdings berichtet hackaday, dass zumindest Voyager 1 inzwischen offenbar kein übers RAM funktioniert (beeindruckend, denn alle drei Rechner an Bord kommen zusammen gerade so über 64kB).

    Leider würde es auch nichts helfen, wenn es das PBD-Bild irgendwie geschafft hätte, trotz der weiteren Aktivitäen von Voyager 1 auf dem Band zu bleiben: Selbst bei den tiefen Temperaturen dort draußen wird die Magnetisierung des Bandes allein schon wegen der kosmischen Strahlung bald verschwunden sein. Die Aliens werden eben leider doch nicht die Erde als letztes Bild der sterbenden Kamera verewigt sehen. Schade.

    Ach übrigens: Voyager 1 steht übrigens gerade im Schlangenträger. Ganz einsam. Was auch eine gewisse Romantik hat, denn im Schlangenträger steht auch der einsamste Stern am Himmel.

  • Reparaturgesetz zur Bestandsdatenauskunft

    Am Donnerstag hat der Bundestag die nächste Etappe im Marathon des Grundrechteabbaus genommen: ein Gesetz, das die Missachtung der Grundrechte aus diversen anderen Gesetzesvorhaben durch Weitertreiben zu heilen versucht. „Ich habe mir den Ringfinger abgesägt. Schneide ich mir noch den kleinen Finger ab, dann wird es bestimmt besser.”

    Konkret hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Mai bemängelt, wie nonchalant Behörden seit den 2013er Änderungen in Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengestz (TMG) allerlei Daten über Telekommunizierende – das umfasste durchaus auch PINs und PUKs, auch wenn das offenbar vielen Polizist_innen nicht klar war – von den Telekommunikationsunternehmen bestellen durften. Regierung und Parlament hatten nämlich befunden, es brauche dazu nicht mehr als im Wesentlichen einen Zuruf. Proponenten dieses dreisten Übergriffs hatten damals ernsthaft argumentiert, das sei ja im Groben wie im Telefonbuch nachsehen und brauche drum auch keinen stärkeren Schutz.

    Im Juni 2020 war sich der Bundestag dann nicht zu schade, nochmal dreistere Regeln – vor allem den ganz konkreten Anspruch aufs Rausrücken von Passwörtern – abzunicken, nämlich das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Wohlgemerkt: in Kenntnis der Argumentationen des Verfassungsgerichts, das genau diese Sorte von Generalermächtigung (aber leider auch nicht arg viel mehr) kritisiert hatte. Und offensichtlich ohne alle Bedenken wegen der semantischen Nähe von „Hasskriminalität“ zu „Gedankenverbrechen“.

    Das war sogar Bundespräsident Steinmeier, der als ehemaliger Dienstherr des BND sicher nicht als Aushängeschild menschenrechtlicher Prinzipientreue taugt, zu viel, und er verweigerte die Unterschrift unter die „Hasskriminalität“.

    Vor diesem Hintergrund kam nun dieses „Reparaturgesetz“, das die Spirale noch etwas weiter dreht; ein Muster, das von der „Anti-Terror“-Datei bekannt ist. Nach jedem Rüffel aus Karlsruhe genehmigt der Bundestag der Regierung eine noch krassere Version der verfassungswidrigen Regelung.

    Und das, finde ich, ist ein guter Anlass, nochmal den Stand der Dinge anzusehen, bevor er durch Dutzende Kilobyte Grundrechtsbarock (die am eigentlichen Verstoß natürlich fast nichts ändern) unkenntlich wird. Bevors losgeht, will ich kurz erwähnt haben, dass es noch reichlich Einzelgesetze gibt, die die Zugriffsrechte auf die Daten, um die es hier geht, nochmal speziell regeln, also etwa der Vorratsdatenspeicherungs- und Funkzellenabfrageparagraph §100g StPO oder Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder, die nochmal betonen, dass die diskutierten Daten auch fair game sind, wenn noch gar nichts passiert ist („Gefahrenabwehr“). Deren Funktion ist aber nicht, die in TKG und TMG formulierten Zugriffsrechte einzuhegen. Fast immer versuchen diese Gesetze, Verhältnismäßigkeitserwägungen auszuhebeln, die ansonsten die Nutzung der Tk-Daten durch die Polizei verbieten würden – und das klappt ja in der Regel auch ganz gut, weil niemand so viele dieser autoritären Machwerke wegklagen kann wie die Parlemente durchwinken.

    Bestandsdaten

    ...werden in §14 Abs 1 TMG definiert als Daten, die für „die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind“.

    Absatz 2 erlaubt breit („Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“) die Nutzung dieser Daten zu präventiven und repressiven Zwecken durch allerlei Polizeien und Geheimdienste. Darin ist auch das in seiner Komposition preiswürdige „zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ enthalten.

    Während in dem Bereich die Abfrage auf Zuruf stattfand, war bei zivilrechtlichen Ansprüchen (insbesondere auch nach lex facebook, dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“) eine Anordnung durch ein Landgericht vorgesehen.

    Mindeststandards für die Bestandsdaten werden in §111 TKG gesetzt [1]. Zu erfassen hat der Diensteanbieder (DA) nämlich:

    1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
    2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
    3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
    4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
    5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
    6. das Datum des Vertragsbeginns

    – und zwar auch dann, wenn er diese Daten gar nicht braucht. §111 TKG ist übrigens auch, was seit ein paar Jahren die unselige Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte begründet.

    Für den Zugriff auf diese Daten können Polizeien und Geheimdienste zwischen zwei Verfahren wählen.

