Tatort und Menschenrechte

Ich bekenne, regelmäßiger Tatort-Konsument zu sein und rechtfertige das gerne mit einem Interesse an der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, auch wenn die Danksagungen an diverse Polizeien in den Abspannen seltener geworden sind (oder jedenfalls scheint mir das so). Aber lasst mir mal die Annahme, dass bei den Drehbüchern polizeiliche PressesprecherInnen dann und wann mitreden.

Mit dieser Annahme verblüfft mich, in welchem Maße die Filme zu einer Demo für Überwachungstechnologie verkommen sind. Seht euch mal im Vergleich irgendeinen alten Derrick an, oder wegen mir auch einen Felmy-Tatort aus den 70ern: Nicht, dass die plausibler oder näher an der damaligen Realität gewesen sein werden, aber das äußerste, was dort an Technik aufscheint, ist vielleicht ein mal ein Fingerabdruck, und wenns ganz scary werden soll, ein Nachschlagen in einer Straftäterdatei über ein grün flimmerndes Terminal. Ansonsten: Verhöre, Zeugengespräche, ernst guckende Beamte in braunen Anzügen.

Filmszene: ein eine gelbe Spur auf einem Stadtplan

Aus dem Tatort „Dreams“ vom letzten Sonntag: die Ermittler diskutieren ein in der Erzählung retrograd (nämlich etwas wie drei Tage nach der mutmaßlichen Tat) abgerufenes „Bewegungsprofil“ einer Verdächtigen. Wie sich Tatort-AutorInnen das halt so vorstellen. Und vielleicht auch die Münchner Polizei? (Bildrechte bei der ARD)

Natürlich ist in der Zwischenzeit auch der reale Polizeialltag deutlich techniklastiger geworden, und das muss ein Fernsehkrimi nicht unbedingt ignorieren. Aber: Im Wesentlichen jeden Fall um DNA-Abgleiche oder -Analysen, Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, haufenweise Videodaten (übrigens: im Hinblick auf private Kameras hat das erst seit 2017 überhaupt eine Rechtsgrundlage in der StPO), mehr oder weniger legale Zugriffe auf allerlei weiteren Computerkram (den nächsten Tatort, in dem die Kommissäre scharfsinnig Passwörter raten, schalte ich ab) und etliche weitere forensische Methoden aus der dystopischen Zukunft herumzustricken, das reflektiert sicher keine Realität. Das kann ich schon allein in Kenntnis aktueller Klageschriften und den in (wenn auch vor allem politischen) Verfahren tatsächlich verwendeten Beweismitteln zuversichtlich sagen.

Vor allem verblüfft dabei, was für völlig bürgerrechtsfeindliche Vorstellungen der durchschnittliche Tatort inzwischen transportiert. Da hängen überall aufzeichnende Kameras rum, die auch noch fröhlich öffentliche Räume abbilden[1] , da reicht ein Blick in den Computer für eine halbwegs vollständige Biographe offenbar beliebiger Personen, und dann gibts den ganzen Mythos rund um das, worum es bei der Vorratsdatenspeicherung wirklich geht.

Der Screenshot oben aus dem Tatort vom Sonntag ist ein besonderes absurdes Beispiel. Da haben die Ermittler ein „Bewegungsprofil“ bestellt – wo genau, bleibt unklar – und bekommen dann tatsächlich etwas, das die Qualität eines GPS-Tracks hat. Das ist glücklicherweise Unfug. Noch nicht mal bei einem Live-Abruf von Standortdaten nach §100i StPO kämen Geodaten dieser Sorte heraus; im GSM-Netz schon gar nicht, und selbst mit LTE und 5G sind Zellen mindestens einige Hektar groß und eine Triangulation – so sie überhaupt gemacht wird – ist in der Stadt Glückssache. Klar, mit einem GPS-Tracker (für den gibt es, im Gegensatz zum Zugriff auf die GPS-Daten des Mobiltelefons außerhalb der „Online-Durchsuchung“, eine Rechtsgrundlage) ginge das, aber den gab es am Auto der Verdächtigen in dieser Geschichte nicht.

Im Nachhinein, also wie in diesem Fall sagen wir nach drei Tagen, kann die Polizei allenfalls auf Verkehrsdaten nach §96 TKG hoffen. Da sind zwar auch Standortdaten dabei, aber eben nur zu „Beginn und […] Ende der jeweiligen Verbindung“ – die Herstellung einer solchen Verbindung war Zweck der „Ortungspulse“ der stillen SMS. Nun ist das mit der „Verbindung“ im Zeitalter von paketvermittelten Diensten ein etwas schwieriger Begriff, und ich gestehe, auch nicht aus erster Hand zu wissen, wie das in der Praxis interpretiert wird. Klar ist aber, dass nicht alle paar Sekunden so ein §96 TKG-Record entsteht, um so mehr, als die der Norm zugrundeliegende Vorratsdatenspeicherung ja ausgesetzt ist[2].

Also: Warum erfinden die Tatort-AutorInnen eine Aluhut-Welt und warum rät ihnen die Polizei nicht davon ab, rechnend, dass die ZuschauerInnen es gruselig finden könnten, wenn die Polizei auf Knopfdruck noch nach Wochen ihre Wege so genau nachvollziehen könnte? Und wie ist das mit den ZuschauerInnen selbst? Haben die inzwischen so viel Angst, dass sie in der Breite so eine dystopische Vision als „na ja, wenns der Sicherheit dient“ gerne ansehen?

Sachdienliche Hinweise werden bei der Kontaktadresse dankbar angenommen.

[1]In jedem zweiten Fall wird das Videomaterial dann auch noch hochgezoomt, als wäre es die slippy map auf osm.org. Ich glaube, diese Albernheit hat sich inzwischen zu einem Meme entwickelt. Läuft das unter dem Label „Navy CIS”?
[2]Die Frage von oben, „wo genau“ die Polizei das „Bewegungsprofil“ her hat, könnte hier interessant werden, denn es ist vorstellbar, dass Google bei hinreichend unvorsichtig konfigurierten Telefonen Daten dieser Genauigkeit vorhält. Wenn das so ist, wäre es wirklich spannend, Statistiken über den staatlichen Zugriff auf diese Bestände zu bekommen. Ich sollte dazu mal sorgfältig https://lumendatabase.org (so heißen die chilling effects von einst inzwischen) lesen.

Letzte Ergänzungen