Lesetipp: Der Grundrechte-Report 2024

Ein Buch liegt auf einem Tischchen eines Regionalzugs: „Grundrechte-Report“ in Rot, „2024“ in Schwarz, auf weißem Grund mit einem Foto einer Aktion zur Verteidigung des Asylrechts.

1a Reiselektüre: Der Grundrechte-Report 2024 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, herausgegeben von Peter von Auer und anderen, Fischer 2024.

Jedes Jahr veröffentlicht eine breite Koalition von in der BRD aktiven Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report. Er enthält, numerisch sortiert nach den betroffenen Artikeln des Grundgesetzes, wahre Geschichten zu aktuellen Angriffen auf Grundrechte. In diesem Jahr wurden das 44 Kurz-Essays, die eigentlich alle dokumentieren, wie wenig die <hust> Verteidigung der Freiheit mit Waffen und Militär – oder, wie in der Erzählung von der „wehrhaften Demokratie“, mit Geheimdienst und Polizei – zu tun hat und wie viel mit der alltäglichen Wachsamkeit von ZivilistInnen. Jahr um Jahr belegt der Grundrechte-Report aber auch, wie alle Staatsgewalt (sowie ihre nähere Umgebung) ständig der autoritären Versuchung ausgesetzt ist, und wie sie ihr nur zu oft nachgibt.

Für meinen Geschmack deutlich zu staatstragend, aber doch hinreichend antiautoritär und im Bewusstsein defizitärer Realität bringt das Friedrich Zillessen in seiner im 2024er Report enthaltenen Abschätzung der Folgen von relativen AfD-Mehrheiten in diversen Legisla- und Exekutiven auf den Punkt:

Eine tatsächlich »wehrhafte« Demokratie ist vor allem eine vorbereitete Demokratie mit einer informierten Zivilgesellschaft und demokratischen Parteien, die einen autoritär-populistischen Zug erkennen, wenn er gemacht wird.

Wehrhaft durch Folter

Wie das „wehrhaft“ demgegenüber in der berüchtigten Verfassungswirklichkeit aussieht, diskutieren Hannah Espin Grau und Tobias Singelnstein im Report am Beispiel von polizeilichen Schmerzgriffen. Anwendung und Androhung dieser, so die beiden eher zurückhaltend, können

im Einzelfall […] eine unmenschliche Behandlung darstellen und damit gegen das Folterverbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Wenn, wie im Report dargestellt, ein Polizist knurrt, sein Opfer werde „die nächsten Tage, nicht nur heute, Schmerzen beim Kauen und beim Schlucken haben“, wenn er mit seinem Griff fertig sei, ist in so einer Aussage jede Modalität, jede Einzelfallabwägung fehl am Platz.

Neu ist das indes nicht; in meinem engeren politischen Umfeld empörte mich schon vor rund 20 Jahren, wie eine Handvoll PolizistInnen eine schmerzhafte Fesselung anwandte, um einen Freund zur Kooperation bei der Abnahme von Fingerabdrücken zu zwingen.

Empörender noch als der eigentliche, für polizeierfahrene Menschen nicht sehr überraschende Vorgang war die nonchalante Selbstverständlichkeit, mit der die Polizei diese klare Folter im – gerichtsoffiziellen! – eigenen Bericht eingestanden hat. Die BeamtInnen zeigten sich darin sogar erstaunt, dass auch nach weiterem Anziehen der Fesselung, das „erfahrungsgemäß“ ausgesprochen schmerzhaft sei, keine Kooperationsbereitschaft zu erkennen gewesen sei.

Hintergrund der Nonchalance ist, so erläutern Espin Grau und Singelnstein, die Behauptung der deutschen Polizei, nicht vom Folterverbot erfasst zu sein, da dieses für Bagatellfolter – unterhalb eines „minimum level of severety“, so die europäische Menschenrechtskonvention – nicht greife. Bagatellfolter ist eingestandenermaßen mein Wort, und ich wünschte, ich hätte es nicht erfinden müssen.

Sechs von sechs Versuchen verfassungswidrig

Zu solch zweifelhaften Rechtskonstrukten tritt ein entschiedener Wille der Parlamente oder jedenfalls der die Mehrheitsfraktionen kontrollierenden Regierungen, autoritäre Herrschaftsmittel wie Bagatellfolter – oder Vorratsdatenspeicherung, oder Ewigkeitsgewahrsam, zu dem sich auch ein Beitrag findet im Grundrechte-Report – zu legalisieren oder vielleicht besser: zu verrechtlichen. Zu diagnostizieren bleibt die Bereitschaft „der Politik“, den Erzählungen und Forderungen der reaktionären Polizeimehrheit so weitgehend zu folgen wie Zivilgesellschaft und (fortschrittliche Teile der) Justiz sie jeweils lassen.