    Erstens können sie (wie viele andere Behörden) den Umweg über die Bundesnetzagentur (BNetzA) gehen. Dazu schreibt §112 TKG („automatisiertes Auskunftsverfahren“) vor, dass die BNetzA in den Dateien des DA so recherchieren kann, dass der DA nicht merkt, was die BNetzA da so tut – ich wäre mal neugierig, ob es dazu wirklich technische Maßnahmen gibt oder ob diese Vertraulichkeit auf dem Erhebet-die-Herzen-Prinzip beruht.

    §112 Abs. 2 listet dann im Großen und Ganzen den gesamte Staatsapparat (insbesondere natürlich alle Polizeien und Geheimdienste) auf als anfrageberechtigt bei der BNetzA, und da der Abs. 1 erlaubt, auch mit unvollständigen Daten abzufragen, können all diese Behörden etwa „Daten von Leuten aus Wattenscheid, die 1982 geboren wurden“ bestellen; das ist ziemlich klar offiziell so gedacht, jedenfalls dem leicht verschämten „nicht benötigte Daten löscht [die anfragende Stelle] unverzüglich“ nach zu urteilen. Dass in irgendeinem Ministerium wer meinte, diese Datenschutz-Tautologie überhaupt ins TKG reinschreiben zu müssen, ist in ganz eigener Weise bezeichnend.

    Der andere Weg, um an Daten über Tk-Nutzer_innen zu kommen, ist das manuelle Auskunftsverfahren nach §113 TKG, das nur Polizeien und Geheimdiensten offen steht (und damit z.B. nicht der BaFin, die in §112 noch explizit eingeschlossen ist). Dabei reden die Behörden direkt mit den DAen. Erwähnenswert dabei, dass diese nach §113 Abs. 4 TKG ihren Kund_innen nicht sagen dürfen, was alles über sie, die Kund_innen, an die Behörden gegangen ist. Warum, so mögt ihr fragen, würde sich irgendwer die Arbeit machen, manuell anzufragen, wenn es doch auch das automatische Verfahren gibt? Nun, die automatischen Abfragen geben nicht mehr als die oben aufgeführten sechs Punkte. Im manuellen Verfahren kommen auch Bankverbindungen, Tarifdetails und überhaupt alles, was die DA so speichern dazu.

    Insbesondere, und das hat das BVerfG ganz wesentlich bewegt, die ganze Norm zu verwerfen, sieht der beanstandete 113er vor:

    Dies [Auskunftspflicht] gilt auch für Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird. [...] Für die Auskunftserteilung nach Satz 3 sind sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen.

    – beides Regelungen von atemberaubender Eingriffstiefe, an denen der Gesetzgeber, wenn auch mit kleinen Einschränkungen hinsichtlich der Anlässe, am Donnerstag festgehalten hat.

    Also: Die Regierung möchte gerne deine Passwörter bekommen können. Dass das technisch kompliziert ist, da nun hoffentlich in etwa jede_r Passwörter gar nicht mehr speichert (sondern nur deren Hashes), besorgt sie offenbar nicht.

    Der 113er spricht aber auch über Verkehrsdaten; die gehören zur zweiten Kategorie, die im TMG aufgemacht wird:

    Nutzungsdaten

    ...werden in §15 Abs. 1 TMG definiert das das, was es braucht um „die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen“. Im Gegensatz zu den Bestandsdaten, die erst im TKG konkretisiert werden, ist der Gesetzgeber bei diesen schon im TMG etwas präziser, denn er will „insbesondere“

    1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
    2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und
    3. Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien

    unter Nutzungsdaten verstanden wissen – das ist wohl Erbe des Furors um die Vorratsdatenspeicherung, zumal im Zeitalter von Flatrate oder Volumentarif von all dem normalerweise nicht mehr viel übrigbliebe.

    Eine spezielle Sorte Nutzungsdaten (und die eigentlich saftigen) sind Verkehrsdaten nach §96 TKG, nämlich:

    1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten [zu denen in §98 TKG noch mehr zu lesen ist],
    2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
    3. den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,
    4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
    5. sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung [die in §97 genauer geregelt ist] notwendige Verkehrsdaten.

    §96 Abs 1 TKG klingt dann ziemlich streng: „Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Allerdings ist das Nicht-Übrige etwas wie Entgeltabrechnung – die nach §97 (3) TKG Speicherung bis zu sechs Monaten rechtfertigt –, Marketing bei entsprechender Einwilligung und insbesondere „andere gesetzliche Vorschriften“; gemeint ist natürlich die Vorratsdatenspeicherung, geregelt in §113b (der derzeit nicht angewandt wird, da ja die Vorratsdatenspeicherung mehrfach höchstrichterlich als groteske Missachtung von Grundrechten erkannt wurde).

    Jandl-Gedichte

    2021: Gesetze ähneln immer mehr konkreter Poesie.

    Und hier kommen wir zum vom BVerfG angemäkelten §113 TKG zurück, der nämlich vorsieht, dass sich Behörden in diesem manuellen Verfahren auch die 96er-Daten bei den DAen abholen können. Das gilt für alle Tk-Unternehmen, die mit über 100000 Kund_innen müssen sogar eine „gesicherte elektronische Schnittstelle“ bereitstellen. Immerhin: die Polizei kann noch nicht frei in den Datenbanken der DAen recherchieren: „Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf Einhaltung der in Absatz 2 [im Wesentlichen: Textform, es geht um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, und Absender ist Polizei oder Geheimdienst] genannten formalen Voraussetzungen geprüft und die weitere Bearbeitung des Verlangens erst nach einem positiven Prüfergebnis freigegeben wird“ (§113 Abs. 5 TKG).

