Motivlage im Rassismus

Unter den tiefautoritären Gesetzen, die die Parlamente in den letzten Jahren so durchgewunken haben, sind das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das daran angehängte „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (vgl. hier im Januar) insoweit stilbildend, als sie das Konzept von Gedankenverbrechen weiter verdichten. Klar hat es schon vorher allerlei Gesetzgebung zur „Ehrabschneidung“ gegeben – die ganze Gegend von §185 bis §199 StGB etwa – aber in freieren Zeiten war eigentlich klar, dass das Gesetze sind, mit denen sich lediglich ewig gestrige Altverleger, humorlose Prälaten und vertrocknete Politiker gegen lustigen Kram der Titanic wehren und dabei nur noch blöder aussehen.

Das NetzDG nun erklärt das alberne Rumposen wenig reflektierter Facebook-Produkte zur staatsgefährdenden Tat, ganz so, als sei das die Ursache für hunderte Nazimorde oder die allzu berechtigten Sorgen nicht ganz so Deutscher, in den Randgebieten der Zivilisation aufs Maul zu kriegen. Wegen dieser Fehlanalyse werden kommerzielle Plattformen als Hilfssherriffs eingespannt, fordert der Staat Zugriff auf Passwörter.

Wie unsinnig das Narrativ von Facebook als Ursache rassistischer Gewalt ist, wird schön im Deutschlandfunk-Hintergrund vom 6.8. deutlich. Facebook ist, das jedenfalls nehme ich (nicht nur) aus dieser Geschichte mit, allenfalls die Echokammer. Die Quelle der Ressentiments hingegen sind Innenministerien, eine erschreckend breite Mehrheit der sich als „bürgerlich“ definierenden klassischen Medien, und leider auch nicht zu knapp viele Staatsanwaltschaften.

Es lohnt sich durchaus, den ganzen Beitrag zu lesen (oder zu hören), aber die Geschichte in Kürze ist: Die Behördenleiterin des BAMF in Bremen hat tatsächlich die auch mit Rücksicht auf internationale Verpflichtungen relativ (zur Praxis) menschenfreundlichen Regelungen aus der Migrationsgesetzgebung umgesetzt. Daraufhin ist sie von der „lass uns das so rechtswidrig machen wie die anderen auch“-Fraktion in der eigenen Behörde abgesägt und durch wen ersetzt worden, die eher auf der menschenrechtsfeindlichen Linie der Innenministerien liegt.

Um das ordentlich über die Bühne zu kriegen, wurde die korrekte Vorgängerin noch ein wenig angeschwärzt, was dann von der Staatsanwaltschaft begeistert und von der breiten Presse enthusiastisch aufgenommen wurde. Ein Skandal war geboren, der letztlich alle rassistischen und sexistischen Ressentiments bedient: Eine Bürokratin macht AusländerInnen zu Deutschen, wahlweise für Geld oder weil sie mit – klar: ausländischen – Anwälten anbandeln wollte[1].

Diese abstruse Geschichte aus der rechten Mottenkiste („großer Bevölkerungstausch“ oder wie diese Leute das auch immer nennen) beschäftigte die Nation samt ihrer öffentlichen VertreterInnen für Wochen, und eigentlich niemand traute sich zu sagen, dass das schon von Anfang an rassistische Kackscheiße ist, denn selbst wenn jemand mal einen Hauch großzügiger duldete oder gar einbürgerte: Für wen – von verstockten RassistInnen mal abgesehen – wäre das eigentlich ein Problem, geschweige denn eines, für das irgendwer ins Gefängnis sollte?

Wer solche Diskurse anfängt und lautstark anheizt, wer die rassistische Denke als Staatsraison markiert, darf sich nicht wundern, wenn autoritäre Charaktere die Logik dieser Staatsraison in private Gewalt umsetzen.

Dass diese Umsetzung in private Gewalt stattfindet, ist seit dem Lübcke-Mord immerhin ansatzweise ins öffentliche Bewusstsein gelangt (mit 30-jähriger Verspätung). In dieser Situation und nachdem das ganze rechte Phantasma ums Bremer BAMF implodiert ist, wäre das Mindeste für die ProtagonistInnen der öffentlichen Hassrede damals, allen voran Stefan Mayer und Horst Seehofer, nun Familienpackungen von Asche auf ihre Häupter streuen. Aber nichts davon. Stattdessen, das kann ich zuversichtlich vorhersagen, folgt ganz gewiss der nächste Menschenrechtsabbau im Stil des NetzDG. Was weniger ärgerlich wäre, wenn die Vorlagen dazu nicht eben von den Hassrednern („hochkriminell, kollusiv und bandenmäßig“) in diesem Fall kommen würden.

[1]Dass sich die Staatsanwaltschaft zu diesem rechten Urmotiv von „uns“ die Frauen raubenden Ausländermännern hat hinreißen lassen, ist übrigens nochmal ein ganz spezieller Skandal. Findet da auch 250 Jahre nach Kant überhaupt keine Aufklärung statt?

Zitiert in: Antisprache: Verschwörungstheorie

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