Ein besonders groteskes Beispiel für die Unfähigkeit des Bundestags, menschenrechtliche Maßstäbe an seine Gesetzgebung anzulegen, erwähnen Kalle Hümpfner und Tuuli Reiss eher nebenbei in ihrem Beitrag zum – was für eine Bezeichnung! – Transsexuellengesetz. Schon dessen Erlass im Jahr 1980 war der Legislative nur durch Dauernörgeln der Judikative und jede Menge zivilgesellschaftlichen Druck abzuringen. Es gibt aber sicher keine freundliche Erklärung dafür, dass seine Iterationen seit 1981 atemberaubende sechs Mal vorm BVerfG scheiterten; angesichts der Verfahrensdauern bis zum BVerfG ist davon auszugehen, dass gegen das Transsexuellengesetz immer mindestens eine (später) erfolgreiche Verfassungsbeschwerde lief und dass der Bundestag nie einen glaubhaften Versuch gemacht hat, ein menschenrechtskonformes Gesetz zu schreiben.

Klar, ein Mal mag mensch, gerade in einem in der Mehrheitsgesellschaft so tabubesetzten Thema wie Queers, danebengreifen; Menschenrechte sind zwar eigentlich einfach, aber im Machtkalkül leicht zu übersehen. Zwei Mal übergreifen, na ja. Aber wer ein Gesetz sechs Mal so schreibt, dass das Verfassungsgericht eingreifen muss, macht das mit Absicht und entscheidet sich offensichtlich bewusst für (in diesem Fall) Ressentiment und gegen Menschenrechte.

Amazon. Menschenrechte?

Auf eine ganz eigene Art bedrückend ist der Beitrag von Andreas Engelmann über Beschäftigtendatenschutz. Diese Geschichte beginnt, als die niedersächsische Datenschutz-Aufsichtsbehörde Amazon untersagt, die Handlungen seiner MitarbeiterInnen engmaschigst zu analysieren. Krass ist, wie ehrlich die Amazon-Manager bei der Angabe ihrer Motivlage sind. Sie wollen „produktivere Arbeitskräfte […] zielgenau einsetzen“, die Daten für „Feedbackgespräche“ nutzen und dabei vor allem die „produktivsten und unproduktivsten Mitarbeitenden“ ansprechen, etwa durch „Qualifizierungsangebote“.

Das ist eine so dystopische Horrorshow, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, welche SchurkInnen sich das ausgedacht, wer die Software dafür geschrieben hat. Aber siehe da, das VG Hannover hat das ja nun wirklich völlig offensichtlich gebotene Verbot der Datenverarbeitung durch die LfDI aufgehoben; die Verarbeitung, also der schwerwiegende Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten, sei notwendig, um Amazons Liefergarantien einhalten zu können. Engelmann kritisiert die Entscheidung mit den schönen und eigentlich hoffnungsfrohen Worten:

Renditeerwartungen unterliegen, anders als die Persönlichkeitsrechte, keinem grundrechtlichen Schutz.

Immer weniger Recht auf Versammlung

Beim linearen Lesen erstaunlich fand ich, dass in Clemens Arzts Übersicht über behördliche Angriffe auf das Versammlungsrecht durch Allgemeinverfügungen – diese leugnen Artikel 8 des Grundgesetzes gleich komplett und untersagen Versammlungen vollständig – zwar Corona, letzte Generation und Pali-Soli erwähnt sind, nicht jedoch der „Tag X“ in Leipzig (3.6.2023), also die Kundgebungen gegen das Skandalurteil im Antifa-Ost-Verfahren („Lina E.“).

Dabei hatte das Gericht nicht nur in einem eklatant politischen Urteil eine Beschuldigte für absurde fünf Jahre in den Knast geschickt. Nein, im Anschluss hat die Justiz auch noch munter tagelang alle Kundgebungen zum Thema untersagt und eine in der Folge angemeldete Kundgebung gegen diesen atemberaubenden Verfassungsbruch von der Polizei unterdrücken lassen. Hunderte Menschen verbrachten eine sehr unangenehme Nacht in einem Polizeikessel. Wer unklug genug war, ein Mobiltelefon mit auf die Demo zu nehmen, war das dann auch los. Häufig liegen die Dinger bis heute bei der Polizei, die versucht, aus ihnen Daten rauszukramen – oder doch jedenfalls ihre BesitzerInnen zu ärgern.