    Und jetzt?

    Soweit erkennbar, tut das am Donnerstag abgenickte Gesetz alles, um den hier umrissenen (und vom BVerfG als unhaltbar erkannten) Zustand zu erhalten und zu vertiefen. Wer den Entwurf in Bundestagsdrucksache 19/25294 ansieht, erkennt das Muster: Ab Seite 5 wird über 30 Seiten genauer ausgeführt, was die alte Regelung „auf …

  • Es waren die Läden

    Na gut, und/oder die Schulen. Meine Vorhersage vom 16.1. jedenfalls, nach der sich der damas fast zwei Wochen alte Abwärtstrend bei der Intensivbelegung (als hierzulande einzige halbwegs zuverlässige Maßzahl fürs Infektionsgeschehen) in etwa in der Folgewoche nach oben wenden würde, war falsch. Die fallende Intensivbelegung setzt sich fort, plusminus exponentiell mit einer Halbierungszeit von gut sechs Wochen:

    Plot: Gerade in Log/log

    (die Achsen wären ähnlich wie am 16.1., aber darauf kommts mir hier nicht an).

    Nachdem vor drei oder vier Wochen zumindest anekdotisch und von hier aus gesehen nicht viel mehr Heimarbeit lief als vor Weihnachten, bleibt dann wohl nur der Schluss, dass meine Überzeugung, Ansteckungen fänden vor allem in den Betriebe und beim Berufspendeln statt, falsch war – während sich die Schätzung von einer Verzögerung von rund drei Wochen zwischen Ansteckungen und Intensivzahlen wohl als recht robust erweist.

    Denn dann reflektiert die Wende von wachsender zu fallender Intensivbelegung vom 4.1. ziemlich klar die weitgehende Schließung der Läden und Schulen rund um den 16.12. Schade, dass beides wieder so parallel lief, denn so bleibt es schwierig, rauszufinden, was dann was ausgemacht hat.

    Und: Dann war der große Ausbruch Anfang Dezember wirklich das Weihnachtsshopping? Tödlicher Konsum my ass.

  • Antisprache: Digitalisierung

    Wenn Menschen miteinander reden, kann das verschiedene Gründe haben. Sie können gemütlich plaudern, sie können sich beschimpfen, sie können versuchen, sich Kram zu verkaufen – sie können aber auch einen Diskurs führen, also Ideen austauschen, entwickeln oder kritisieren. Für die letztere Funktion ist eine Sprache sehr hilfreich, die klar und präzise ist, in der insbesondere Begriffe nachvollziehbare „Signifikate“ (also Mengen von bezeichneten „Objekten der Anschauung oder des Denkens”) in der wirklichen Welt haben.

    Oft genug aber haben Sprecher_innen genau an Klarheit und Präzision kein Interesse – ganz besonders, wenn von oben nach unten kommuniziert wird. Herrschaft funktioniert besser, wenn den Beherrschten nicht ganz so klar wird, dass ihr Wille, ihre Interessen, im Hintergrund stehen. Dann sind plötzlich Begriffe hilfreich, die Gedanken verwirren, nicht klären, die Informationen nicht übertragen, sondern zerstreuen. „Globalisierung“ ist ein Beispiel oder auch „Arbeitgeber“, „Verantwortung“ „Terrorismus“ oder „Lernzielkontrolle“ sind weitere.

    Für Begriffe, die so funktionieren, bin ich irgendwann mal auf den Begriff Antisprache gekommen: So wie Antimaterie und Materie, zusammengebracht, zu Strahlung reagieren, reagieren Antisprache und Sprache zu... ach, ich hätte jetzt gerne „Verstrahlung“ gesagt, weil es so gut passt, aber nein: letztlich Verwirrung.

    Das Stück Antisprache, das (vielleicht gemeinsam mit „Populismus“) in den letzten paar Jahren die steilste Karriere genommen hat, ist „Digitalisierung”. Der Begriff ist fast nicht kritisiert worden, jedenfalls nicht aus der Perspektive, was das eigentlich sei und ob das, was da alles drunter fallen soll, überhaupt irgendwie zusammengehört. Ich kann mal wieder nicht lügen: eine Motivation für dieses Blog war, mal öffentlich dazu zu ranten.

    Tatsächlich gehören die unzähligen Dinge, die unter „Digitalisierung” subsumiert werden (die „Extension des Konzepts“ sagt der Semantiker in mir) nämlich schlicht nicht zusammen. Noch nicht mal „halt was mit Computern“ umfasst, sagen wir, Automatisierung in der Industrie, Habituierung der Menschen an extern kontrollierte Ausspielkanäle von Medien und Waren („smartphones“, „smart TVs“), Rechnernutzung in Bildung und Ausbildung, Ausweitung des Netzzugangs, Sensoren aller Art in politischer und sozialer Repression, die Wikipedia, Dauererfassung von Herzfrequenz und Körpertemperatur, Open Access in der Wissenschaft und „autonome“ Autos (was wiederum nur ein kleiner Ausschnitt von dem ist, was mit „Digitalisierung“ schon so bemäntelt wurde. Weil ja da eben auch tatsächlich freundliche und nützliche Dinge dabei sind, taugt auch nicht mein zeitweiser Versuch einer Definition: „Digitalisierung ist, wenn wer will, dass andere Computer benutzen müssen“.

