Ich bin in den letzten Tagen unabhängig voneinander zwei Mal auf Gesetze gestoßen, die nach Titel oder Inhalt großartig sind, so großartig, dass ich bestimmt mal irgendwann auf sie werde zurückgreifen wollen, um etwas wie „…geregelt in, sagen wir, §42 Käseverordnung“ zu sagen. Das waren:
- Käseverordnung: Laut Wikipedia hat es so eine schon 1934 gegeben; und nur so lässt sich wohl erklären, dass sie Marketroids anbietet, mit Wörtern wie „Vollfettstufe“ (§5 Käseverordnung) zu werben für ihre „frische[n] oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche[n] Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt sind“ (aus §1 Käseverordnung). Großartig ist das übrigens nicht nur wegen der Parallelbildung zu Käseblatt, sondern auch, weil in Jasper Ffordes großartigen Thursday Next-Romanen Käseschmuggel aus Wales eine große Rolle spielt und §30 Käseverordnung manchmal schon nach der Bookworld dieser epochalen Werke klingt.
- Bundeskleingartengesetz: Das geht immerhin bis §22, wobei allerdings ein Paragraph weggefallen ist und §19 lediglich aus „Die Freie und Hansestadt Hamburg gilt für die Anwendung des Gesetzes auch als Gemeinde“ besteht, es dafür aber allen Ernstes zwei Buchstabenparagraphen gibt (§20a, „Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands“, passt schon vom Titel her großartig zum bierernsten Ton der Gartenregeln). Eingestanden: So albern, wie Gesetze für KleingärtnerInnen zunächst wirken, wird das wohl am Ende nicht sein. Oder doch? Ich kann mich einfach nicht entscheiden, auch nicht, nachdem ich den DLF-Hintergrund vom 18.8. gehört habe (full disclosure: ich weiß nur aufgrund dieser Sendung überhaupt von der Existenz des BKleingG).