Diese fast schon provokativ zur Schau gestellte Missachtung der Menschenrechte hat indes ganz zu Recht einen eigenen Beitrag im Report. Wer ergänzend zu Peer Stolles Abhandlung über diese „Verselbstständigung polizeilicher Repression“ etwas mehr lesen will, findet in der Zeitung der Roten Hilfe 1/2024 zwei einschlägige Artikel (S. 28ff).

Sollte jemand glauben, pauschale Demonstrationsverbote nach chinesischem Vorbild – und mögen sie auch als „Allgemeinverfügung“ technokratisch einen liberalen Mantel erhalten – würden wenigstens durch eine im Vergleich zu Beijing rechtsstaatlich gezähmte Polizei grundrechtsschonend durchgesetzt, kann sich in Tina Kellers Beitrag über die Räumung von Lützerath eines Schlechteren belehren lassen:

Es wurde immer an mehreren Orten im Gelände gleichzeitig geräumt, und es wurden Menschen mit Hebebühnen aus Bäumen oder Hochsitzen geholt, während direkt daneben übereilt mit schwerem Gerät Häuser abgerissen oder Bäume gefällt wurden [beachtet die freundlichen Passivkonstruktionen!] Dies hatte zur Folge, dass […] mehrfach Geäst beinahe in Seile fiel, an denen noch Menschen gesichert waren. […]

Zahlreiche Demonstrierende erlitten Verletzungen – auffällig dabei war die Häufigkeit von Verletzungen im Kopfbereich, was auf gezielte Schläge der Polizei schließen lässt.

Und nein, das war gewiss nicht wegen schlechter Laune nach dem gelungenen Auftritt des Schlammpriesters:

(Rechte: Keine Ahnung, also eher nicht CC0 wie hier sonst üblich)

Kein Verlass auf Gerichte

Ich habe damit aufgemacht, dass es bestimmt nicht das Militär ist, das unsere Grundrechte – und mithin das, was dem großen Wort „Freiheit“ irgendeinen nachvollziehbaren Inhalt verleiht – verteidigt. Der Grundrechte-Report zeigt, dass diesen Job weiter im Wesentlichen nie Parlamente machen und leider oft genug auch nicht Gerichte.

Im Grundrechts-Report stellt Benjamin Derin in einem Lamento über das Ewigkeitsgewahrsam – das BVerfG hat schon 2004 zwei Wochen grundloses Einsperren abgesegnet, seine bayrischen KollegInnen fanden inzwischen auch unbegrenztes Wegsperren Unschuldiger mit ein paar Klimmzügen vertretbar – klar:

Die Hoffnung auf höchstgerichtliche Begrenzungen präventiver Gewahrsamsregelungen ist jedoch verfehlt. Die erforderliche zumindest ansatzweise Abkehr von der alles beherrschenden Sicherheitslogik wird nicht auf juristischer, sondern auf politischer Ebene zu erfolgen haben, was wiederum ein grundsätzliches Umdenken in allen Teilen der Gesellschaft voraussetzt.

Wenn mir ein Werbeblock erlaubt ist: Alle Teile der Gesellschaft? Nein! Denn (mindestens) ein Verein widersteht erfolgreich den Narrativen von Angst und autoritärer Bewältigung. Na ja, und natürlich widerstehen auch die Organisationen, die zum Grundrechte-Report beitragen und wieder ein beeindruckend breites Spektrum grundrechtsrelevanter Themen aufgemacht haben, weit breiter, als es in meiner kurzen Auswahl erscheinen mag.

Wer sich das Buch zu Gemüte führt, wird auch lesen von verschlepptem Klimaschutz, Schnellverfahren vor allem gegen Arme, abgewimmelten GutachterInnenkommissionen für Behindertenrechte, klandestiner Kommunikation der Mächtigen, der willkürlichen Durchsuchung bei Radio Dreyeckland, den TruckerInnenstreiks von Gräfenhausen, dem fürchterlichen gemeinsamen Europäischen Abschiebesystem GEAS (Cave Klarsprache), einem Urteil zu einer Art Schmerzensgeld nach willkürlichen Polizeimaßnahmen (auf die Weiterentwicklung in dieser von Jochen Goerdeler betrachteten Geschichte bin ich besonders neugierig) und noch einem ganzen Strauß weiterer Themen.

Es lohnt sich – und wer mag, kann mein Exemplar übernehmen. Mail genügt.

Letzte Ergänzungen