    Wenn das alles nichts miteinander zu tun hat, warum würde jemand all diese Dinge in einen Topf werfen wollen, einmal umrühren und dann „Digitalisierung“ draufschreiben? Und warum kommt das Wort eigentlich jetzt, wo eigentlich so gut wie alles, was von Rechnereinsatz ernsthaft profitiert, schon längst computerisiert ist?

    Wie häufig bei Antisprache verbinden sich da verschiedene Interessen, und am Anfang steht meist ein letztlich politisches Interesse an Tarnung. Wer „Digitalsierung“ sagt, definiert Rechnereinsatz als Sachzwang, und das ist saubequem, wenn mensch mit Leuten redet, deren Arbeit dabei verdichtet wird, die enger überwacht werden, ihr Einkommen verlieren oder ganz schlicht keinen Lust haben, noch ein Gerät um sich zu haben, von dem sie nichts verstehen. „Digitalisierung“ klingt wie etwas, das passiert, nicht wie etwas, das wer macht.

    Ein Hinweis darauf, dass „Digitalisierung“ etwas mit der Durchsetzung von EDV-Einsatz gegen unwillige Untergebene zu tun haben könnte, liefert übrigens auch, dass der Begriff im deutschen Sprachraum so groß ist (und warum es etwa auf Englisch kein „digitisation“ in vergleichbarer Rolle gibt): es gibt hier ein vergleichsweise breites Bewusstsein für Datenschutz (gelobt sei der Volkszählungsboykott der 1980er!), und je klarer jeweils ist, was Leute jetzt mit Computern machen sollen, desto mehr Widerstand gibt es.

    Die Rede von „Digitalisierung“ kann also auch verstanden werden als die Reaktion der verschiedenen Obrigkeiten auf das (vorübergehende?) Scheitern von elektronischen Gesundheitskarten und Personalausweisen, auf regelmäßige Rückschläge bei Kameraüberwachung an der Bäckereitheke und Tippzählerei im Bürocomputer.

    Die Erleichterung der Durchsetzung „unpopulärer Maßnahmen“ (mehr Überwachung, mehr Komplikation, abstürzende Kühlschränke) durch Vernebelung der tatsächlichen Gründe und Interessen ist ein generelles Kriterium von Antisprache. Wo scheinbar kein realer Akteur etwas durchsetzt, sondern ein unerklärbarer Zeitgeist weht, müssen auch diese „Maßnahmen” nicht mehr begründet werden. Ganz besonders drastisch ist das derzeit in den Schulen, denn eigentlich weiß niemand so recht, was dort mit Computern in der Schule anzufangen wäre – jenseits von „wir machen in Physik einen Zeitlupenfilm und berechnen aus den Einzelbildern Momentangeschwindigkeiten“ habe ich da bisher noch nicht viel Glaubhaftes gehört. Na ja, ok, und dann halt noch jetzt gerade als Videotelefone, aber das hat natürlich außerhalb einer Pandemie für keine_n der Beteiligten Sinn.

    „Digitalisierung“ hat, wie viele andere Antisprache auch, einen Booster, nämlich die trojanische Semantik. Dabei wird Kram, den wirklich keine_r will, mit einer Hülle von Populärem umgeben. Beispielsweise ist „Digitalisierung“ in den Hirnen vieler Menschen mit dem (für sie) positiven Gedanken an ihr Mobiltelefon und die vielen schönen Stunden, die sie mit ihm verbringen, assoziiert.

    Wer nun offensiv stromkundenfeindliche Technik wie zeitauflösende Stromzähler („smart meter“) durchsetzen will, kann auf weniger Widerstand bei den künftigen Opfern hoffen, wenn sie diese „smart meter“ in einer Wohlfühl-Bedeutungswolke von TikTok und Tinder einhergeschwebt kommen. Sie sind nicht ein Datenschutz-Disaster, die kommen mit der Digitalisierung, sie sind doch nur ein kleiner Preis, den du für die tollen Möglichkeiten zu bezahlen hast, die dein Smartphone dir bietet.

    Das gehört auch etwas zur oben gestellten Frage, warum das Gerede von „Digitalisierung“ gerade dann so anschwoll, als eigentlich alles, was Rechner sinnvoll tun können, schon von ihnen erledigt wurde: Wenn die Branche weiter wachsen will, dürfen ihre Kund_innen noch weniger als zuvor danach fragen, wozu der autonom nachbestellende Kühlschrank eigentlich gut ist. „Digitalisierung“ wäre dann die schlichte Ansprache: Frage nicht nach dem Warum, denn alle machen jetzt Digitalisierung, und wenn du das nicht machst, bist du ein Bedenkenträger, der bald ganz furchtbar abgehängt sein wird.

    Ganz falsch ist das bestimmt nicht. Aber auch nicht die ganze Wahrheit, wofür ich neulich einen wunderbaren Beleg gefunden habe. Und der ist so toll, der ist Material für einen anderen Post.

  • An Xlib-based Screen Ruler in Python

    In my bad prediction (in both senses of the word) on what we'll see in the intensive care stations I've mentioned a screen ruler I've written.

    Well, since I've still not properly published it and I doubt I'll ever do that without further encouragement, let me at least mention it here. It's pyscreenruler.

    Nachtrag (2024-02-24)

    Actually, I have put it on codeberg now: https://codeberg.org/AnselmF/pyscreenruler.

    I've written it because all the other screen rulers for X11 I found in Debian (and a bit beyond) would only let you measure either horizontal or vertical lines. I, however, needed to measure slopes, as in this part of the curve for the SARS-2 patient count in German critical care stations:

    Plot: curve with a ruler

    – which, by the way, shows that, surprisingly to me, our patient numbers still go down exponentially (if slowly, with a halving time of almost two months). Hm. But today's point is pyscreenruler, which is what has produced the ruler in that image.

    When I wrote this last November, I quickly found Tkinter (which is what I still usually use to write quick graphical hacks) doesn't really support shaped windows – and anything but shaped windows would, I figured, be extremely painful here. Plain Xlib would make the shaping part relatively straighforward. So, I based the thing directly on the Xlib even for the remaining code.

    That brought forth fond memories of programs I wrote on Atari ST's GEM in the late 1980ies. For instance, with the explicit event loop; on the left code from November 2021, on the right code I touched last in March 1993 (according to the time stamp):

    def loop(self):                     void event_loop(watch *clstr)
       drag_start = False               { [...]
       while 1:
           e = self.d.next_event()        do
                                           { event =  evnt_multi(
           if e.type==X.DestroyNotify:        MU_MESAG|(clstr->on?MU_TIMER:0),
               sys.exit(0)                      2,0x0,1, [...]
                                              if (event&MU_MESAG)
           elif e.type==X.Expose:               handle_message(pipe,clstr);
               [...]                          if (event&MU_TIMER)
           elif e.type==X.KeyPress:             updclck(clstr);
               [...]                       }
           elif e.type==X.ButtonPress:     while(1);
               [...]                    }
    

    I'd not indent C like on the right any more.

    For the record, Xlib's next_event call looks simpler that GEM's evnt_multi because you configure all the various parameters – what events to listen for, timeouts, and so forth – in other calls.

    Oh, the contortions one has to go through to have updates when a part of the window is exposed (I'm playing it simple and just use offscreen pixmaps)! Or the fact that the whole thing will (I think) not run on displays with 8 and 16 bits of colour. Or the (seemingly) odd behaviour of programs if you do not at least implicitly wait for the window to be mapped (in actual pyscreenrules, I sidestep the problem by deferring all painting to the screen to the expose handler). And X won't tell you about mapping unless you ask for it. And so on. Note to self: Next time you write an Xlib program, let Christophe Tronche remind you of the various little quirks before hacking off.

    Anyway: If you need a rotatable ruler, install the python3-xlib package (that's really all it needs), download pyscreenruler, make it executable and start it. If you click and drag in the inner half of the ruler, you can move it around, if you click and drag on the outer parts, you can rotate the thing (which you can also do by hitting + and -).

    What's missing: Well, I could imagine letting people change the length of the thing (shift-drag on the edges, perhaps?), then giving length and angle in text somewhere. And it's thoroughly pixel-based right now, which it shouldn't be when there's displays with 200 dpi and more out there.

    Send mails and/or patches to make me properly fix it up. Since I've really missed it, I could even imagine packing it up for Debian...

  • Monströse Drohungen

    Titelseite des TPNW

    Heute ist ein historischer Tag. Denn endlich – nach über drei Jahren Ratifizierungsprozessen in verschiedenen Ländern – tritt der Atomwaffenverbotsvertrag TPNW in Kraft. Ab heute bricht Völkerrecht, wer Nuklearwaffen baut, besitzt oder mit ihrem Einsatz droht.

    Da sich die Bundesregierung nicht nehmen lässt, Atombomen werfen zu können („Nukleare Teilhabe“), denkt sie natürlich nicht dran, das auch zu unterschreiben. Der viel beschworene „Multilateralismus“ bedeutet aber, dass der Deutschlandfunk gerade nicht recht hat, wenn er heute meldet der TPNW sei in Kraft, „aber nicht in Deutschland“. Klar gilt er. Der Regierung ist nur der Bruch des Völkerrechts opportun.

    Wie furchtbar das wirklich ist, ist mir neulich wieder klar geworden, als ich nämlich „The Doomsday Machine“ von Daniel Ellsberg gelesen habe. Ellsberg, der mit den Pentagon Papers Anfang der 70er das dichte Propagandagebäude rund um den Vietnamkrieg zum Einsturz gebracht hat, hat in den 1950er und 1960er Jahren bei der RAND Corporation (quasi der originale „Think Tank“) für die US-Luftwaffe Atomkriegsplanung gemacht, und allein die Einblicke in die Ränke rund ums Pentagon lassen es wie ein Wunder erscheinen, dass der Atomkrieg noch nicht stattgefunden hat. Andererseits macht die Charakterisierung des damaligen Ministers Robert McNamara als zumindest im Vergleich eher besonnen Hoffnung, dass die politische Kontrolle des Militärs vielleicht nicht ganz so kaputt ist, wie mensch seit Eisenhowers Warnung vor dem militärisch-industriellen Komplex hätte meinen können.

    Was Ellsberg aber auch sehr gut macht: Er zeichnet nach, wie es überhaupt zu der selbst für Militärverhältnisse monströsen Idee gekommen ist, Städte des Kriegsgegners mitsamt all den dort wohnenden Leuten zu zerstören – einerseits aus der Kriegsführung verschiedener faschistischer Mächte, angefangen von italienischen Kolonialkriegen über Guernica bis Coventry. Und andererseits aus kühlen Sachzwängen, denen sich im Groben niemand mit auch nur ein wenig Herz oder Ethik entgegengestellt hat, denn auch im zweiten Weltkrieg stellte sich schon bald heraus, dass Präzisionsschläge eine Mär sind.

    Klar, es ist nicht viel netter, im Machtkampf (und was anderes sind Kriege halt ganz schlicht nicht) Soldat_innen zu töten. Aber von denen gibts schon mal viel weniger als vom Rest der Menschen, und die Soldat_innen könnten ja immerhin davonlaufen (was übrigens das Problem von Kriegen auf die denkbar eleganteste Weise lösen würde). Jedenfalls: Die Bombardierung gegnerischer Städte gehört schon so zu den ganz großen Widerlichkeiten (und nein, ich bin da nicht sehr über Dresden besorgt; speziell dazu empfehle ich aber Slaughterhouse Five des großartigen Kurt Vonnegut).

    Nuklearwaffen haben nun keinen plausiblen anderen Zweck als das Plätten von Städten und das Töten von deren Bevölkerungen – selbst in der verqueren Logik der Militärs gibt es kein militärisches Ziel, das Sprengkräfte im Megatonnenbereich brauchen würde. Der einzige ernsthafte Vorschlag, der da jemals vorgebracht wurde, war das Stoppen einer vorrückenden Armee, und das ist ganz offensichtlich etwas, das zuletzt so um die 1815 in den napoleonischen Kriegen ernstzunehmen war.

    Nein: Wer Atomwaffen hat, droht mit der Einäscherung gegnerischer Städte. So einfach ist das. Unsere Regierung tut das. Das ist ein Skandal. Und drum bin ich dankbar, dass der unermüdliche Friedensratschlag Heidelberg heute eine Demo für die Ratifizierung des TPNW in Heidelberg angemeldet hat. Ich war, trotz Regen, gerne dabei.

  • Ein Jahr ohne Terry Jones

    Heute vor einem Jahr ist Terry Jones gestorben (habe ich auf sofo-hd erfahren). Allein für die Regie beim ewigen Klassiker Life of Brian gedenke ich seiner gerne. Wofür ich ja jetzt dieses Blog habe.

    Die 1a Blasphemie, die Alien-Szene, die scharfsichtige Darstellung OECD-kompatibler Pädagogik („So 'eunt' is...?“ mit einem Schwert am Hals) und die gekonnte Verarbeitung der abgedroschenen Klischees der Historienschiken rund um Ben Hur würde eigentlich schon für eine Aufnahme des Films in den Olymp großer Kunst reichen.

    Vor allem aber sollte der Film Pflichtlektüre linker Aktivist_innen sein. Wer nämlich lange genug in linken Grüppchen unterwegs war, wird in eigentlich jeder Szene Vertrautes erblicken, ohne das wir, glaube ich, alle schon ein ganzes Stück weiter wären. Der blinde Hass zwischen Judean People's Front und People's Front of Judea, das „this calls for... immediate discussion“ statt einfach mal vor die Tür zu gehen (und der folgende Paternalismus), der zumindest mal alberne Versuch, patriotische Gefühle für eine (vielleicht) fortschrittliche Idee einzuspannen („What have the Romans ever done for us?“), das gegenseitige Abmetzeln über Fragen, die sich vernünftige Menschen gar nicht stellen würden („we were here first“ unter Pilatus' Palast), sinnlose Opferbereitschaft aus einem Bedürfnis nach größtmöglicher Reinheit heraus („We are the Judean People's Front. Crack suicide squad.“ vor dem Massenselbstmord), die große (autoritäre) Versuchung, einer „Bewegung“ anzugehören („Yes, we are all different!“) und so fort: Fast alles, was es an Irrsinn gibt, der (glücklicherweise nicht nur) fortschrittliche Kämpfe lähmt, findet sich in diesem Film.

    Mein Tipp: Jeden Karfreitag mal reinschauen.

    Was ich bisher nicht wusste: Den Film gibts überhaupt nur, weil Ex-Beatle George Harrison eingesprungen ist, als die ursprüngliche Produktionsfirma nach dem Lesen des Skripts den Geldhahn zugedreht hatte (vgl. rational wiki, der noch ein paar weitere Geschichten dazu hat).

    Die Welt ist klein.

  • Großes Leid, Große Verwirrung

    Das Gerede von „Arbeitsplatzverlusten“ fasziniert mich in seiner Absurdität immer wieder: an sich wärs ja erfreulich, wenn wir den Krempel, den wir verbrauchen wollen, auch mit weniger Arbeit herstellen könnten. Das stoßseufzende „Endlich Freitag“, das die ARD derzeit freitags nach der Tagesschau sendet, demonstriert gut, dass auch im Wesentlichen der Rest der Welt Lohnarbeit nur bedingt für angenehm hält.

    Heute morgen hat im Deutschlandfunk der Familienminister von NRW (der, vielleicht etwas überraschend in diesem Amt, auch stellvertretender Minsterpräsident ist), auf dies Umkehr von Mittel und Zweck noch eins draufgelegt:

    Was aber auch noch mal wichtig ist, das möchte ich ausdrücklich betonen, auch für das Vertrauen in der Bevölkerung, ist, dass die Gruppen, die jetzt hier unter dem Lockdown am meisten leiden, weil sie ihre Berufe nicht ausüben können...

    Also... die schlimmsten Leiden im Lockdowns sind in der Welt von Joachim Stamp ein paar freie Wochen, zumal in Jobs, die jetzt mal garantiert keinen Spaß machen: Kellnern, Tresendienst im Fitness-Studio, so Zeug halt. Uiuiui.

    Klar wären die ernsthaften Probleme dieser Leute – ihre Existenzängste – einfach durch verlässliche Versorgung und längerfristig eine vernünftige Verteilung der Lasten und Früchte der Produktion zu lösen. Ich nehme Leuten wie Stamp aber ab, dass diese einfache und eigentlich offensichtliche Tatsache schlicht jenseits ihrer Gedankenwelt ist. Schade eigentlich.

  • Ausbrüche von Prüderie

    Ich lese gerade Bill Brysons „Mother Tongue“, ein Buch über, nun, die englische Sprache. Darin schreibt er: „Soon after Shakespeare’s death, Britain went through a period of prudery of the sort with which all countries are periodically seized”.

    Buchcover

    Bildrechte beim Verlag

    Nun bin ich jederzeit bei inklusiver Sprache dabei (und kann das belegen, denn der UNiMUT hatte schon 1993 komplett das hohe I), und ich fand es klasse, als 2015 „Geflüchtete“ das Wort wurde, das nette Leute statt „Flüchtling“ sagten. Aber ich muss zugeben, dass ich diese sprachlichen Konventionen immer vor allem als Statement gegen Rechts gesehen habe (und angesichts der Reaktionen der Reaktion funktioniert das ja auch prima). Der fast religöse Furor, mit dem viele durchaus nette Menschen Wörter bekämpfen (oder umgekehrt als konstitutiv für Linke etablieren wollen) allerdings scheint mir oft die Grenze zu überschreiten, an der gute Ideen zu Mitteln von Exklusion und Identitätsbildung werden. Und eben von Sorten von Prüderie, weshalb ich Brysons Beobachtungen von 1989 zumindest bemerkenswert fand.

    So schreibt er etwa: „But the greatest outburst of prudery came in the nineteenth century when it swept through the world like a fever. It was an age when sensibilities grew so delicate that one lady was reported to have dressed her goldfish in miniature suits for the sake of propriety“. Ich weiß, wenn sich Männer über „sensiblities“ von anderen Leuten unterhalten, ist es ein wenig wie wenn Autofahrer_innen Straßenplanung machen. Aber ich vermute trotzdem, dass ich nicht mehr „trigger warning“ werde hören können, ohne an bekleidete Goldfische zu denken.

    Und übrigens: Es ist höchst unfair, den Ausbruch des Prüderie-Fiebers Victoria... Hannover? Saxecoburgotsky? – naja, Königin Viktoria von England halt – anzulasten. Denn: Thomas Bowdler, der mit seiner Reinigung von Shakespeares (in der Hinsicht ohnehin für die Periode recht zahmen) Werken von Kraftausdrücken das Wort „bowdlerise“ geprägt hat, hat sein Hauptwerk 1818 und mithin ein Jahr vor Victorias Geburt vorgelegt.

  • Klar: Corona

    Ich kann nicht lügen: Einer der Gründe, weshalb ich gerade jetzt mit diesem Blog daherkomme ist, dass ich mir seit Dezember ganz besonders auf die Schulter klopfe wegen der Präzision meiner Corona-Vorhersagen: Wie befriedigend wäre es gewesen, wenn ich auf was Öffentliches hinweisen könnte, das meine Vorhersagen Anfang November dokumentieren würde. Als der „weiche Lockdown“ losging, habe ich nämlich etwas verkniffen rumerzählt: Klar werden die Zahlen nicht runtergehen, solange die Betriebe [1] nicht massiv runterfahren, und weil sich das niemand traut, werden in der Folge immer bizarrere Maßnahmen getroffen werden.

    So ist es nun gekommen, bis hin zu den Windmühlenkämpfen gegen die Rodler_innen im Sauerland und die nächtlichen Ausgangssperren hier in Baden-Württemberg (die allerdings, soweit ich das erkennen kann, genau niemand durchsetzt).

    Nun, jetzt habe ich die nächste Gelegenheit. Zu den relativ wenig beachteten Phänomenen gerade gehört nämlich, dass die Zahl der Corona-Intensivpatient_innen seit dem 4.1. konsistent fällt. Ich bin ziemlich überzeugt, dass das im Wesentlichen das Runterfahren von eigentlich praktisch allem (Betriebe, Geschäfte, Schulen) in der Woche vor Weihnachten spiegelt; und das würde auch darauf hinweisen, dass die Intensivbelegung dem Infektionsgeschehen etwas weniger als die generell angenommenen drei Wochen hinterherläuft.

    Tatsächlich lasse ich seit September jeden Tag ein ad-hoc-Skript laufen, das die aktuellen DIVI-Zahlen aus dem RKI-Bericht des Tages extrahiert und dann logarithmisch (also: exponentielle Entwicklung ist eine Gerade) plottet. Das sieht dann etwa so aus:

    Plot: Intensivbelegung 9/2020-1/2021

    Das angebrachte Lineal ist ein kleiner Python-Hack, den ich extra dafür gemacht habe (da schreibe ich bestimmt demnächst auch mal was zu), und er zeigt: Wir haben seit fast zwei Wochen einen exponentiellen Rückgang der Intensivbelegung – auch bei den Beatmeten, was die untere Linie zeigt; deren paralleler Verlauf lässt übrigens ziemlich zuverlässig darauf schließen, dass wohl keine im Hinblick auf den Verlauf aggressivere Mutante in großer Zahl unterwegs ist.

    Die schlechte Nachricht: Wenn mensch die Steigung anschaut, kommt eine Halbierungszeit von was wie sechs Wochen raus. Das wird nicht reichen, zumal, und hier kommt jetzt meine Prognose, diese Entwicklung wohl bald gebrochen wird, denn zumindest in meiner Umgebung war die Weihnachtsruhe spätestens am 11.1. vorbei, in Bundesländern ohne Feiertag am 6. wahrscheinlich schon früher. Unter der Annahme von zweieinhalb Wochen zwischen Infektionsgeschehen und Intensivreaktion dürfte es dann also etwa Mitte nächster Woche so oder so vorbei sein mit dem Traum zurückgehender Infektionen.

    Und wenn ich schon über Coronazahlen rede: Diesen Belegungsplot mache ich, weil ich ziemlich sicher bin, dass von all den Zahlen, die das RKI derzeit verbreitet, nur die DIVI-Zahlen überhaupt ziemlich nah an dem sind, was sie zu sagen vorgeben, auch wenn Peter Antes, auf dessen Urteil ich viel gebe, da neulich auch Zweifel geäußert hat, die ich erstmal nicht ganz verstehe: die zwei „komischen“ Schnackler, die ich sehe, sind jetzt mal wirklich harmlos.

    Dass die Infektionszahlen problematisch sind, ist inzwischen ein Gemeinplatz; zwar wäre sicher, könnte mensch wirklich den Zeitpunkt der Übertragung in nennenswerter Zahl feststellen, ein sichtbarer Effekt vom Wochenende zu sehen (denn die Übertragung in der Breite dürfte derzeit stark von Arbeit und Arbeitsweg dominiert sein), aber nicht mal der würde die wilden Zacken verursachen, an die wir uns in den letzten Monaten gewöhnt haben.

    Aber ok – dass in Daten dieser Art das Wochenende sichtbar ist, hätte ich auch bei 24/7-Gesundheitsämtern jederzeit vorhergesagt. Beim besten Willen nicht vorhergesagt hätte ich allerdings die Zackigkeit dieser Kurve:

    Plot: Corona-Tote über Tag von JHU

    Zu sehen sind hier die Todesmeldungen pro Tag (jetzt nicht vom RKI, sondern von Johns Hopkins, aber beim RKI sieht das nicht anders aus). Sowohl nach Film-Klischee („Zeitpunkt des Todes: Dreizehnter Erster, Zwölf Uhr Dreiunddreissig“) als auch nach meiner eigenen Erfahrung als Zivi auf einer Intensivstation hätte ich mir gedacht, dass Sterbedaten im Regelfall zuverlässig sind. Und so sehr klar ist, dass während Volksfesten mehr Leute sterben und bei den Motorradtoten ein deutliches Wochenend-Signal zu sehen sein sollte: Corona kennt ganz sicher kein Wochenende.

    Also: DIVI rules.

    Und ich muss demnächst wirklich mal gegen dark mode ranten.

    [1]Als bekennender Autofeind muss ich ja zugeben, dass der größte Wow-Effekt der ganzen Corona-Geschichte war, als im letzten März VW die Produktion eingestellt hat. Dass ich das noch erleben durfte... Der zweitgrößte Wow-Effekt war übrigens, dass die doch ziemlich spürbare Reduktion im Autoverkehr im März und April sich nicht rasch in den Sterblichkeitsziffern reflektiert hat.
  • Engelszüngeln?

    Über 20 Jahre nach dem ersten Blog – und ja, ich bin alt genug, um mich an die frühen Zeiten von slashdot zu erinnern – fange ich jetzt (vielleicht) ein Blog an. Warum?

    Nun, ich kann von mir behaupten, gebloggt zu haben, bevor es den Begriff gab. Ende 1996 habe ich angefangen, den UNiMUT aktuell zu schreiben, der ziemlich genau dem späteren Blog-Begriff entsprach: Artikel, die, na ja, online geboren wurden und in der Tat schon damals in ein Web-Form eingegeben wurden: Wow, ich habe ein CMS geschrieben! Das Ding hat im Laufe der Jahre viele tolle Features bekommen, von eingebauten Abkürzungserklärungen bis zu Backlinks, wie z.B. in meinem all-time-Lieblingsartikel Ideologieproduktion in der Prüfungsordnung oder in einem, wie ich ohne jede Bescheidenheit behaupte, hellsichtigen und vielzitierten Beitag zur Bologna-Katastrophe mit dem visionären Titel Attenti a la Rossa (2002) jeweils unten zu sehen ist.

    Kurz: Bis 2006 hatte ich so ein Spielfeld, in dem ich mich austoben konnte. Warum ich das dann gelassen habe, gehört in einen anderen Post. Aber ich mir aber seitdem öfter mal gewünscht, wieder einen Platz für Rants zu haben, zumal solche, die nicht recht auf datenschmutz passen.

    Beispiele dafür hoffe ich, in den nächsten Wochen dann und wann zu posten.

    Mal sehen.

    Derweil, Gedanke des Tages: In der taz von heute steht, dass Nico Semsrott aus der PARTEI ausgetreten ist (oder austreten will), weil Martin Sonneborn ein T-Shirt mit „Au Widelsehen, Amelika“ getragen hatte und auf die Kritik offenbar unpassend reagiert hat. Auch das war eine Erinnerung an meine Zeiten beim UNiMUT, denn 1994 habe ich für einen ziemlich ähnlichen Witz auch ordentlich Kritik eingefangen: Ein Artikel über die Verleihung eines „Landeslehrpreises“ bediente die gleichen Klischees. Wer den Artikel liest, mag verstehen, wie wir damals darauf gekommen sind. Und nun überlege ich, ob ich mit dem „der Kritiker, der meinte, UNiMUT könne ohne tendenziell diskriminierende Aufmacher auskommen, hat natürlich recht“ aus der nächsten Ausgabe zu recht davongekommen bin...

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